Berichtsvorlage - M/17/1733-01

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Sachdarstellung

 

 

Masterplanprozess

 

Der Masterplanprozess wurde durch Ratsbeschluss vom 20.05.2019 (Drucksache Nr. B/16/4640-01) formal eingeleitet. Als erster Prozessbaustein wurde der Masterplan im Sinne eines Strukturkonzeptes beauftragt. Möglicherweise daraus folgende selbständige Planungsprozesse sind den weiteren folgenden Qualifizierungsschritten vorbehalten.

 

Den Masterplan Neue Mitte hat das Planungsbüro Albert Speer + Partner (AS+P GmbH Frankfurt am Main) ergänzt durch die Innovation City Management GmbH (Bottrop), im Zeitraum von März 2021 bis Februar 2022 erarbeitet.

 

Ausgangslage und Ziele

 

Die letzten umfassenden Untersuchungen für den Bereich der Neuen Mitte wurden im Jahr 2000 im Rahmen eines Masterplankonzeptes durchgeführt. Mit diesem Masterplankonzept wurde der erfolgreiche Versuch unternommen, städtebauliche Ordnung in das Funktionsgefüge des ehemaligen Stahlwerk-Komplexes zu bringen und Impulse für die weitere Entwicklung zu setzen. Zwanzig Jahre später hat sich der Rat der Stadt entschieden, die weitere Entwicklung der Neuen Mitte durch ein Update (Masterplan 4.0) zu strukturieren. Dabei sollen im Rahmen des Masterplans die bestehenden Zielvorstellungen und Ansätze überprüft und weiterentwickelt sowie durch neue Ziele vor dem Hintergrund aktueller Rahmenbedingungen ergänzt werden. Ziel des neuen Planungsprozesses ist es, Perspektiven für die räumlich-funktionale Entwicklung der Neuen Mitte für die kommenden 15-20 Jahren aufzuzeigen. Dabei sind die zeitgemäßen Anforderungen eines umfassend nachhaltigen Städtebaus und innovativer Mobilitätssysteme zu berücksichtigen. Die Neue Mitte soll dichter, lebenswerter, grüner und vor allem durch Integration von Wohnnutzungen auch lebendiger werden. So soll ein Stadtteil mit ausgewogener Nutzungsmischung entstehen.

 

Die überregional bedeutsamen Institutionen des Einzelhandels, der Kultur und des Tourismus sollen weiterhin im Zentrum stehen und durch weitere Attraktionen sowie Ansiedlung von hochwertigem Gewerbe aus den Segmenten Forschung / Technologie / Innovation ergänzt werden. Die Neue Mitte soll sowohl als touristische Destination wie auch als attraktiver Ort für alle Oberhausener gelten. Wohnen in nennenswertem Umfang mit Folgeeinrichtungen soll die Neue Mitte beleben und ergänzen. Die vorhandenen Potentiale hinsichtlich der Wasser- und Grünflächen sollen genutzt und weiterentwickelt werden. Dabei sind die Bezüge sowohl zur Landschaft und den Wasserflächen einerseits wie auch in das bestehende Stadtgeflecht andererseits zu verstärken.

 

Im Einzelnen bilden folgende Planungs- und Handlungsansätze den strategischen Rahmen für die weitere Entwicklung der Neuen Mitte:

 

  • Sicherung, Stärkung und Ergänzung der Einzelhandels- und Freizeitnutzungen mit regionaler und überregionaler Strahlkraft
  • Belebung der Neuen Mitte durch Erweiterung der Wohnnutzung mit Folgeein-richtungen
  • Diversifizierung und Aufwertung der Gewerbestruktur durch gezielte Ansiedlung innovativer und technologieorientierter Unternehmen
  • Schaffung zusätzlicher und attraktiver Angebote im ÖPNV sowie Entwicklung einer innovativen und leistungsfähigen Mobilitätsinfrastruktur
  • Verdichtung und Verbesserung des Rad- und Fußwegenetzes sowie Verbesserung der Infrastrukturausstattung für den Radverkehr
  • Schaffung und Weiterentwicklung qualitativer Freiräume sowie Sicherstellung der Vernetzung dieser Freiräume
  • Bessere städtebauliche Integration des CentrO in den entstehenden Stadtteil
  • Reduzierung der bestehenden Barrieren in der Neuen Mitte und allgemeine Verbesserung der Aufenthaltsqualität

 

 

Masterplanung (Strukturkonzept)

 

Die Erarbeitung des Masterplans war als dreistufiger Planungsprozess angelegt und lief von März 2021 bis Ende Februar 2022:

 

  • Erkundungsphase (März - Mai 2021)
  • Entwurfsphase (Juni - November 2021)
  • Ergebnisphase (Dezember 2021 - Februar 2022)

 

Die Erkundungsphase diente dazu, eine Übersicht über vorhandene Daten, Gutachten und Planungen sowie relevante Akteure zu erlangen und das Plangebiet genauer kennenzulernen. Die Ergebnisse der Analyse wurden am 22.06.2021 im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss von dem beauftragten Planungsbüro vorgestellt.

