Berichtsvorlage - M/17/1717-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ des Landes NRW 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Stefanie Nitschke
- Verantwortung:
- Bereich 0-4, Frau Dander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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16.03.2022
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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05.04.2022
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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07.04.2022
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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26.04.2022
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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27.04.2022
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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28.04.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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03.05.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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04.05.2022
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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04.05.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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05.05.2022
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Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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10.05.2022
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Auf die Drucksache M/17/1123-01 wird verwiesen.
Die Landesregierung NRW hat das Ziel, die ehrenamtlichen Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Deshalb startete die Landesregierung 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das neue Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“.
Jährlich wird durch die Staatskanzlei NRW ein Förderschwerpunkt benannt. In 2021 war dies: „Gemeinschaft gestalten- engagierte Nachbarschaft leben“, welches nun auch für 2022 verwendet wird.
Die Berichterstattung 2021 erfolgt über einen separaten Bericht.
Für das Jahr 2022 wurden folgende Hinweise für die Antragstellenden erarbeitet.
Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"
Die Stadt Oberhausen nimmt am Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" des Landes NRW teil. Das Programm soll Engagierte unterstützen, kleinere Projekte und Vorhaben umzusetzen. Dabei werden jährlich nrw-weit 2.000 Vorhaben zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. Für die Umsetzung des Programms wurden Vereinbarungen mit Kreisen und kreisfreien Städten abgeschlossen. Die Fördergelder werden mit Hilfe des Einwohner/innen-Schlüssels festgelegt. Demzufolge erhält Oberhausen nun jährlich (bis 2024 einschließlich) 29.000 Euro zur Verfügung gestellt, um vor Ort 29 Projekte fördern zu können.
Was wird gefördert?
Projekte oder Ideen, die passend zum Schwerpunktthema (in 2022: „Gemeinschaft gestalten- engagierte Nachbarschaft leben“) initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Dabei sollten es neuinitiierte Projekte sein. Bei wiederkehrenden Projekten kann eine Förderung nur einmalig erfolgen (z.B. jährliche Aktionstage usw.).
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Es können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen) in Oberhausen, die eine Maßnahme mit Bezugspunkt zum bürgerschaftlichen Engagement durchführen, einen Antrag einreichen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Jedes Jahr wird pro natürlicher Person, pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr bis spätestens 31. Dezember durchgeführt werden muss. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, nicht vor oder mit der Antragsabgabe, sondern erst mit der Förderzusage (Bewilligung) begonnen werden darf. Entstehende Kosten können nur übernommen werden, welche im Durchführungszeitraum entstehen.
Sollten Sie ein größeres Projekt planen und Anträge in verschiedenen Förderprogrammen stellen, ist dies möglich. Jedoch muss die Maßnahme, welche durch das Förderprogramm 2000 x 1.000€ gefördert werden soll, klar abzugrenzen sein.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Welche Ausgaben können gefördert werden?
Jedes geförderte Projekt erhält einen Festbetrag von 1.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dabei müssen die gesamten förderfähigen Ausgaben der Maßnahme mindestens 1.000€ betragen.
Förderfähig sind zum Beispiel Kosten für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (zum Beispiel Plakate oder Flyer), Mietkosten (zum Beispiel für einen Pavillon am Veranstaltungstag), Arbeitsmittel (zum Beispiel für Arbeitshandschuhe) oder auch Honorarkosten (zum Beispiel für eine musikalische Begleitung). Die aufzuführenden Kosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein.
Die im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement erbrachten Arbeitsleistungen können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme berücksichtigt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde können 15 Euro pauschal angesetzt werden, welche jedoch nicht an die Ehrenamtlichen ausgezahlt werden müssen. Die Höhe dieser fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (maximal 200 Euro) nicht überschreiten. Die für die Arbeitsleistung angesetzten fiktiven Ausgaben stellen dann Ihre Eigenleistung (zum Beispiel Ihres Vereins) dar.
Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen zum Beispiel Büromiete, Kosten für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren und andere, die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen und daher vom Zuwendungsempfänger selber zu tragen sind (sogenannte "eh-da-Kosten").
Wie ist der Antrag zu stellen?
Anträge können in 2022 voraussichtlich ab dem 01. April bis zum 1. November 2022 gestellt werden. Der Antragsbeginn wird auf verschiedenen Internetseiten (www.oberhausen.de/ehrenamt; https://www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement)
und in der Presse frühzeitig bekannt gegeben.
Die Antragstellung erfolgt online im Portal: www.engagementfoerderung.nrw. Der online gestellte Antrag muss im Anschluss ausdruckt und unterschrieben an die Stadt Oberhausen, Bereich Chancengleichheit, Bürgerschaftliches Engagement, Schwartzstr. 73, 46045 Oberhausen geschickt werden. Für das Datum der Antragstellung gilt der postalische Eingang.
Auf der Internetseite www.oberhausen.de/ehrenamt ist ein pdf eingestellt, welches als Ausfüllhilfe genutzt werden kann.
Muss ein Verwendungsnachweis erbracht werden?
Ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 28. Februar des folgenden Jahres als vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser muss ebenfalls online unter www.engagementfoerderung.nrw eingegeben und im Anschluss postalisch übersandt werden. Auch dazu ist unter www.oberhausen.de/ehrenamt ein pdf als Ausfüllhilfe hinterlegt. Alle Originalrechnungen / Belege, die in Zusammenhang mit dem Projekt entstanden sind, sind für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Es wird ein Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro je geförderter Maßnahme gewährt. Die Fördermittel müssen nicht gesondert angefordert werden. Sie werden mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides ausgezahlt. Konkrete Informationen dazu werden dazu im Zuwendungsbescheid aufgeführt.
Ansprechperson in Oberhausen?
Die Bearbeitung erfolgt durch die Mitarbeiterin des Themenfeldes Ehrenamt im Bereich Chancengleichheit. Kontaktdaten: Stadt Oberhausen, Bereich 0-4 Chancengleichheit, Frau Dander, Schwartzstr. 73, 46045 Oberhausen, ehrenamt@oberhausen.de, Tel. 0208 025-8111.
