Berichtsvorlage - M/17/1480-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfergebnis zum Geh- und Radweg auf dem Ruhrdeich
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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26.01.2022
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Sachverhalt
Sachdarstellung
In der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 08.09.2021 hat die SPD-Fraktion in ihrem Antrag A/17/1063-01 die Verwaltung prüfen lassen, ob im Zuge der Deichsanierung auf der Deichkrone ein getrennter Geh- und Radweg angelegt werden kann.
Im Juli 2021 haben die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) als Bestandteil der Genehmigungsplanung für die notwendige Deichsanierung einen Erläuterungsbericht erstellt und im Vorfeld auf geotechnische sowie statische Untersuchungsergebnisse zurückgegriffen. Die darin vorgestellten Ergebnisse dienten der Verwaltung als Grundlage für die weiteren Prüfschritte.
Eine topographische Aufnahme des Deiches aus dem Jahr 2015 weist eine durchgehende etwa 5.50 m Deichkrone aus, auf der sich im Bestand ein etwa 3.00 m breiter kombinierter Geh- und Radweg sowie beidseitig begrünte Bermen befinden. Der kombinierte Geh- und Radweg stellt dabei zum einen ein Teilstück des Ruhrtalradweges dar, andererseits wird er als Betriebsweg zur Deichertüchtigung genutzt. Beide Funktionen sollen auch nach der geplanten Deichsanierung gewährleistet bleiben, so dass diese bei einer möglichen Querschnittsänderung berücksichtigt werden müssen.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat im Jahr 2019 den Anschlussbereich des Deichweges an die Straße Am Ruhrufer im Bereich des Brückenbauwerkes der Deutschen Bahn AG sanieren und barrierefrei herstellen lassen. In diesem Zuge wurde die Rampe, die bei einer möglichen Anpassung des Kronenquerschnittes nicht verändert werden darf und daher ebenfalls zu berücksichtigen ist, zum Deichweg als kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von 2.70 m hergestellt.
Alle weiteren Anschlüsse des öffentlichen Verkehrsnetzes an den Deichweg sind ebenfalls als kombinierte Geh- und Radwege angelegt.
Bei der Untersuchung, ob der Deichweg gemäß Prüfauftrag zukünftig als getrennter Geh- und Radweg geführt werden kann, waren im ersten Schritt die in den gültigen Regelwerken angegebenen Mindestbreiten für die separate Anlage beider Wegeführungen zu berücksichtigen. Diese setzen sich aus den Grundmaßen im Begegnungsfall (Verkehrsraum) und aus beidseitigen Sicherheitsräumen zusammen. Für den Gehweg ergibt sich nach RASt ´06 i.d.F. 2008 eine Verkehrsraumbreite von 1.80 m und für den Zweirichtungsradweg nach ERA 2010 eine Verkehrsraumbreite von mind. 2.00 m, jeweils zzgl. Sicherheitsräumen. Dabei beträgt der Sicherheitsraum zwischen Geh- und Radweg mind. 30 cm (Begrenzungsstreifen). Die seitlichen Sicherheitsräume betragen jeweils mind. 20 cm, wobei diese im Fall des Deiches durch die erforderlichen Bermen (begrünt) abgedeckt sind. Aus den vorgenannten Angaben ergibt sich eine Mindestbreite von 4.10 m für eine getrennte Führung des Geh- und Radweges. Die Mindestbreite ist bei einer hohen Frequentierung / einem hohen Verkehrsaufkommen der jeweiligen Nutzergruppen dem Bedarf entsprechend zu vergrößern.
Weiterhin ist die bereits erwähnte Funktion als Betriebsweg bei der Dimensionierung des Querschnittes zu berücksichtigen. Bei einer baulich getrennten Führung der Geh- und Radwege muss eine der beiden Wegeführungen auf mind. 3.50 m verbreitert werden, um das Befahren der Deichkrone durch Unterhaltungsfahrzeuge zu gewährleisten. Der erforderliche Mindestquerschnitt würde sich dadurch von 4.10 m auf mind. 5.60 m vergrößern (bei gleichzeitiger Nutzung des Radweges als Betriebsweg).
Im zweiten Schritt war zu überprüfen, ob eine Verbreiterung des Bestandsweges um mind. 1.10 m (= 4.10 m – 3.00 m) überhaupt möglich wäre. Die von der WBO GmbH erstellten Querschnitte zur Sanierungsplanung weisen neben dem geplanten Geh- und Radweg landseitig eine mindestens 3.80 m breite Grünfläche aus, die für eine Verbreiterung des Deichweges abzüglich einer Berme zur Verfügung stünde (gewässerseitig ist eine Verbreiterung nicht möglich). Etwa ab dem Gebäude Am Ruhrufer 5 wäre über eine Strecke von ca. 550 m eine Verbreiterung auf ca. 5.00 m möglich. Im restlichen Anschlussbereich (Kurvenbereich) bis zur Straße Am Ruhrufer käme hingegen nur eine Reduzierung bis zur Rampe in Frage, da in diesem Abschnitt die landseitige Berme für eine signifikante Verbreiterung nicht ausreichen würde. Jedoch ist zu beachten, dass der vorhandene Deichweg einen Aufenthaltscharakter durch die aufgestellten Sitzbänke hat, die ebenfalls zu berücksichtigen wären, zu punktuellen Einengungen führen würden und in diesen Bereichen keine Verbreiterung des Deichweges zuließen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Prüfergebnisse zum Antrag A/17/0801-01 (Vorlage M/17/1463-01) und die damit verbundenen Flächenbedarfe (Rampenabschnitte, Zwischenpodeste, Böschungssicherungen) zu berücksichtigen sind. Eine gleichzeitige Verbreiterung des Deichweges und die Anlage einer barrierefreien Rampenanlage wird nicht ohne gesamtplanerisches Konzept problemlos realisierbar sein. Dieses Konzept wurde bisher noch nicht entwickelt, wäre für eine weitere Untersuchung jedoch zwingend erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass im Bereich der neuen Rampenanlage eine Einengung entsteht und der Deichweg in diesem Bereich nur eingeschränkt verbeitert werden kann.
Aus den vorgenannten Gründen ist ein durchgängiger getrennter Geh- und Radweg, der in Teilen gleichzeitig als Betriebsweg zur Verfügung stehen muss, nicht sinnvoll umsetzbar. Eine Verbreiterung des Deichweges im Zuge der Deichsanierung wird jedoch als sinnvoll erachtet, um das Flächenangebot zu verbreitern und die Attraktivität / Aufenthaltsqualität langfristig zu erhöhen. Der Deichweg wird daher in den möglichen Abschnitten auf eine Breite von ca. 5.00 m verbreitert. Eine entsprechende Planung zur Aufweitung des Deichweges wird erstellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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