Beschlussvorlage - B/17/1719-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Neueinrichtung einer durch Gebühren refinanzierten Vollzeitplanstelle (A 8 LbesG tg. EG 8 TvöD) im Sachgebiet Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Entfristung von zwei Vollzeitplanstellen (EG 3 TvöD, vorbehaltlich BWK) als Servicekräfte im Kommunalen Ordnungsdienst innerhalb des Bereiches 2-4/Bürgerservice und öffentliche Ordnung.

 

Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 33.600,00 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).

 

Deckungsvorschlag:

Refinanzierung über den Gebührenhaushalt und Bußgeldeinnahmen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ] siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Für das Aufgabengebiet Abfallgefäße und Wilde Müllkippen sind zurzeit zwei Vollzeitplanstellen (EG 8 TVöD) im Fachbereich 2-2-30/Klima- und Ressourcenschutz vorhanden.

Der Aufgabenbereich der Stellen umfasst folgende Tätigkeiten:

Ab-/An-/Ummeldung von Abfallgefäßen, Beratung, Volumenabgleich, Bearbeitung von Beschwerden und Bearbeitung der wilden Müllkippen incl. OWI-Anzeigen.

 

Mittlerweile ist festzustellen, dass das Aufgabenpensum - insbesondere rund um das Thema Stadtsauberkeit (Wilde Müllkippen, vorzeitig herausgestellter Sperrmüll, nicht angemeldeter Sperrmüll, überfüllte Papierkörbe, Verschmutzung der Containerstandplätze, Überfüllung der Hausmülltonnen) - extrem angestiegen ist. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Zum einen ist dies auf die intensive Aufklärungsarbeit durch die verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit und der damit einhergehenden regen Inanspruchnahme der zentralen Beschwerde-Hotline zurückzuführen, als auch auf eine generelle Zunahme von Wilden Müllkippen und illegalen Ablagerungen von Sperrmüll.

Die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) bestätigen die Zunahme der Wilden Müllkippen und belegen dies zusätzlich mit einer deutlich erhöhten Tonnage.

Durch die zusätzlichen Servicedienstmitarbeiter*innen beim Kommunalen Ordnungsdienst ist auch ein erhöhtes Aufkommen an Meldungen, die in Ordnungswidrigkeiten resultieren, zu verzeichnen.

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden im Bereich 2-4/Bürgerservice und öffentliche Ordnung vier, bis zum 30.06.2022, zeitlich befristete Servicekräfte innerhalb des Kommunalen Ordnungsdienstes eingestellt.

Das zusätzliche Personal wird für unterschiedliche Unterstützungsaufgaben, wie z.B. die Zustellung von zügigen und persönlichen Briefsendungen (u.a. Ordnungsverfügungen), Einsatz als Gemeindezeuge sowie zur Kontrolle der Containerstandorte im Stadtgebiet, Straßen, Wege und Plätze auf Zustand und Vermüllung incl. Beweisermittlung und Dokumentation eingesetzt. Gleichzeitig werden monatlich rund 60 sog. herrenlose Einkaufswagen, die häufig im Innenstadtbereich abgestellt werden lokalisiert, gemeldet und deren Beseitigung veranlasst. Der Anteil des Tätigkeitsfeldes „Wilde Müllkippen“ beträgt derzeit 40%, eine Ausweitung ist möglich, sobald die Zustelltätigkeiten oder die Sonderaufgaben rückläufig sind.

 

 

Der Aufgabenzuwachs lässt sich u.a. an folgenden Fallzahlen beziffern:

 

 

Meldungen Wilder Müllkippen gesamt:

 

 

2020

2021

Entwicklung 2020-2021

 

Meldungen Wilde Müllkippen (OWIs)

Meldungen Wilde Müllkippen (OWIs)

Ticket System/Hotline

2950 (50)

3150 (50)

+6,8 % (0 %)

Ordnungsamt

450 (50)

1200 (850)

+166,7 % (+1.600 %)

Detektei

150 (150)

100 (100)

-33,3 % (-33,3 %)

Gesamtzahl:

3550 (250)

4450 (1000)

+25,4 % (+300 %)

 

 

 

Anzahl OWI Anzeigen und daraus hervorgehende Bußgeldbescheide:

 

Jahr

OWIs gesamt

Bußgeldbescheide Anzahl (Prozent)

Bußgelder in Euro

2016

66

43 (65,15 %)

4.060,00 €

2017

94

78 (82,98 %)

6.375,00 €

2018

131

96 (72,73 %)

6.125,00 €

2019

222

148 (66,67 %)

9.032,00 €

2020

248

156 (62,65 %)

15.365,00 €

2021

792
+ ca. 210 Rückstand

377 (47,60 %)

41.838,50 €

 

 

Die Differenzen zwischen den eingegangenen Meldungen, den gestellten Ordnungswidrigkeitsanzeigen und den daraus resultierenden Bußgeldbescheiden kann verschiedene Gründe haben. Beispielsweise eine nicht ausreichende Beweislage, ein glaubwürdiges Alibi der Beschuldigten oder Gegenbeweisstücke, welche die Beschuldigten entlasten.

Der prozentuale Rückgang im Jahr 2021 ist sowohl auf die Rückstände im Bereich 2-2/Umwelt als auch bei der Bußgeldstelle zurückzuführen. Nicht alle eingereichten OWIs wurden bereits bearbeitet. Eine endgültige statistische Aussage über das Jahr 2021 kann Anfang des dritten Quartals 2022 getroffen werden.

 

 

Auswirkungen im Aufgabengebiet Wilde Müllkippen

 

Die gestiegenen Fallzahlen haben dazu geführt, dass insbesondere die Bearbeitung von Wilden Müllkippen (Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens) nicht mehr zeitnah erfolgen kann und sich in diesem Arbeitsbereich mittlerweile ein Rückstand von über 210 Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgestaut hat.

