Beschlussvorlage - B/17/1674-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung, die zum Entwurf des Lärmaktionsplans Oberhausen 3. Runde eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Tabellen in Anlage 4 und 5 des Lärmaktionsplans (Anlage 1 dieser Beschlussvorlage) zu berücksichtigen.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan 3. Runde für die Stadt Oberhausen in der Fassung vom Januar 2022.

Dieser Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage des § 47 d in Verbindung mit § 47 e Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der derzeit gültigen Fassung.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen – soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.

 

4. Der Rat der Stadt Oberhausen appelliert an die betreffenden externen Institutionen, insbesondere an die Deutsche Bahn AG und die Autobahn GmbH, die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen dieses Lärmaktionsplans möglichst bald umzusetzen.

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Konsequenzen

Bezug

 

M/16/4726-01 Ergebnisse der Lärmkartierung 3. Runde

 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie  Umweltausschuss 06.06.2019

 

M/17/1301-01 Erstellung des Lärmaktionsplan

 Oberhausen 3. Runde (Ergänzung des

 Lärmaktionsplans Oberhausen 2. Stufe)

 – Inhalte und Ankündigung der

 Öffentlichkeitsbeteiligung   Umweltausschuss 24.11.2021

 

Konsequenzen 

 

Finanzielle   x nein

 

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Sachverhalt

Begründung

 

1.  Anlass, rechtlicher Hintergrund und Zielrichtung des Lärmaktionsplans

 

Lärmbelastung stellt ein großes Umwelt- und Gesundheitsproblem dar. Dies gilt insbesondere in Städten und Ballungsräumen, wo die Belastungen durch die Vielzahl der Lärmquellen besonders hoch sind. Lärm verursacht Krankheiten und vermindert das Wohlbefinden von Menschen. Durch Lärm werden Wohngebiete unattraktiv und Immobilienpreise sinken. Es entstehen zusätzlich hohe Folgekosten. Um auf dieses Problem zu reagieren, hat die Europäische Union im Jahr 2002 die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie (RICHTLINIE 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) verabschiedet, die in den §§ 47 a - 47 f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt wurde. Mit diesen gesetzlichen Regelungen sollen schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert und vermindert, bzw. es soll ihrem Entstehen vorgebeugt werden. Als Lärmquellen werden im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie der Straßenverkehrslärm, der Schienenverkehrslärm, der Flugverkehrslärm und der Lärm von bestimmten Industrieanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (RICHTLINIE 2010/75/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung) berücksichtigt.

 

Die Stadt Oberhausen ist nach § 47 d BImSchG verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen. Im Jahr 2010 und 2017 wurden die ersten beiden Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zum Lärmschutz vom Rat der Stadt beschlossen. Nach der EU-Richtlinie ist der Lärmaktionsplan alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Daher wurde nun für die Stadt Oberhausen ein Lärmaktionsplan 3. Runde als Überprüfung und Aktualisierung des aktuell gültigen Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2017 aufgestellt.

 

Grundlage für den Lärmaktionsplan ist die Lärmkartierung 3. Runde (vgl. M/16/4726-01). Dabei wurden die Lärmimmissionen der oben genannten Quellen berechnet. Nach der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (34. BImSchV) über die Lärmkartierung sind – für jede Lärmquelle getrennt – die Lärmpegel ab 55 dB(A) für den 24-Stunden-Wert (LDEN) und ab 50 dB(A) für den Nachtwert (LNight) darzustellen. Zusätzlich wurde eine im Jahr 2021 aktualisierte Lärmkartierung für den Straßenverkehr als Grundlage verwendet, um möglichst alle bereits umgesetzten Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2. Runde bei der Aktualisierung des Lärmaktionsplans berücksichtigen zu können.

