27.04.2022 - 1.3 Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Enga...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Die Vorsitzende, Frau Willing-Spielmann, bittet die Mitglieder des Sozialausschusses, dieses Förderprogramm zu verbreiten und zu bewerben, ggf. an Wahlkampfständen.

 

Herr Telli, Bürgermitglied (Bgm.) fragt nach, ob 2 Projekte gemeinsam die Förderung beantragen können, wenn nur gemeinsam die Summe von 1.000 Euro erreicht wird.

Außerdem fragt er nach, ob bereits Anträge auf die Förderung gestellt werden können, da in der Vorlage der Beginn der Antragstellung mit „voraussichtlich ab 01.04.2022" angegeben ist. Ebenfalls fragt er nach, in welcher Form die Anträge zu stellen sind.

 

Herr Stadtverordneter (Stv.) Broß bittet darum, Flyer auszulegen, um das Förderprogramm bekannter zu machen. Außerdem teilt er mit, dass eine Liste der Oberhausener Vereine besteht, die jedoch zu aktualisieren ist.

 

Herr Bonsack (Büro für Chancengleichheit) erläutert, dass seit dem 01.04. 7 Anträge gestellt wurden, von denen bereits 5 bewilligt werden konnten.

 

Bezüglich der Höhe der Fördersumme erläutert er, dass leider nicht 2 Vereine gemeinsam einen Antrag stellen können, da die Fördersumme nur für jeweils 1 Maßnahme freigegeben wird.

Auf die Frage von Herrn Telli (Bgm.) teilt er mit, dass der Antrag auch in digitalisierter Form gestellt werden kann, anschließend jedoch noch postalisch versandt werden muss. Diese Vorgehensweise wurde vom Land vorgegeben.

 

Im Nachgang zur Sitzung teilt Frau Dander (Bürgerschaftliches Engagement/Ehrenamt) folgendes mit:

 

- Zur Anregung von Herrn Broß bezüglich eines Flyers als Infomedium für das Förderprogramm 2.000 x 1.000 € für das Engagement:

Aktuell ist bereits eine Postkarte in Planung mit den wichtigsten Informationen zum Förderprogramm und den Kontaktdaten für Ansprechpersonen.

- Zur Frage der Aktualität des Verteilers Akteure Zivilgesellschaft Oberhausen:

Der Verteiler ist aktuell, jedoch nicht abschließend. Zum Hintergrund: Das Amtsgericht Duisburg bietet nicht an, einen grundlegenden Auszug aus dem Vereinsregister mit allen Vereinen, welche in Oberhausen gemeldet sind, zur Verfügung zu stellen. Daher wurden im Zuge eines Kooperationsprojektes mit der Partnerstadt Saporoshje Rechercheur/innen beauftragt, die eine Liste mit Oberhausener Vereinen und Akteuren aus der Zivilgesellschaft erstellt haben. Diese Liste ist umfangreich, jedoch ist zu vermuten, dass noch nicht alle Oberhausener Vereine dort aufgeführt sind. 

- Zur Frage von Herrn Telli, ob mehrere Vereine gemeinsam einen Antrag stellen können:

Dies ist nur möglich, wenn ein gemeinsames Projekt geplant wird, da der Bewilligungsbescheid für eine Maßnahme erstellt werden muss. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: eine kirchliche Einrichtung möchte in diesem Jahr mit vier weiteren Akteuren der Umgebung ein Nachbarschaftsfest organisieren. Daher kann der Antrag der Einrichtung bewilligt werden, auch wenn weitere Institutionen mit planen. Die entstehenden Rechnungen müssen auf die antragsstellende Einrichtung ausgestellt und von dieser bezahlt werden. Die antragstellende Einrichtung ist auch verpflichtet, diese für den Verwendungsnachweis vorzuhalten.

Eine Antragstellung von zwei Vereinen, welche beide jeweils ein Projekt von ca. 500€

planen und sich den Festbetrag von 1000€ teilen möchten, ist nicht möglich. 

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss nimmt die Drucksache M/17/1717-01 zur Kenntnis.