Beschlussvorlage - B/17/1661-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Förderrichtlinie „Energiewende von unten“ für das Projektgebiet Alstaden West
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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09.03.2022
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.03.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Förderrichtlinie „Energiewende von unten“ für das Projektgebiet Alstaden West. Diese tritt zum 01.06.2022 in Kraft.
Die städtischen Mittel in Höhe von 120.000 Euro stehen im Haushalt 2022 beim Auftrag 220014010108 – Sanierungsmanagement Alstaden, Kostenart 543132 – sonstige Geschäftsaufwendungen zur Verfügung.
Konsequenzen
Bezug
Ratsbeschluss vom 17.12.2018: Umsetzung des integrierten energetischen Quartierskonzeptes im Rahmen des InnovationCity roll out.
(Drucksachen-Nr.: B/16/4146-01)
Ratsbeschluss vom 16.12.2019: Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes im Rahmen des InnovationCity roll outs für ein Quartier in Alstaden
(Drucksachen-Nr.: B/16/5342-01)
Konsequenzen
Finanzielle
ja [x]
Sachverhalt
Begründung
Hintergrund
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 16.12.2019 mit der Beschlussvorlage „Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes im Rahmen des InnovationCity roll outs für ein Quartier in Alstaden“ (B/16/5342-01) der Erstellung eines KfW-Sanierungskonzeptes zugestimmt. Dieses Konzept wurde durch die InnovationCity Management GmbH (ICM) fertiggestellt. Hiermit kann die zukünftige Entwicklung des Stadtquartiers besonders unter den Aspekten Klimaschutz und zukunftsweisender Energieversorgung gesteuert und proaktiv gestaltet werden.
Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Konzept werden in der BZV Alt-Oberhausen und im Umweltausschuss durch die InnovationCity Management GmbH vorgestellt.
Die Umweltverwaltung beabsichtigt nun die Maßnahmen aus dem Quartierskonzept durch ein Sanierungsmanagement - analog zu dem bereits bestehenden Projektgebiet in Osterfeld - umzusetzen. Die Vergabe des Sanierungsmanagements wird, bzw. wurde im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss am 14.03.2022 beschlossen. Nach anschließender Auftragsvergabe soll das Sanierungsmanagement zum 01.05.2022 starten. Die Beratungen zur energetischen Gebäudesanierung sowie den Fördermöglichkeiten, u.a. die kommunale Förderrichtlinie, sollen nach einer Planungs- und Organisationsphase zum 01.06.2022 angeboten werden.
Zur Anreizfinanzierung für energetische Sanierungsmaßnahmen soll die Förderrichtlinie „Energiewende von unten“ für das Quartier Alstaden West beschlossen werden.
Förderrichtlinie „Energiewende von unten“
Eine Anreizförderung in Form eines Zuschusses für private Gebäudeeigentümer*innen kann die Sanierungsquote und damit den Erfolg des Projektes maßgeblich beeinflussen. Förderanreize lösen bei der Gebäudesanierung ein Vielfaches an privaten Investitionen aus und wirken sich positiv auf die Erreichung der energetischen Ziele aus.
Die Investitionen werden auf der einen Seite die Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand mobilisieren und auf der anderen Seite ein Vielfaches an weiteren Investitionen - insbesondere im Bereich des Handwerkes - auslösen. Im Projektgebiet Osterfeld Mitte / Vondern wurde der Fördertopf für das Jahr 2022 vollständig ausgeschöpft. Seit Projektstart Mitte 2020 wurden über 70 Förderanträge bewilligt, die zu Gesamtinvestitionen von über 1.1 Mio. € führten.
In dieser Förderrichtlinie wurden geeignete Zuschussmöglichkeiten zur Aktivierung privater Eigentümer*innen und zur Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen am privaten Gebäudebestand im Projektgebiet erarbeitet. Ziel ist es, den Erfolg des ganzheitlichen energetischen Quartierkonzeptes maßgeblich zu fördern.
Zu den einzelnen Fördermaßnahmen zählen Maßnahmen an privaten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen. Förderfähig sind bauliche Sanierungsmaßnahmen, die den Wärmeschutz wesentlich erhöhen und nachhaltige Einsparungen von Heizenergie mit sich bringen. Beispielhafte Maßnahmen sind hier die Dämmung der Außenwände, Kellerdecke oder des Daches sowie eine Erneuerung der Fenster, Hauseingangstüre oder der Rolladenkästen. Förderfähig sind aber auch der Austausch und die Erneuerung von alten Heizungsanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie der Einsatz von erneuerbaren Energien.
Formulare zur Antragsstellung werden zu Beginn des Sanierungsmanagements auf der Projekthomepage verfügbar sein. Bürger*innen können ihre Förderanträge im dafür einzurichtenden Quartiersbüro (Gemeindebüro der Evangelischen Emmaus-Kirchengemeinde / Bebelstraße 234) einreichen. Die Erstprüfung auf Vollständigkeit eines Förderantrages erfolgt durch das Sanierungsmanagement. Dieses reicht den vollständigen Förderantrag an die Umweltverwaltung der Stadt Oberhausen zur sachlich, rechnerischen Prüfung und ggfls. Bewilligung weiter. Während der geförderten Maßnahme erklären sich die Zuwendungsempfänger bereit, für öffentlichkeitswirksame Termine bereit zu stehen.
Notwendiger Bestandteil eines Förderantrages ist die Durchführung einer Energieberatung vor Antragstellung durch das Sanierungsmanagement am spezifischen Objekt. Einen Termin für eine Energieberatung kann kostenfrei beim Sanierungsmanagement vereinbart werden.
Es können im Förderzeitraum mehrere Anträge für Einzelmaßnahmen pro Eigentumsimmobilie gestellt werden. Die Höhe der Förderung bei mehreren Antragstellungen pro Eigentumsimmobilie ist jedoch auf 10.000 € begrenzt (siehe Richtlinie).
Die Fördersumme ist jährlich auf 120.000 € begrenzt. Bei Ausschöpfung der vollständigen Finanzmittel können keine positiven Förderbescheide mehr bewilligt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Es werden jährlich 120.000 EUR über eine Dauer von drei Jahren (2022 – 2024) für die Förderrichtlinie „Energiewende von unten“ bewilligt. Für 2022 sind die Fördergelder im Haushalt bereits angemeldet (Produkt 140101 / Umweltmanagement, Immissionsschutz / NKF-Auftrag: 220014010108 / Sachkonto 543132).
Kurzfassung
Für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem ganzheitlichen energetischen Quartierskonzept Alstaden West wird zeitnah ein Sanierungsmanagement im Projektgebiet eingesetzt. Zur Anreizfinanzierung für energetische Sanierungsmaßnahmen wurde eine Förderrichtlinie erstellt. Eine Anreizförderung in Form eines Zuschusses für private Gebäudeeigentümer*innen kann die Sanierungsquote und damit den Erfolg des Projektes maßgeblich beeinflussen. Die Förderanreize lösen bei der Gebäudesanierung ein Vielfaches an privaten Investitionen aus und wirken sich positiv auf die Erreichung der energetischen Ziele aus. Daher soll die kommunale Förderrichtlinie „Initiative Energiewende von unten“ beschlossen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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394 kB
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2
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(wie Dokument)
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8,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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9,7 MB
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