 

Da beim Flugverkehr die zu kartierenden Lärmpegel auf dem Stadtgebiet von Oberhausen nicht erreicht und bei den großen Industrieanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IED-Anlagen) die vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung (s. nächster Absatz) eingehalten werden, sind ausschließlich der Straßenverkehrslärm (Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von mehr als 4.000 Kfz/24h) und der Schienenverkehrslärm (alle Schienenstrecken des Bundes und die Straßenbahnstrecke 112) die relevanten Lärmquellen für eine Lärmaktionsplanung auf dem Oberhausener Stadtgebiet. Insgesamt wurden ca. 250 Kilometer Straßenverkehrswege, ca. 10 Kilometer sonstige Schienenwege (Straßenbahnlinie 112) und 25 IED-Anlagen durch die Stadt Oberhausen kartiert. Durch das Eisenbahn-Bundesamt wurden zusätzlich insgesamt ca. 40 Kilometer Schienenwege des Bundes auf dem Stadtgebiet von Oberhausen kartiert.

 

Durch Lärmaktionspläne sollen die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in den Gebieten, die sich bei der Kartierung als besonders belastet herausgestellt haben, geregelt werden. Es sollen potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen vermieden, Belästigungen verringert und ein ungestörter Schlaf ermöglicht werden. Als Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung werden die durch den Rat der Stadt Oberhausen bereits zum Lärmaktionsplan 1. Runde beschlossenen Auslösewerte von >65 dB(A) für den 24h-Mittelungspegel LDEN und >55 dB(A) für den Nacht-Mittelungspegel LNight weiterhin angewendet. (s. B/15/0436-01) Diese Werte wurden in Anlehnung an die Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung angesetzt, da bei deren Unterschreitung bei dauerhafter Exposition gesundheitliche Beeinträchtigungen der betroffenen Menschen weitgehend auszuschließen sind. Da in der EU-Richtlinie keine Grenzwerte festgesetzt werden, hatte das Landesumweltministerium im Jahr 2008 in einem Runderlass als Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung Lärmpegel >70 dB(A) für den 24h-Pegel oder >60 dB(A) für den Nacht-Pegel empfohlen. Es bleibt aber im Ermessen der Gemeinde als zuständige Behörde, strengere als die genannten Kriterien zu verwenden, wovon die Stadt Oberhausen aus den genannten Gründen Gebrauch macht.

 

Die Gemeinde kann in dem Lärmaktionsplan Maßnahmen entwickeln und eine Priorisierung für die Umsetzung festlegen. Nach den Vorgaben des Anhangs V der EU-Richtlinie muss ein Lärmaktionsplan dazu unter anderem Angaben zu den bereits vorhandenen Maßnahmen, zu den Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre (kurzfristige Maßnahmen) und zu Maßnahmen nach den fünf Jahren (langfristige Strategie) enthalten. Es müssen zusätzlich Angaben zur Anzahl der durch die geplanten Maßnahmen entlasteten Bürgerinnen und Bürger gemacht werden und Gebiete benannt werden, die vor der Zunahme von Lärm geschützt werden sollen („Ruhige Gebiete“).

 

Ein wesentlicher Bestandteil bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich in den Prozess der Erarbeitung des Lärmaktionsplans mit seinen Maßnahmen einzubringen. Die Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls zu beteiligen, da deren Aufgabenbereich durch den Lärmaktionsplan berührt sein kann.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt auf Grundlage des bestehenden nationalen Lärmschutzrechts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grenzwerte, die verpflichtend einzuhalten wären, enthält der Lärmaktionsplan nicht. Auch können durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplans keine Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen abgeleitet werden. In einigen Fällen ist außerdem die Gemeinde selbst nicht für die Umsetzung von Maßnahmen zuständig. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen an Autobahnen oder an den Schienenstrecken des Bundes. In solchen Fällen, in denen die Stadt Oberhausen nicht selber Baulastträger ist, sind die zuständigen Behörden rechtzeitig in die Planungen mit einzubeziehen.

