24.05.2022 - 5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss

Der Kulturausschuss der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Axel Scherer am 21. April 2022 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Im Falle einer Unterdeckung wegen zu geringer Einnahmen bei dem vom Sängerkreis Oberhausen Rheinl. 1927 e.V. für den 1. Mai 2022 geplanten Benefizkonzert für die Ukraine und Oberhausens Partnerstadt Saporishja werden aus Mitteln der Förderung kultureller Aktivitäten bis zu 2.500,00 Euro übernommen.“

 

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Anlagen zur Vorlage