Beschlussvorlage - B/17/1534-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt dem Neubau der SÜ Wittekindstraße zu.
  2. Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss der als Anlage 3 beigefügten Kreuzungs­vereinbarung mit der DB Netz AG zu.

 

Aus- und Einzahlungsbudget wurde im Haushalt unter der Finanzstelle 560012010105500 – Brücke Wittekindstraße Neubau - unter folgenden Finanzpositionen berücksichtigt:

 

Finanzposition 681100 – Investitionszuweisungen vom Land – (2023 = 1.681.770 EUR, 2024 = 420.440 EUR), Finanzposition 681400 – Investitionszuweisungen sonst. öffentl. Bereich – (2023 = 941.110 EUR, 2024 = 235.280 EUR), Finanzposition 785240 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Ingenieurleistungen WBO (2022 = 25.000 EUR sowie Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre 113.540 EUR, 2023 = 113.540 EUR), Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen (2023 = 3.183.480 EUR sowie Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre 795.870 EUR, 2024 = 795.870 EUR).

Die durch die Kreuzungsvereinbarung ermittelten Kosten werden mit der Haushaltsanmeldung 2023 ff angepasst.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Straßenüberführungsbauwerk Wittekindstraße – Baujahr vor dem 1. Weltkrieg – überquert als einfeldrige Stahlkonstruktion auf flach gegründeten Mauerwerksunterbauten die Anlagen der Bahn mit 4 elektrifizierten Gleisen einschließlich einer Weiche im Zuge der Wittekindstraße mit einer Stützweite von 21,6 m. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,0 m, die Breite des einseitig vorhandenen Gehwegs beträgt 1,5 m. Die Gesamtbreite zwischen den Geländern beträgt 9,0 m. Die Brückentragfähigkeit ist auf eine zulässige Gesamtbelastung von 30 t beschränkt.

 

Der alterungsbedingte Zustand der bestehenden Straßenüberführung im Zuge der Wittekindstraße erfordert eine Neubauplanung, die zugleich die bestehenden Einschränkungen in der Traglast und in der Breite zwischen den Geländern aufhebt. Die Leistungen für die „Durchführung der Objektplanung einschl. Abbruchplanung und der Tragwerksplanung“ für die Neuerstellung des Brückenbauwerks sowie der Straße wurden an das Ingenieurbüro SSF Ingenieure AG aus Düsseldorf vergeben.

 

Der Neubau des Straßenüberführungsbauwerkes ist mit folgenden Parametern zu erstellen:

 

Die Bauwerkstraglast wird auf Brückenklasse 60 t angehoben. Die Überbaubreite wird auf 9,5 m zwischen den Geländern berechnet. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,5 m, die Breite des einseitig vorhandenen Gehwegs beträgt 2,5 m.

Aufgrund der geringeren Herstellungs- bzw. Baukosten und insbesondere der Vorteil einer Reduktion der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten über die Nutzungsdauer wird der Neubau der SÜ als Rahmen- bzw. Massivrahmenkonstruktion ausgebildet (s. Anlage 1).

Die vorhandenen, beidseitigen Straßenrampen sind weder norm- noch behindertengerecht ausgebildet, so dass diese Rampen im Zuge der Überbaubreite angepasst werden (s. Anlage 2).

Der aktuelle Planungsstand der Straßenrampen erstreckt sich vom Kontenpunkt Bottroper Straße im Norden bis zur Wittekindstraße Hausnummer 57 im Süden, inkl. der Einmündung Hoffmannstraße/Scheuerstraße.

Zur Vermeidung langer und hoher Stützwände in der Böschung entlang der bestehenden Zugangsrampen, die ohnehin übersteil sind und zusätzliche Treppenstufen aufweisen, werden zur direkten Anbindung der Scheuerstraße im Süden und Bottroper Straße im Norden der SÜ neue Treppenzugänge angeordnet.

Im Zuge des Neubaus müssen im Bereich des Brückenbauwerkes sowie an den südlichen und nördlichen Teilen der Böschungen Bäume gefällt werden.

 

Der Neubau der SÜ einschl. Straßenrampenanpassung soll Anfang Januar 2023 beginnen und bis Ende 2023 fertig gestellt sein, um die Wittekindstraße für den Umleitungsverkehr während der Bauarbeiten an der Eisenbahnüberführung Osterfelder Straße, die ab dem Jahr 2024 vorgesehen sind, aufnehmen zu können.