 

 

2.  Erarbeitung des Lärmaktionsplans der 3. Runde für die Stadt Oberhausen und Mitwirkung der Öffentlichkeit

 

Durch die verspätete Aufstellung des Lärmaktionsplan 2. Runde und die bereits in 2024 anstehende Aufstellung des Lärmaktionsplan 4. Runde (Lärmkartierung in 2022) wurde einer Überprüfung bzw. Aktualisierung des Lärmaktionsplans 2. Runde der Vorzug vor einer Neuaufstellung gegeben. Der Umsetzungsstand des Lärmaktionsplans 2. Runde wird in der Ergänzung dargestellt, und es werden nur vereinzelt neue Maßnahmenabschnitte aufgenommen. Eine flächendeckende Neubetrachtung soll im Jahr 2024 zur 4. Runde auf der Grundlage eines, von der EU festgelegten, neuen Lärmberechnungsverfahren (CNOSSOS) durchgeführt werden.

 

Der Lärmaktionsplan 3. Runde wurde durch das Ingenieurbüro LK Argus GmbH erarbeitet. Der Prozess wurde durch eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe begleitet. Die Arbeitsgruppe bestand aus den Bereichen Gesundheit, Stadtplanung, Mobilität und Umwelt sowie der STOAG.

 

Zunächst wurde auf Grundlage der Lärmkartierung ein Entwurf des Lärmaktionsplans 3. Runde erstellt. Die Träger öffentlicher Belange und die Bürgerinnen und Bürger hatten während der Offenlage in der Zeit vom 15. November 2021 bis zum 13. Dezember 2021 die Gelegenheit Stellungnahmen zu diesem Entwurf abzugeben und sich zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern. Eine Beteiligung war per E-Mail, auf dem Postweg oder persönlich beim Bereich Umwelt möglich. Insgesamt wurden 47 Anregungen durch die Bürgerinnen und Bürger und 12 Stellungnahmen durch die Träger öffentlicher Belange abgegeben, die anschließend durch das Ingenieurbüro ausgewertet und in den Entwurf eingearbeitet wurden. Die Eingaben und die dazu verfassten Stellungnahmen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Zu allen Anregungen und Hinweisen wird jeweils aufgeführt, ob und wie sie in der endgültigen Fassung des Lärmaktionsplans berücksichtigt wurden, bzw. aus welchen Gründen sie gegebenenfalls nicht aufgenommen werden konnten. Der Lärmaktionsplan wurde erneut überarbeitet und steht mit Stand vom Januar 2022 hier zum Download bereit. Die Fraktionen im Rat der Stadt und in den Bezirksvertretungen erhalten den Lärmaktionsplan zudem in digitaler Form als CD für die Beratungen in den Gremien.

 

Im Folgenden wird der Inhalt des Lärmaktionsplans 3. Runde zusammengefasst:

 

Zunächst erfolgte die Analyse der Lärmbelastungssituation. Dabei wurden im Rahmen der Auswertung der aktualisierten Lärmkartierung die Betroffenenzahlen ermittelt. In den Kartierungen wurden der Umsetzungsstand der Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2. Runde und die Veränderung der Eingangsdaten seit der Kartierung 2016 (Grundlage für den aktuellen Lärmaktionsplan 2. Runde) berücksichtigt (z. B. liegen inzwischen deutlich detailliertere Angaben des Landesbetriebs Straßen.NRW bzw. der Autobahn GmbH zu den Fahrbahnbelägen an den Bundesautobahnen vor). Durch eine Verschneidung der betroffenen Einwohnerzahlen mit der Höhe der Lärmbelastung wird die einwohnerbezogene Lärmbetroffenheit ermittelt. Ergebnis ist eine Lärmkennziffer (LKZ) für die belasteten Straßenabschnitte.

