Beschlussvorlage - B/17/1695-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme des städtischen Pumpwerkes Eisenheim durch die Emschergenossenschaft
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.03.2022
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.03.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der Übernahme des städtischen Pumpwerkes Eisenheim durch die Emschergenossenschaft und der damit verbundenen Zuordnung von Verbandsbeiträgen im Sonderinteresse an die Stadt Oberhausen zu.
Der im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung zu berücksichtigende Verbandsbeitrag an die Emschergenossenschaft wird beim Auftrag 110011030100 – Abwasserbeseitigung, Sachkonto 531300 - Aufw. für Zuweisungen an Zweckverbände - abgebildet.
Sachverhalt
Begründung
Im Zuge des Emscherumbaus wird die bisherige Form der Abwasserübergabe aus dem städtischen Netz an die Emschergenossenschaft an ein neues System angepasst. Während die Abwässer bisher entweder im freien Ablauf oder mittels Pumpwerk vollständig der Emscher zugeführt wurden, erfolgt zukünftig eine Behandlung dieser Abwässer dahingehend, dass das Regenwasser abgetrennt und weiterhin zur Emscher transportiert, während der Schmutzwasseranteil in den Abwasserkanal Emscher eingeleitet wird.
Pumpwerke sind dort erforderlich, wo durch bergbauliche Senkungen die in den Kanalisationsnetzen gesammelten Abwässer nicht frei in die Emscher ablaufen können. Auf der Grundlage der verbandsrechtlichen Regelungen werden Pumpwerke, die dazu dienen, dass von den Städten gesammelte Abwasser polderbedingt in die Abwasserläufe der Emschergenossenschaft zu pumpen, von der Emschergenossenschaft betrieben. Der Verband ordnet die entstehenden Kosten entsprechend seiner Beitragsregelungen dem für die Geländeabsenkung verantwortlichen Bergwerksunternehmen zu.
In Abweichung von dieser Regelung hat die Stadt Oberhausen im Jahre 1958/59 das Abwasserpumpwerk Eisenheim errichtet, dass zwischen der A 42 und der Emscher unmittelbar östlich der Konrad-Adenauer-Allee gelegen ist. Mit dieser Anlage wurden bisher die Mischwasserabflüsse aus dem Einzugsgebiet Oberhausen-Eisenheim in die Emscher gepumpt. Warum diese Regelabweichung erfolgte, konnte weder seitens der Emschergenossenschaft, noch seitens der Stadt (Bereich 5-6/Mobilität, Wirtschaftsbetriebe Oberhausen) geklärt werden. Ein in 1958/59 wahrscheinlich zunächst vorgesehenes Verbandspumpwerk der Emschergenossenschaft wurde in den Folgejahren nicht errichtet. Unter Umständen erfolgte eine finanzielle Regelung seinerzeit direkt zwischen der Stadt und dem für die Senkungseinflüsse zuständigen Bergwerk. Es liegen keine Hinweise vor, dass seitdem zu irgendeinem Zeitpunkt von Seiten der Stadt versucht wurde, die Anlage in die Zuständigkeit der Genossenschaft zu übertragen. Das Pumpwerk wird seit nunmehr über sechzig Jahren von der Stadt betrieben und die Betriebs- und Instandhaltungskosten werden dem Entwässerungsgebührenhaushalt zugeordnet.
Mit der Fertigstellung des neuen Emschersystems wird das Pumpwerk in seiner jetzigen Funktion nicht mehr benötigt. An der derzeit im Bau befindlichen neuen Übergabestelle der städtischen Kanalisation ins Emschersystem wird die Emschergenossenschaft zukünftig eine Behandlungsanlage betreiben, mit der das Regenwasser abgetrennt und weiterhin in die Emscher gepumpt und das Schmutzwasser in den Abwasserkanal Emscher eingeleitet wird. Zu diesem Zwecke beabsichtigt die Emschergenossenschaft, das Pumpwerk zu übernehmen und zu erneuern, da sich die bestehende Anlage in einem sehr stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet.
Die mit der Übernahme des Pumpwerkes verbundenen Kosten werden zukünftig seitens der Emschergenossenschaft gegenüber der Stadt Oberhausen jährliche als Verbandsbeitrag im Sonderinteresse ausgewiesen und fließen hier in die Kalkulation der Entwässerungsgebühren ein. Eine Kostenzuordnung an eine(n) Bergwerksbetreiber/in ist nach Prüfung der Emschergenossenschaft nicht möglich.
Für die bestehende Anlage wurde ein Restbuchwert in Höhe von ca. 470.000 € ermittelt.
Seitens der Emschergenossenschaft wird der Neubau des Pumpwerkes derzeit mit knapp 20 Mio. Euro kalkuliert, die jährlichen Betriebskosten mit ca. 110.000 Euro beschrieben. Auf der Grundlage einer Abschreibungszeit von 50 Jahren für die Bauwerke und 20 Jahre für die Maschinentechnik und einem angesetzten Finanzierungszinssatz von derzeit 1.5 % kalkuliert die Emschergenossenschaft den jährlichen Verbandsbeitrag zunächst auf ca. 1,2 Mio. Euro.
Der im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung zu berücksichtigende Verbandsbeitrag an die Emschergenossenschaft wird beim Auftrag 110011030100 – Abwasserbeseitigung , Sachkonto 531300 - Aufw. für Zuweisungen an Zweckverbände – abgebildet.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung bzw. –aufstellung 2023ff werden die Aufwendungen für Zuweisungen an Zweckverbände entsprechend angepasst.
Die konkreten Modalitäten zur Übernahme des Pumpwerks werden zu einem späteren Zeitpunkt vertraglich geregelt. Nach Bau und Inbetriebnahme des neuen Pumpwerkes durch die Emschergenossenschaft sind aufgrund der dann entfallenden Betriebs- und Unterhaltungsaufwendungen auf Seiten der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen mit diesen daran angepasste Regelungen zu treffen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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641 kB
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