Beschlussvorlage - B/17/1741-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010400120

KIF Elsa-Brändström-Gymnasium

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

300.000,00

 

Deckungsvorschlag:

Mehreinnahmen in Höhe von 74.430,89 EUR unter der Investitionsnummer 330003010400120, (KIF I, Elsa-Brändström-Gymnasium), Finanzposition 681003 (investive Zuschüsse vom Bund/KIF); im Übrigen Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit.

 

Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investkonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1783-01

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“

 

Drucksache-Nr.: B/16/2039-01

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)“

 

Drucksache-Nr.: B/16/4023-01

„Durchführung des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)" und des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bund; Kapitel 1 (KInvFG)"

hier: Geplante Maßnahmen 2019 ff. an Schulen

 

Drucksache-Nr.: B/16/5857-01

„Dringlichkeitsentscheidung: Energetische Fassadensanierung im Rahmen des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) sowie des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Kapitel 1, am Elsa-Brändström-Gymnasium

hier: Über-/außerplanmäßige investive Mittelbereitstellung“

 

 

Konsequenzen

 

a)    Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)   Sonstige

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Wie in der o. g. Drucksache-Nr. B/16/1783-01 bereits dargestellt, erhält die Stadt Oberhausen im Rahmen der Zuschussmaßnahme KInVFöG NRW eine Gesamtförderung in Höhe von 24.336.492,83 EUR. Teil dieser Maßnahme ist, wie vom Rat am 24.09.2018 in der Vorlage Drucksache-Nr. B/16/4023-01 beschlossen, die Fassadenerneuerung am Gebäude A des Elsa-Brändström-Gymnasiums unter Berücksichtigung energetischer Aspekte.

 

Die Maßnahme ist mittlerweile fertiggestellt und befindet sich in der Abrechnung. Im Zuge der Demontage der Bestandsfassade wurden nach Einrüstung des Gebäudes in der Unterkonstruktion schadstoffbelastete Materialien festgestellt. Eine Schadstoffsanierung musste von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Diese Kosten waren in der ursprünglichen Kalkulation nicht enthalten.

 

Durch die zwingend erforderliche Schadstoffsanierung konnte die Demontage und Anbringung der neuen Fassadenelemente nicht entsprechend des Bauzeitenplanes umgesetzt werden. Diese Verzögerungen führten ebenfalls zu weiteren Vorhaltekosten. Zudem konnten die Firmen coronabedingt nicht zeitgleich die Baustelle bedienen, so dass die Abwicklung insgesamt deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen hat.

 

Obwohl das Kapitel 1 des KInvFG nur energetische Sanierungen bezuschusst, sind die gesamten Baukosten förderfähig, da die Fassadensanierung ohne vorhergehende Schadstoffsanierung nicht umgesetzt werden konnte. An förderfähigen Kosten wurden dem Fördergeber in 2021 3.000.000 EUR angezeigt.

 

Die Schlussrechnung des Schadstoffsanierers beträgt 273.191,78 EUR. Dieser Betrag sollte bereits im Dezember 2021 gezahlt werden. Da das Unternehmen allerdings nicht alle notwendigen Unterlagen zur Schlussrechnung eingereicht hat, um eine Prüfung vornehmen zu können, konnte eine Freigabe der Zahlung seitens der SBO und des Bereiches 0-2/ Rechnungsprüfung zunächst nicht erfolgen. Aufgrund der Annahme zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung 2022 über einen Mittelabfluss wurde der Haushaltsansatz für das Jahr 2022 geringer vorgenommen und nunmehr fehlen Gelder, um diese und weitere Schlussrechnungen anweisen zu können. Die Firmen haben einen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung.

 

Die Baukosten betragen nach Abrechnung der Firmen rund 3.050.000 EUR. Die 50.000,00 EUR, die über die angemeldeten Kosten von 3.000.000,00 EUR hinaus gehen, können nicht mit dem Fördergeber abgerechnet werden, da das Gesamtförderbudget der Stadt Oberhausen (KInvFG) unter Beachtung der anderen noch laufenden Maßnahmen ausgeschöpft ist. Ein Restmittelabruf in 2022 ist nur noch in Höhe von 74.430,89 EUR möglich. Insgesamt wurden dann 2.700.000,00 EUR Zuschussmittel für die Fassadensanierung des Elsa-Brändström-Gymnasiums gewährt.

 

 

 

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