 

Im Zuge des Neubaus und Änderung der SÜ durch den Straßenbaulastträger verlangt die DB Netz AG eine Vergrößerung der lichten Höhe über Soll-SO auf min. 6,2 m. Der Ersatzneubau der SÜ stellt somit eine Maßnahme nach § 12.2 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) dar.

 

Kosten:

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen brutto ca. 6,51 Mio. EUR.

Die Summe setzt sich aus den Kostenanteilen für den Brückenbau, Straßenbau sowie Kanalbau i. H. v. ca. 6,16 Mio. EUR zzgl. Ablösebeträge i. H. v. ca. 350.000 EUR (Ablösungsbetrag gem. § 15 EKrG, die die Stadt Oberhausen der DB Netz AG zu zahlen hat) zusammen.

 

Die Gesamtkosten der nach der Kreuzungsvereinbarung durchzuführenden Maßnahmen einschließlich Umsatzsteuer verteilt sich wie folgt (derzeitiger Verteilungsschlüssel):

 

Von der DB Netz AG zu tragende Gesamtkosten: 2,16 Mio. EUR (35 %).

Vom Baulastträger zu tragende Gesamtkosten: 4,0 Mio. EUR (65 %) zzgl. 0,35 Mio. EUR = 4,35 Mio. EUR.

Bei einer eventuellen Förderung würde der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt Oberhausen 1,09 Mio. EUR betragen.

In der Finanzplanung der Stadt – Teilfinanzplan Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und ‑anlagen, ÖPNV – wurden Auszahlungen bzw. Einzahlungen für die Maßnahme unter der Finanzstelle 560012010105500 – Brücke Wittekindstraße Neubau – veranschlagt. In der Finanzplanung wurden zur Umsetzung der Maßnahme Gesamtauszahlungen bei der Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 3.979.343 EUR (2023 = 3.183.474 EUR und 2024 = 795.869 EUR) und bei der Finanzposition 785240 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Ingenieurleistungen WBO 138.540 EUR (2022 = 25.000 EUR, 2023 = 113.540 EUR) berücksichtigt. Gesamteinzahlungen wurden in Höhe von 3.278.606 EUR (Investitionszuw. vom Land (2023 = 1.681.770 EUR, 2024 = 420.443 EUR) und Investitionszuschüsse der DB Netz AG (2023 = 941.114 EUR, 2024 = 235.279 EUR) berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2023 ff werden die aufgrund der Kreuzungsvereinbarung ermittelten Gesamtauszahlungen/-einzahlungen zur Umsetzung der Maßnahme angepasst.

 

Förderung:

 

Die Baumaßnahme wurde im Mai 2021 zur Förderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet, die Antragstellung wird noch folgen.

 

 

Kurzfassung

 

Die Stadt Oberhausen beabsichtigt den Ersatzneubau der SÜ Wittekindstraße. Der alterungsbedingte Zustand der Straßenüberführung über die Anlagen der DB Netz AG erfordert einen Neubau, der unumgänglich ist, da die SÜ Wittekindstraße noch vor dem ersten Weltkrieg hergestellt wurde. Das genaue Jahr der verkehrsbereiten Fertigstellung ist nicht bekannt.

 

Die Wittekindstraße ist als Umleitungsstrecke für die während der mehrjährigen Bauarbeiten an der EÜ Osterfelder Straße gesperrte Osterfelder Straße vorgesehen. Für den Ersatzneubau der SÜ Wittekindstraße soll daher die Traglast von Brückenklasse 30 t auf 60 t erhöht und die Breite zwischen den Geländern im Hinblick auf das deutlich höhere Verkehrsaufkommen von 9,00 m auf 9,50 m vergrößert werden. Außerdem muss die Verkehrsfreigabe des Ersatzneubaus bis zum Beginn der Sperrung der Osterfelder Straße erfolgen.

 

Die aktuell ermittelten Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt ca. 6,51 Mio. EUR. Die Ein‑/Auszahlungen werden zur Haushaltsanmeldung 2023 ff Finanzstelle 560012010105500 – Brücke Wittekindstraße Neubau - entsprechend angepasst.

 

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Anlagen

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