 

Die LKZ dient als Grundlage für die Aktualisierung und Priorisierung der Maßnahmenbereiche. Bei den Maßnahmenbereichen handelt es sich um Straßenabschnitte, in denen aufgrund der Überschreitung der Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung (s. o.) Maßnahmen notwendig werden. Die Einteilung in die drei Priorisierungsstufen erfolgt dabei analog zum letzten Lärmaktionsplan und richtet sich nach der Höhe der LKZ. Wie bei den Auslösewerten für die Lärmaktionsplanung bleiben auch die Kriterien für die Einteilung in die Priorisierungsstufen unverändert. Insgesamt wurden 27 Maßnahmenbereiche mit den bereits zum Lärmaktionsplan 2. Runde 2017 durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Maßnahmen in den Lärmaktionsplan 3. Runde übernommen. Für acht neue Maßnahmenbereiche wurden zusätzliche Maßnahmen durch das Ingenieurbüro entwickelt, sodass der Lärmaktionsplan 3. Runde insgesamt 35 Maßnahmenabschnitte (davon drei Autobahnabschnitte) enthält. In Anlage 2 und 3 sind die alten und neuen Maßnahmenbereiche für den Straßen- und Straßenbahnverkehrslärm nach Prioritätsstufen in Form einer Karte sowie als Tabelle dargestellt. 36 Maßnahmenbereiche aus dem Lärmaktionsplan 2. Runde wurden durch die Umsetzung von Maßnahmen oder durch die Veränderung der Eingangsdaten für die Kartierung nicht weiter betrachtet bzw. mit geringerer Priorität weiterverfolgt.

 

Eine Umsetzungsbilanz des Lärmaktionsplans 2. Runde ist ein weiterer Inhalt des Lärmaktionsplans 3. Runde. Der Umsetzungsstand für die kurzfristigen Maßnahmen (Umsetzung bis Ende 2022) wurde aufgenommen und dokumentiert. Maßnahmen, die unabhängig vom Lärmaktionsplan in Oberhausen in den letzten Jahren umgesetzt wurden oder für die nächsten fünf Jahre geplant sind, wurden erfasst.

 

In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen bei der Stadt Oberhausen wurde eine Aktualisierung der strategischen Ansätze vorgenommen, bei denen sich Wechselwirkungen mit der Lärmaktionsplanung ergeben (z. B. Nahmobilitätskonzept, Radverkehrsförderung, Straßenneubaumaßnahmen, Luftreinhalteplan). Die relevanten Inhalte dieser Planungen wurden für die Ergänzung des Lärmaktionsplans herausgearbeitet und die entsprechenden Wechselwirkungen beschrieben.

 

Für die 35 Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans 3. Runde wurde eine Fortschreibung/Aktualisierung der Maßnahmenkonzepte (Geschwindigkeitskonzept, Konzept Lkw-Nachtfahrverbote, Konzept straßenräumlich Maßnahmen, Konzept Fahrbahnsanierung) vorgenommen. Auf Grundlage der Analyse der Emissionsfaktoren (Kfz-Verkehrsmenge, Schwerverkehrsanteil, Geschwindigkeiten) in den Maßnahmenbereichen wurden Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre und Maßnahmen für die langfristige Strategie, mit einer Umsetzung erst nach den nächsten fünf Jahren entwickelt. Bei den 27 Maßnahmenabschnitten aus dem Lärmaktionsplan 2. Runde wurden gegebenenfalls der Umsetzungszeitraum und der Umsetzungsstand angepasst. Neue Maßnahmen wurden für diese Bereiche nicht entwickelt.

So sieht der Lärmaktionsplan 3. Runde ganztägige Geschwindigkeitsreduzierungen

  • an der Helmholtzstraße (Prüfauftrag),
  • der Friedrich-Karl-Straße (Prüfauftrag) und der
  • Obermeidericher Straße (Prüfauftrag) vor.

Bei den Prüfaufträgen ist vor einer Umsetzung zunächst die Busbeschleunigung im Streckenumlauf zu prüfen, um eine Verlängerung der Fahrzeiten im ÖPNV zu verhindern.

 

Die Prüfaufträge zu den Lkw-Nachtfahrverboten aus dem Lärmaktionsplan 2. Runde wurden fortgeschrieben. Es sind zunächst die Auswirkungen und die Realisierbarkeit – insbesondere im Hinblick auf die ansässigen Betriebe - zu prüfen. Dies soll

  • an der Hansastraße,
  • der Havensteinstraße bzw. Wörthstraße,
  • der Obermeidericher Straße,
  • der Neumühler Straße und
  • der Brandenburger Straße erfolgen.