 

Die zweite Phase diente vornehmlich der fachlich-entwerferischen Bearbeitung der Aufgabe. Dazu wurden in der Entwurfsphase auch zahlreiche Gespräche mit den wesentlichen Akteuren organisiert. Diese Phase nahm den längsten Zeitraum in Anspruch und das Ergebnis stellte einen Rohentwurf des Masterplans dar. Dieser wurde am 09.11.2021 im Verwaltungsvorstand präsentiert und konnte noch innerhalb dieser Phase diskutiert werden.

 

Die Aufgabenstellung für den letzten Arbeitsschritt, die sogenannte Ergebnisphase, ergab sich aus den gesammelten Anmerkungen von Politik, Bürgern und weiteren relevanten Akteuren. Hier fand neben der Überarbeitung des Masterplan-Entwurfs eine Bestimmung von Schlüsselprojekten und Maßnahmen sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen statt.

 

Am Ende jeder Phase wurde ein Meilensteinreport erstellt.

 

Der Erläuterungsbericht zum Masterplan Neue Mitte (siehe Anlage) soll im politischen Raum diskutiert und der Masterplan in einer weiteren Sitzungsfolge als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden.

 

 

Beteiligung

 

Neben der fachlichen Arbeitsebene spielte die Beteiligung der Bürgerschaft, Stadtpolitik und relevanter Akteure eine entscheidende Rolle. Ein auf breiter Basis konsensfähiges Konzept ist nur durch die rechtzeitige und vielfältige Einbindung der relevanten Akteure zu erreichen, von der Politik über die örtlichen Handelnden bis hin zur Bürgerschaft. Die Ideen und Anregungen aus der Bürgerschaft und von relevanten Akteuren sind wichtig für die Entwicklung des vorliegenden Masterplans gewesen.

 

Unter Führung des Oberbürgermeisters wurde ein Lenkungskreis eingerichtet, um Verfahrensschritte und Inhalte des Masterplans abzustimmen und zu koordinieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Stadtplanung, Umweltschutz und Mobilität waren im Rahmen einer Arbeitsgruppe in den gesamten Planungsprozess eingebunden. Die Arbeitsgruppe tagte monatlich und diente dem Austausch des Planungsstands.

 

In Akteursgesprächen wurde mit den relevanten Handelnden und Flächeneigentümern in der Neuen Mitte die zukünftige Entwicklungsperspektive diskutiert. Für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt fanden zwei Informationsveranstaltungen online statt. Die erste Bürgerinformationsveranstaltung fand am 24.06.2021 - noch am Anfang der Entwurfsphase - statt. Die zweite Bürgerinformationsveranstaltung fand am 02.03.2022 statt, um Bürgerinnen und Bürger der Stadt über die Ergebnisse des Planungsprozesses zu informieren.

 

 

Weiteres Vorgehen

Als Grundlage für weitergehende Planungen und Projektkonkretisierungen sowie als Handlungsleitfaden bei zukünftigen Entscheidungen ist der Masterplan Neue Mitte in einer folgenden Sitzungsfolge als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beschließen. Damit erlangt er auch steuernden Einfluss im Rahmen der Bauleitplanung.

Zur weiteren Konkretisierung und Vorbereitung der Umsetzung von Ideen und Maßnahmen des Masterplans sollen weitere Schritte erfolgen:

  • Städtebauliche Qualifizierung neues Wohnquartier

Für das Wohnquartier auf dem Stahlwerksgelände (Stahlwerk Ost und Eisenbahnausbesserungswerk (später NEWAG)) sollen städtebauliche Qualifizierungen erfolgen (z.B. durch städtebaulich-landschaftsplanerische Wettbewerbe). Die Gestaltung der Landschaftselemente wie Landschaftsbrücke, Stahlwerkspark und „Waldpark“ sollte integrierter Bestandteil dieser Qualifizierungen sein. Auf dieser Grundlage werden die notwendigen Bebauungspläne erstellt.

  • Entwicklung des Innovationsquartiers

Gemeinsam mit den Eigentümern sollen weitergehende Entwicklungsperspektiven erarbeitet und ein gemeinsames Vorgehen verabredet werden.

  • Planfeststellungsverfahren Straßenbahn 105

Detailtrassierung und ingenieurtechnische Planung der Straßenbahn 105 sowie Planfeststellungsverfahren.

  • Machbarkeitsstudie Mobility Hub

Im Rahmen einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie sollen neben dem aktuell favorisierten Standort noch weitere mögliche Ergänzungsstandorte sowie alternative Bauwerkskonfigurationen untersucht werden. Für den im Masterplan favorisierten Standort soll ein Funktionalentwurf mit einem umfassenden Erschließungskonzept erarbeitet werden, um als städtebauliches Vorkonzept in die Machbarkeitsstudie zum Umbau des Verkehrsknotens Konrad-Adenauer-Allee / BAB 516 eingespeist zu werden.

