Beschlussvorlage - B/17/1592-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010300100

KIF Anne-Frank-Realschule

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

350.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Mehreinnahme bei der Finanzstelle 330003010300100, Finanzposition 681003 (Investitionszuwendungen vom Bund – KIF) in Höhe von 315.000,00 EUR. Ansonsten Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1783-01  

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“

 

Drucksache-Nr.: B/16/4023-01  

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bund, Kapitel 1 (KInvFG);

hier: Geplante Maßnahmen 2019 ff. an Schulen“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Wie in der o. g. Drucksache-Nr. B/16/1783-01 vom 15.06.2016 dargestellt, erhält die Stadt Oberhausen im Rahmen der Zuschussmaßnahme zum KInvFöG NRW einen Gesamtzuschuss in Höhe von 24.336.492,83 EUR. Teil dieser Maßnahme ist, wie vom Rat am 24.09.2018 in der Vorlage Drucksache-Nr. B/16/4023-01 beschlossen, eine energetische Sanierung der Lüftungsanlage der Anne-Frank-Realschule durchzuführen.

 

Entsprechend des Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KinvFG) zuletzt geändert am 21.09.2021 wurde der Förderzeitraum bis 31.12.2023 festgelegt. Die Baumaßnahmen müssen bis zu diesem Termin abgeschlossen und bis 30.06.2024 abgerechnet sein.

 

Die Kostenschätzung aus 2018 für die energetische Erneuerung der Lüftungsanlage der Aula und der Turnhalle an der Anne-Frank-Realschule sah förderfähige Ausgaben in Höhe von 425.000,00 EUR vor, wobei ein Zuschuss in Höhe von 90 % durch das KInvFöG NRW möglich ist. Dies entspricht einer Förderhöhe von 382.500,00 EUR bei einem gleichzeitigen Eigenanteil von rund 42.500,00 EUR.

 

Die im Projektverlauf erstellte aktuelle Kostenberechnung sieht Baukosten in Höhe von nunmehr 550.000,00 EUR vor, dies führt entsprechend der Zuschusskriterien zu einer erhöhten Fördersumme von 495.000,00 EUR. Gemäß ursprünglicher Planung war eine Erneuerung der Lüftungsanlage unter Nutzung der bestehenden Lüftungsschächte beabsichtigt. Im Rahmen der Prüfungen wurde, wie schon am Sophie-Scholl-Gymnasium, festgestellt, dass eine solche Umsetzung nicht möglich ist. Eine Umplanung musste vorgenommen werden.

 

Die aktuelle Planung sieht für die Aula die Installation einer neuen Lüftungsanlage mit neuen Lüftungskanälen vor. Die erneuerte Lüftungsanlage der Aula nutzt keinen Umluftbetrieb sondern erhält die Zuluft nur direkt über die Außenluft. Durch diese Änderung wird die Abluft der Aula nicht mehr der Zuluft beigemischt, sondern direkt nach außen abgeleitet. Potentielle infektiöse Aerosole werden somit direkt aus dem Raum abgeleitet. Die Anpassung an die Anforderungen aufgrund der Pandemie begründen einen Teil der Mehrkosten.

 

Die Turnhalle der Anne-Frank-Realschule erhält Bauteilöffnungen, um eine natürliche Belüftung sicherzustellen. Eine neue Heizungsanlage wird als Strahlenheizung an der Hallendecke montiert. Die energetischen Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit werden erfüllt.

 

Die Dusch- und Umkleideräume der Turnhalle erhalten ebenfalls eine neue Lüftungsanlage. Diese wird ebenfalls nicht im Umluftbetrieb gesteuert. Wie schon bei der Lüftungsanlage der Aula wird auch die Zuluft der Dusch- und Umkleideräume nun direkt über die Außenluft zugeführt.

 

Im Rahmen der Ausbauten der bestehenden Lüftungsanlagen wurden zudem Schadstoffsanierungen durchgeführt. Neben der Aufrüstung der Anlagen und der Sanierungen begründen die marktüblichen erheblichen Kostensteigerungen aufgrund der Lieferschwierigkeiten die Mehrkosten.

 

Hinzu kommt, dass wegen der Lieferverzögerungen ein Einbau nicht mehr in 2021 erfolgte. Somit sind entgegen der Planungen keine Kosten angefallen, die aus dem Haushaltsansatz 2021 beglichen werden konnten. Der bestehende Haushaltsansatz für 2022 reicht somit nicht aus.

 

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