 

Unter straßenräumlichen Maßnahmen versteht man unter anderem das Abrücken der Lärmquelle von den Hausfassaden, z. B. durch die Markierung von Radfahrstreifen. Maßnahmen sind insgesamt an 10 Straßenabschnitten vorgesehen. Teilweise stehen die Maßnahmen in Zusammenhang mit bereits vorhandenen Planungen aus den Nahmobilitätskonzepten Alt-Oberhausen und Osterfeld. Alle Maßnahmen sind ebenfalls zunächst als Prüfaufträge geplant. Die Maßnahmen sind u. a.

  • an der Schwartzstraße,
  • der Bottroper Straße,
  • der Teutoburger Straße und
  • der Friesenstraße vorgesehen.

 

Fahrbahnsanierungen mit lärmminderndem Asphalt sind an insgesamt 21 Straßenabschnitten geplant. Der Austausch des Asphalts wird grundsätzlich nur an sanierungsbedürftigen Straßenabschnitten vorgenommen. In Abstimmung mit dem Bereich Mobilität sind insgesamt 11 Maßnahmenbereiche für den Zeitraum der nächsten fünf Jahre geplant, die zum großen Teil über das Straßenbauprogramm realisiert werden sollen (s. Kapitel Kosten und Finanzierung). Ein entsprechender lärmarmer Splittmastixasphalt (SMA 5S LA) soll u. a.

  • an der Mülheimer Straße,
  • der Friesenstraße,
  • der Schwartzstraße und
  • der Bottroper Straße eingebaut werden.

 

Im Rahmen der langfristigen Strategie sind weitere Abschnitte wie u. a. 

  • auf der Osterfelder Straße,
  • der Wilmsstraße
  • und der Ebertstraße vorgesehen.

 

Analog zu den ersten beiden Lärmaktionsplänen ist für jeden Maßnahmenbereich ein Steckbrief Teil des Lärmaktionsplans 3. Runde. Die Steckbriefe zu den Maßnahmenbereichen aus dem Lärmaktionsplan 2. Runde wurden nur im Hinblick auf Veränderungen im jeweiligen Straßenabschnitt aktualisiert. Die im Jahr 2017 durch den Rat beschlossenen Maßnahmen sind in diesen Maßnahmenbereichen nicht verändert worden. Für die acht zusätzlichen Maßnahmenbereiche wurden neue Steckbriefe mit neuen Maßnahmen erstellt. Jeder Steckbrief beschreibt den jeweiligen Straßenabschnitt mit seinen Besonderheiten, macht Angaben zur Lärmbelastung sowie zur Anzahl der Betroffenen und beschreibt hauptsächlich die vorgeschlagenen Maßnahmen mit ihren Wirkungen. Zusätzlich werden die Maßnahmen der ersten beiden Lärmaktionspläne und weitere Maßnahmen aus anderen Planungen aufgeführt. Die aktualisierten oder neu erarbeiteten Steckbriefe können aufgrund der Dateigröße nur über einen Download bereitgestellt werden. Eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen in den einzelnen Maßnahmenbereichen befindet sich in der Tabelle in Anlage 3.

 

