21.03.2022 - 18 Lärmaktionsplan Oberhausen – 3. Runde (Überprüf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 21.03.2022
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz ruft zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/17/1674-01 den Änderungsantrag der Gruppe FDP im Rat mit der Drucksachen-Nr. A/17/1859-01 auf.
Nach vollzogener Anhörung in den drei Bezirksvertretungen Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade wurde die Verwaltungsvorlage im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss und Umweltausschuss ohne Votum vorberaten.
Nach Wortbeiträgen von Stadtv. Hoff, Stadtv. Real, Stadtv. Prohl und Stadtv. Lütte sagt Beig. Dr. Pallotz zu, im Nachgang der Ratssitzung Stadtv. Lütte die speziellen Fragen zu beantworten.
Anschließend lässt OB Schranz zuerst über den Änderungsantrag der FDP im Rat und anschließend über die Verwaltungsvorlage abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind bei den jeweiligen TOP hinterlegt.
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat sowie bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion- und der Gruppe BOB im Rat folgenden Beschluss:
"1. Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung, die zum Entwurf des Lärmaktionsplans Oberhausen 3. Runde eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Tabellen in Anlage 4 und 5 des Lärmaktionsplans (Anlage 1 dieser Beschlussvorlage) zu berücksichtigen.
2. Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan 3. Runde für die Stadt Oberhausen in der Fassung vom Januar 2022.
Dieser Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage des § 47 d in Verbindung mit § 47 e Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der derzeit gültigen Fassung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen - soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.
4. Der Rat der Stadt Oberhausen appelliert an die betreffenden externen Institutionen, insbesondere an die Deutsche Bahn AG und die Autobahn GmbH, die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen dieses Lärmaktionsplans möglichst bald umzusetzen."
Anlagen zur Vorlage
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