Antragsvorlage - A/17/1347-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Handlungsrahmen zum Seniorenförderplan
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Verantwortung:
- S. Bongers , E. Telli
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Vorberatung
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25.11.2021
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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01.12.2021
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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03.12.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.12.2021
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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08.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.12.2021
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Erledigt
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.01.2022
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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26.01.2022
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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02.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des vorliegenden Diskussionspapiers „Handlungsrahmen zum Seniorenförderplan“ in Kooperation mit den in der Seniorenarbeit tätigen Verbänden und Trägern einen gesamtstädtischen Seniorenförderplan aufzustellen.
Durch vorausschauendes Handeln sowie mit ziel- und wirkungsorientierten Maßnahmen soll er dazu beitragen, die Lebensqualität der Senioren*innen vor Ort und im Alltag spürbar und messbar zu verbessern.
Zeitlich soll der Seniorenförderplan so zur Verfügung gestellt werden, dass der Rat der Stadt Oberhausen noch im Kalenderjahr 2022 einen Beschluss zur Umsetzung ab 01.01.2023 herbeiführen kann. Dieser Prozess soll bei Bedarf durch externe fachliche Begleitung unterstützt werden.
Zur Finanzierung der Ziele im Handlungsrahmen sollen neben den relevanten Positionen für die Seniorenarbeit im Haushalt auch Fördermittel genutzt werden. Darüber hinaus muss für die Umsetzung des Seniorenförderplanes die Akquise von entsprechenden Fördermitteln erfolgen.
Sachverhalt
Begründung
Der Seniorenförderplan setzt an den vielfältigen Lebensrealitäten der Oberhausener Senior*innen an. Die großen Herausforderungen, vor denen die kommunale Seniorenpolitik angesichts des sozialen und demographischen Wandels steht, erfordern eine strategische Steuerung und Weiterentwicklung bisheriger kommunaler seniorenpolitischer Ansätze: Wir werden älter, weniger, bunter. Um kommunale Daseinsvorsorge weiterhin angemessen und koordiniert gewährleisten zu können, bedarf es eines Seniorenförderplans für die kommunale Vorgehensweise im Handlungsfeld „Leben im Alter“.
Um darüber hinaus den Anforderungen eines generationsübergreifenden Handlungsrahmens perspektivisch begegnen zu können und die Verbindung zwischen verschiedenen Handlungsfeldern wie Familie, Kinder, Jugend und Integration herstellen zu können, muss zunächst geklärt werden, welche Ziele wir als Kommune in der seniorenpolitischen Arbeit erreichen wollen. Auch hierzu dient der Seniorenförderplan.
Die Ausarbeitung des Seniorenförderplans soll relevante Handlungsfelder abbilden und mit konkreten Zielsetzungen für die kommenden Jahre versehen. Ebenso soll eine Priorisierung von Zielsetzungen vorgenommen werden, um auch vor dem Hintergrund knapper finanzieller Ressourcen ein wirkungsorientiertes Handeln der Kommune zu fördern. In diesem Zusammenhang ist zur Akquise von Drittmitteln ein funktionierendes und zielorientiertes Fördermittelmanagement von zentraler Bedeutung.
Bereits in den vergangenen Jahren konnte die Angebotsstruktur im Handlungsfeld Senior*innen durch dezentrale und wohnortnahe Angebote merklich weiterentwickelt werden. Der Seniorenförderplan setzt an diesen Entwicklungen an und nutzt gewonnene Erkenntnisse innerhalb der Kommune für die Priorisierung von Handlungsfeldern und Formulierung von konkreten Zielsetzungen.
Darüber hinaus trägt der Seniorenförderplan dazu bei, sowohl den Umfang von Kooperationen als auch das Rollenverständnis der im Handlungsfeld tätigen Akteure transparent und verbindlich abzustecken. Dadurch werden längerfristige Rahmenvereinbarungen möglich und die Planungssicherheit für alle Beteiligten ist damit gegeben.
Der so gereifte Seniorenförderplan mit klaren Zielen bildet für die Entscheidungsträger*innen eine solide Grundlage, um sich für die Haushaltsplanung 2023 so zu positionieren, dass der Seniorenförderplan ab 2023 durchgreift.
Durch einen Abgleich zwischen dem Anspruch des Seniorenförderplans und den Zielsetzungen der Produkte im Haushalt wird eine wirkungsorientierte Steuerung der seniorenpolitischen Ziele für die kommunalen Entscheidungsträger*innen ermöglicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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