Bei der Fortschreibung der Maßnahmen wurden auch die Aktualisierung der Maßnahmen an Bundesautobahnen und an den Schienenstrecken des Bundes in Oberhausen berücksichtigt, die von der Autobahn GmbH bzw. der Deutsche Bahn AG geplant sind und deren Umsetzung nicht in der Zuständigkeit der Stadt Oberhausen liegt. Die Autobahn GmbH hat in ihrer Stellungnahme zu den Maßnahmen des Lärmaktionsplans 3. Runde für die BAB 42 (Maßnahmenbereiche Nr. 32 und 33) bestätigt, dass im Vergleich zur letzten Aussage aus dem Jahr 2019 kein veränderter Sachstand vorliegt.  Demnach werden aktive Lärmsanierungsmaßnahmen im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes an der BAB 42 im Bereich zwischen den Anschlussstellen Oberhausen-Buschhausen und Bottrop-Süd frühestens ab dem Jahr 2026 erfolgen. Dies wurde damals mit den prioritären Maßnahmen an Brückenbauwerken begründet. Als weitere Maßnahme der Autobahn GmbH ist der Aus- und Umbau des Autobahnkreuzes Oberhausen (Maßnahmenbereich Nr.19) und die damit verbundenen umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge nach dem BImSchG und der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu benennen. Der Umsetzungszeitraum der geplanten Maßnahmen ist von dem weiteren Fortgang des Planfeststellungsverfahren abhängig und kann zu diesem Zeitpunkt von der Autobahn GmbH nicht abgeschätzt werden.

Die Deutsche Bahn AG plant Lärmschutz an den Schienenstrecken des Bundes. Im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden auf dem Stadtgebiet von Oberhausen geplant. (s. Anlage 4) Nach Angaben der DB Netz AG ist die Umsetzung ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Auch für die Schienenstrecken werden in der Zukunft Maßnahmen aus dem Bereich der Lärmvorsorge umgesetzt. Durch das Planfeststellungsverfahren zur Ausbaustrecke 46/2 (ABS46/2, „Betuwe-Strecke“) wird es zu Lärmschutzmaßnahmen entlang der Strecke kommen. Der Zeitpunkt der Umsetzung und die Ausgestaltung der Maßnahmen ist vom Fortgang des Planfeststellungsverfahrens abhängig und es können keine verbindlichen Angaben durch den Baulastträger gemacht werden.

 

Ein weiterer Bestandteil des Lärmaktionsplans ist die Aktualisierung der ruhigen Gebiete. Ruhige Gebiete sind nach der Umgebungslärmrichtlinie und dem § 47d des BImSchG gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Bei einem ruhigen Gebiet handelt es sich um ein von der Behörde festgelegtes Gebiet in dem ein bestimmter Lärmpegel nicht überschritten werden darf. Grundlage für die Ermittlung der ruhigen Gebiete ist die Gesamtlärmkartierung aller durch die Umgebungslärmrichtlinie zu betrachtenden Lärmquellen. Der rechtliche Rahmen zur Auswahl, Festlegung und Umsetzung von ruhigen Gebieten ist dabei weitestgehend offengehalten. Die Kriterien für die Festlegung wurden im Vergleich zum Lärmaktionsplan 2. Runde ebenfalls nicht verändert. Es wurde sich an den Hinweisen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) zu ruhigen Gebieten im Rahmen der Lärmaktionsplanung orientiert. Mit dem Lärmaktionsplan 2. Runde wurden durch den Rat der Stadt Oberhausen zwei Kategorien für ruhige Gebiete beschlossen:

 

-          Ruhige Gebiete mit einer sehr ruhigen Kernfläche (Mindestgröße 50 ha, Kernfläche mit einem LDEN < 50 dB(A))

 

-          Ruhige siedlungsnahe Erholungsflächen (Mindestgröße 3 ha, LDEN < 55 dB(A))

 

Die beiden Naturschutzgebiete „Hiesfelder Wald“ und „Im Fort“ werden der ersten Kategorie zugeordnet. Die beiden Gebiete stellen wichtige Erholungsräume im Stadtgebiet von Oberhausen dar. In der zweiten Kategorie sind zum Beispiel das Landschaftsschutzgebiet Klosterhardt oder der Revierpark Vonderort enthalten. Die Gebiete dieser Kategorie stellen wichtige siedlungsnahe Erholungsräume dar.