  • Seilbahn

Intensivierung der Gespräche mit der Stadt Essen und Verständigung über die Seilbahn Dellwig - Neue Mitte als interkommunales Projekt. Parallel dazu Vertiefung der technischen Planung mit geeigneten Partnern bzw. interessierten Betreibern sowie Simulation der Effekte der neuen regionalen ÖPNV-Relation. Einleitung des Planfeststellungsverfahrens.

  • Fuß- und Radwegekonzept

Auf der Grundlage der erarbeiteten Planungen im Masterplan soll ein Fuß- und Radwegekonzept mit den Vorschlägen für übergreifende Gestaltung erstellt werden. Parallel soll die Machbarkeit der vorgeschlagenen Querung der Osterfelder Straße und der Essener Straße mit dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung geprüft werden.

  • Straßenraumbegrünung und Uferpromenade Rhein-Herne-Kanal

Es sollen detaillierte Konzepte zur Straßenraumbegrünung und Herstellung der Uferpromenade mit dem Ziel der zeitnahen Umsetzung erstellt werden.

  • Straßenanschluss NEWAG-Gelände und Bypass Osterfelder Straße / Verlegung Brüsseler Straße

Verkehrstechnische Untersuchungen, Vorentwurfsplanung und Änderung der betroffenen Bebauungspläne.

  • Mischnutzung entlang Centro-Allee und Integration von Wohnen im CentrO-Komplex

Um die urbane Mischnutzung (Dienstleistung, Büro, Hotel, Wohnen etc.) entlang der Centro-Allee und die Umgestaltung und Nutzungsergänzung der Dachlandschaft des CentrO und der angrenzenden Parkhäuser für die Nutzung mit erneuerbaren Energien (Photovoltaik), klimawirksame Dachbegrünung und Integration von Wohnen planungsrechtlich vorzubereiten, sollen die bestehenden Bebauungspläne angepasst werden. Im Rahmen der Anpassung des Planungsrechts prüft der CentrO-Eigentümer die baulich-technischen Voraussetzung für die Nutzungsergänzung der Parkhäuser.

  • Arbeitsgruppe Neue Mitte

Um die vielfältigen Aufgabenstellungen, die sich aus der Masterplanung Neue Mitte ergeben, zielgerichtet erfüllen zu können, wird eine zeitlich befristete interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe im Dezernat 5 eingerichtet.

 

Rechtliche Einordnung

Der Masterplan Neue Mitte soll als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden. Städtebauliche Entwicklungskonzepte als informelles Planungsinstrument formulieren Entwicklungsschwerpunkte und Leitlinien für die mittel- bis langfristige städtebauliche Planung eines Gebietes. Die informellen städtebaulichen Planungen stellen eine Verbindung zwischen dem Flächennutzungsplan und den kleinräumlichen Bebauungsplänen dar.

Der Masterplan bildet die Planungs- und Handlungsgrundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung der Neuen Mitte und ist bei allen Planungsentscheidungen der Stadt für dieses Gebiet zu berücksichtigen.

Städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige informelle städtebauliche Planungen im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB haben keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Ihre hauptsächliche Bedeutung liegt in der internen Bindungswirkung. D. h. sie gehen, sofern sie beschlossen worden sind, als Abwägungsmaterial in die Bauleitplanung ein und sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere zu berücksichtigen. Daher wird der Masterplan Neue Mitte als unmittelbare Grundlage für die städtebauliche Begründung der Inhalte künftiger Bebauungspläne dienen.

Es ist wichtig, den Masterplan in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben und Ziele sowie Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit und Notwendigkeit hin zu überprüfen, um auf eventuell veränderte Planungsvorstellungen und tatsächliche Entwicklungen rechtzeitig reagieren zu können.

 

Finanzielle Auswirkungen

Zur Erarbeitung der städtebaulichen Qualifizierungen und Durchführung der Machbarkeitsstudien für den Masterplanprozess, sind im Haushaltsjahr 2022 140.000 EUR und im Haushaltsjahr 2023 200.000 EUR vorgesehen. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden gegenüber der ursprünglichen Planungen Mittel eingespart.

Dem Beschluss zum Masterplan Neue Mitte in voraussichtlich der nächsten Sitzungsfolge wird eine aktualisierte Zusammenstellung der im Weiteren notwendigen Mittel in Abhängigkeit vom weiteren Vorgehen beigefügt.

 

Anlagen

 

Anlage 1: Erläuterungsbericht Masterplan-Update Neue Mitte Oberhausen

 

Anlage 2: Planzeichnung Masterplan Neue Mitte

 

Die Anlagen 1 + 2 werden aus Kostengründen und damit als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung nicht in Papierform beigefügt. Sie liegen aber während der Sitzung zur Einsichtnahme aus und können darüber hinaus vorab über das Ratsinformationssystem ALLRIS heruntergeladen werden.

 

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