 

Neben den Rückständen bei den OWI-Anzeigen führen Rückstände bei der Bearbeitung von Anträgen für Abfallbehälter (Ab-/An-/Ummeldung) zu erheblichen Verzögerungen und in der Folge zu Verärgerungen und Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Oberhausen.

Die Rückstände bei der Bearbeitung der einzuleitenden OWI-Anzeigen im Rahmen von Wilden Müllkippen belaufen sich zurzeit auf ca. 15.000,00€.

 

Um die beschriebene Aufgabenwahrnehmung im erforderlichen Umfang und in erforderlicher Qualität gewährleisten zu können, ist es aus organisatorischer Sicht erforderlich, dass in dem Aufgabengebiet Abfallgefäße und Wilde Müllkippen des Fachbereiches 2-2-30 / Klima- und Ressourcenschutz eine neue Vollzeitplanstelle (A 8 LBesG tg. EG 8 TVöD) eingerichtet wird.

 

Aufgrund der seit vielen Jahren stattfindenden erheblichen Arbeitsverdichtung ist die derzeitige stellenplantechnische und personelle Ausstattung aus fachlicher und organisatorischer Sicht nicht ausreichend, um die o.g. Aufgaben zu verteilen und zügig sach- und fachgerecht abarbeiten zu können.

 

Mit der Umsetzung der Maßnahmen wäre eine Ausweitung des Stellenplans um 1 VZÄ verbunden.

 

Auswirkungen bei den „Servicekräften“ innerhalb des Kommunalen Ordnungsdienstes

 

Seit 2021 werden rund 90% der gesamten Meldungen zum Thema „Wilde Müllkippen“ durch den Einsatz der „Servicekräfte“ aufgespürt und angezeigt.

 

Nach Auslaufen der zeitlich befristeten Verträge der „Servicekräfte“ im Kommunalen Ordnungsdienst ist mit einem erheblichen Rückgang von Meldungen, die zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen führen, zu rechnen. Vor dem Hintergrund des Themas „Gemeinsam für ein sauberes Oberhausen“ und einem stärkeren Fokus auf sog. Schmutzecken im Stadtgebiet unter gleichzeitiger Ermittlung der möglichen Verursacher*innen, sollten aus Sicht der Fachverwaltung zwei Vollzeitplanstellen „Servicekräfte“ im Fachbereich 2-4-10/Allg. Ordnungsangelegenheiten, KOD, Verkehrsüberwachung ab dem 01.07.2022 (Entgeltgruppe 3 TVöD, vorbehaltlich BWK) eingerichtet bzw. entfristet werden.

Bei einem weiteren Rückgang im Tätigkeitsfeld der Zustellung von Briefsendungen, kann der prozentuale Anteil im Tätigkeitsfeld der Kontrolle von Containerstandorten im Stadtgebiet, Straßen, Wege und Plätze auf Zustand und Vermüllung incl. Beweisermittlung und Dokumentation erhöht werden.

 

Mit der Umsetzung der Maßnahmen wäre eine Ausweitung des Stellenplans um 2 VZÄ verbunden.

 

Die zwei Stellen „Servicekräfte“ im Fachbereich 2-4-10/ Allg. Ordnungsangelegenheiten, KOD, Verkehrsüberwachung sollten mit zwei der bereits befristet eingestellten Servicekräfte besetzt und die Zeitverträge ab 01.07.2022 entfristet werden.

 

 

Kosten/Refinanzierung

 

Eine Stelle „Wilde Müllkippen“ im Bereich 2-2/Umwelt

 

Die Personalkosten betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich:

Für Beamte A 8 LBesG in Vollzeit:  67.200,00 EUR

Für Tarifbeschäftigte EG 8 TVöD in Vollzeit: 55.900,00 EUR

 

Da es sich um satzungsrechtliche Angelegenheiten handelt, ist eine Refinanzierung dieser Stelle über den Gebührenhaushalt zu 100% möglich.

Die Mehrbelastung für einen 4 Personenhaushalt liegt hier bei max. 0,67 EUR pro Jahr.

 

 

Zwei Stellen „Servicekräfte“ im Bereich 2-4/Bürgerservice und öffentliche Ordnung

 

Die Personalkosten betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich:

Für Tarifbeschäftigte EG 3 TVöD in Vollzeit: 46.100,00 EUR

 

Die jährlichen Gesamtkosten für die beiden Stellen liegen bei 92.200,00 EUR.

 

Da es sich bei dem Tätigkeitsfeld „Wilde Müllkippen“ (zunächst 40% der Arbeitszeit) um satzungsrechtliche Angelegenheiten handelt, ist eine Refinanzierung der Stellen über den Gebührenhaushalt zu 40% (36.880 EUR) möglich.

Die Mehrbelastung für einen 4 Personenhaushalt liegt hier bei 0,37 EUR pro Jahr.

 

Bei einem Gesamtvolumen von 92.200,00 EUR und einer Refinanzierung von derzeit insgesamt 36.880,00 EUR ergeben sich Restkosten für die o.g. zwei Stellen von 55.320,00 EUR jährlich.

 

Eine Refinanzierung der kompletten Restkosten kann über die Bußgeldeinnahmen (ca. 58.000,00 EUR Hochrechnung für 2021) erfolgen.

 

 

Die entstehenden Personalkosten, die sich aus der Entfristung der „Servicekräfte“ innerhalb des Kommunalen Ordnungsdienstes ergeben, sind bereits im Personalkostenetat für das Jahr 2022 aufgrund der Corona-Pandemie enthalten. Für die Entfristung entstehen im Jahr 2022 keine zusätzlichen Mehraufwendungen bei den Personalkosten.

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