Eine Überprüfung der ruhigen Gebiete hat auf der Grundlage der aktualisierten Gesamtlärmkarte stattgefunden. Änderungen haben sich dadurch in der zweiten Kategorie ergeben, da durch eine Aktualisierung der Liste der zu kartierenden IED-Anlagen durch die Bezirksregierung Düsseldorf seit dieser Kartierungsrunde auch die Anlagen der Ruhrchemie zu kartieren sind. Dies hatte Auswirkungen auf drei Flächen im Bereich Holten (Holtener Feld, Emscher - HOAG-Trasse und Landwirtschaftliche Flächen Kurfürstenstraße), die die oben genannten Kriterien für ruhige Gebiete nun nicht mehr erfüllen. Alle Flächen der ruhigen Gebiete befinden sich in der Anlage 5. Ob darüber hinaus weitere siedlungsnahe Erholungsflächen und Parkanlagen, die höheren Lärmbelastungen ausgesetzt sind (LDEN ≥ 55 dB(A)), als „relativ ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden, soll in den nächsten fünf Jahren geprüft werden. Einmal festgesetzt erfordern diese Bereiche von den zuständigen Planungsträgern eine Berücksichtigung und Abwägung der Belange ruhiger Gebiete in ihren Planungen. Dies kann ggf. den Ermessensspielraum der Planungsträger einschränken. Ein Verbot der Lärmerhöhung oder andere zwingende Vorgaben sind damit jedoch nicht verbunden. Aufgrund der Funktion des Lärmaktionsplans als behördenverbindlicher Umweltschutzplan besteht keine direkte rechtliche Wirkung auf Dritte.

 

Das integrierte Gesamtkonzept wurde ebenfalls aktualisiert. Die Maßnahmen für den Straßenverkehr des Lärmaktionsplans 3. Runde werden tabellarisch entsprechend ihres möglichen Umsetzungshorizontes dargestellt. Insgesamt sind in den nächsten fünf Jahren (kurzfristig) in 12 Maßnahmenbereichen Fahrbahnsanierungen mit lärmminderndem Asphalt festgesetzt. 16 Prüfaufträge zu Geschwindigkeitsreduzierungen, Lkw-Nachtfahrverboten und zu Maßnahmen zur Straßenraumgestaltung sollen ebenfalls kurzfristig abgearbeitet werden. Langfristig sind an neun Straßenabschnitten Fahrbahnsanierungen und an drei Autobahnabschnitten aktive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen.

 

Ein weiterer Teil des integrierten Gesamtkonzeptes ist die Ermittlung der lärmmindernden Wirkung der im Lärmaktionsplan 3. Runde festgelegten kurzfristigen Maßnahmen. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss der Lärmaktionsplan Angaben machen, wie stark die Anzahl der vom Lärm Betroffenen durch die Umsetzung dieser Maßnahmen abnehmen wird. Für eine solche Wirkungsanalyse wurde die Reduzierung der Betroffenenzahlen nach Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes berechnet. (siehe Anlage 6) In die Wirkungsberechnung fließen die kurzfristigen Maßnahmen ein, die direkte lärmmindernde Wirkung haben. Insgesamt werden in den nächsten fünf Jahren in 12 der 35 Straßenabschnitte kurzfristig Maßnahmen durchgeführt.  Es handelt sich ausschließlich um Fahrbahnsanierungen mit einem lärmarmen Splittmastixasphalt. In den übrigen Bereichen müssen zunächst die Prüfaufträge im Vorfeld einer Maßnahmenumsetzung abgearbeitet werden, oder die Maßnahmen sind Teil der langfristigen Strategie. Ebenso wurde die Wirkungsanalyse nur für die Maßnahmen an Straßen durchgeführt, da die Maßnahmen an den Schienenstrecken im Rahmen der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung noch nicht abschließend bekannt und beschlossen sind.

 

Im Rahmen der Lärmkartierung wurden insgesamt 10.700 Betroffene ermittelt, die an ihrem Wohnort durch den Straßenverkehr ganztägig einem Fassadenpegel LDEN >65 dB(A) ausgesetzt sind, und nachts 11.000 Betroffene mit Fassadenpegeln von LNight > 55 dB(A). Nach der Umsetzung der Maßnahmen sind es noch 9.700 Betroffene beim LDEN bzw. 10.100 Betroffene beim LNight. Das entspricht einem Rückgang von 9 % bei den von ganztägig hohen Lärmpegeln betroffenen Menschen und 8 % bei den nachts von hohen Lärmbelastungen Betroffenen. Durch die kurzfristigen Maßnahmen des Lärmaktionsplans wird die Anzahl der Betroffenen über den Auslösewerten zwar sinken, es gibt jedoch weiterhin Bereiche, bei denen eine hohe Lärmbetroffenheit besteht. Bei Umsetzung der zur Prüfung empfohlenen und der langfristigen Maßnahmen sind weitere Lärmminderungen zu erwarten, die aktuell nicht in der Wirkungsberechnung berücksichtigt sind. Dennoch kann auch in diesen Bereichen von einer höheren Entlastung ausgegangen werden, als es die Wirkungsberechnungen und die Betroffenenzahlen ausdrücken. Darüber hinaus kann langfristig durch strategische Maßnahmen, die auf die Veränderung des Modal Splits zugunsten des ÖPNV und des Rad- und Fußgängerverkehrs hinwirken, eine Reduzierung der Lärmbelastungen erzielt werden. Auch die Verstetigung des Verkehrsflusses durch die Reduzierung von Geschwindigkeiten führt zu weiteren Lärmreduzierungen.

 

 

3.  Kosten und Finanzierung

 

Da die Aktualisierung des Lärmaktionsplans bei den kurzfristigen Maßnahmen nur Fahrbahnsanierungen mit lärmminderndem Asphalt festsetzt, die entweder bereits vorgesehen sind oder bis 2027 aus dem Straßenbauprogramm finanziert und umgesetzt werden können, entstehen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen keine zusätzlichen Kosten durch den Lärmaktionsplan 3. Runde. Durch die Umsetzung der kurzfristigen Prüfaufträge entstehen Kosten, die derzeit nicht abschätzbar sind. Aus diesem Grund bleiben die Kosten für die Abarbeitung der Prüfaufträge sowie für die Umsetzung der langfristigen Maßnahmen im Lärmaktionsplan unberücksichtigt. Für das Jahr 2022 wurden die entsprechenden Kosten für die Fahrbahnsanierungen bereits im Straßenbauprogramm berücksichtigt. Es handelt sich bei allen kurzfristigen Maßnahmenbereichen um sanierungsbedürftige Straßenabschnitte, in denen ein Austausch aufgrund des Straßenzustands in den nächsten fünf Jahren notwendig wird. Die Finanzmittel sind in den weiteren vier Jahren durch die zuständige Fachverwaltung im Rahmen des zu beschließenden Straßenbauprogramms bereitzustellen.

 

Die Inhalte des Lärmaktionsplans Oberhausen 3. Runde werden in den Sitzungen des Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses am 15.03.2022 und des Umweltausschusses am 17.03.2022 durch die LK Argus GmbH vorgestellt und erläutert.

 

 

Kurzfassung

 

Der Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Oberhausen als Überprüfung und Aktualisierung des Lärmaktionsplans 2. Runde ist nach Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit fertiggestellt worden. Dabei schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt vor, in welcher Weise die eingegangenen Anregungen und Hinweise berücksichtigt werden sollen. Die unter Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeiteten Maßnahmen des Lärmaktionsplans sind im Anhang tabellarisch zusammengestellt worden und bilden den Kernbestandteil der Beschlussvorlage für den Rat. Insgesamt sind 35 Maßnahmenbereiche Teil des Lärmaktionsplans 3. Runde. 27 Maßnahmenbereiche mit den bereits vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Maßnahmen wurden aus dem Lärmaktionsplan 2. Runde übernommen und für acht neue Maßnahmenbereiche wurden zusätzliche Maßnahmen durch das Ingenieurbüro entwickelt. Die Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Inhalte des Lärmaktionsplans werden in den Sitzungen des Umweltausschusses und des Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses durch das beauftragte Ingenieurbüro erläutert.

 

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