Beschlussvorlage - B/17/1306-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der Übernahme von Trägeranteilen zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen freier Träger für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2026 mit einem jährlichen Antrag pro Kindergartenjahr.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Charline Sikorski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.11.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, dass auf Antrag den freien Trägen von Kindertageseinrichtungen bis zu 60% der gesetzlich geregelten Trägeranteile für die Zeit vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2026 übernommen werden können. Ab einer beantragten Übernahme von mehr als 40 % ist zusätzlich ein Finanzplan einzureichen.
Alle bisher bestehenden Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen, bis auf die befristeten Platzausweitungen, werden hiermit aufgehoben.
Die Mehrbelastung für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.12.2022 in Höhe von 752.400,00 Euro wurde beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“, Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ im Haushaltsjahr 2022 ff berücksichtigt. Die mit den erhöhten Zuschüssen an die freien Träger verbundene Mehrbelastung für die Stadt Oberhausen wurde aufgrund eines Antragsverfahrens mit einem Mittelwert berechnet.
Sachverhalt
Begründung
Mit Beschluss vom 22.06.2020; (Drucksache-Nr. B/16/5777-01) ist die Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem 01.07.2020 befristet längstens bis zum 31.07.2022 beschlossen worden. Anlass hierfür war das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege vom 08.04.2020, in dem darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die gesetzliche Finanzierung der Kindertageseinrichtungen durch das reformierte Kinderbildungsgesetz und den darin gestellten Anforderungen weiterhin nicht auskömmlich sei.
Bereits seit April 2020 steht die Fachverwaltung in engem Dialog mit den tangierten Trägern, um ein adäquates Verfahren zur Ermittlung eines differenzierten Zuschusses zum Trägeranteil ab dem 01.08.2022 zu erarbeiten.
Aus dem Dialog wurde eine Unterarbeitsgruppe gebildet, welche einen Finanzplan entwickelt hat, die eine bedarfsgerechte, einrichtungsscharfe Beantragung ermöglichen soll.
In dem neuen Verfahren zur Ausschüttung freiwilliger Zuschüsse zum Trägeranteil in Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Oberhausen ist bis Juli 2026 ein einrichtungsscharfer Antrag pro Kindergartenjahr auf Zuschuss zum Trägeranteil zu stellen. Die Beantragung muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Leistungsbescheides der Einrichtung erfolgen. Für Träger mit mehreren Einrichtungen ist ein Sammelantrag möglich.
Bei einem Antrag auf Übernahme bis zu 40 % des Trägeranteils genügt eine Bestätigung der Nichtauskömmlichkeit mit einer Unterschrift des Trägers. Bei einem Antrag auf Übernahme von 40% bis zu 60 % ist zusätzlich ein Finanzplan für das zukünftige Kindergartenjahr einzureichen.
Der Antrag wird beschieden mit folgenden Voraussetzungen:
a) Die Finanzmittel, die durch diese Vereinbarung bereitgestellt werden, sind zur Deckung des Trägeranteils entsprechend § 36 Abs. 2 KiBiz n.F. zu verwenden.
b) Die Träger stellen weiterhin Überbelegungsplätze nach § 28 (2) i.V. mit § 33 KiBiz bereit, um den öffentlichen Träger bei der Erfüllung des Rechtsanspruches zu unterstützen. Die Belegung erfolgt nach Rücksprache mit dem Jugendamt.
c) Die Träger stellen nach Möglichkeit sicher, dass die Zusammensetzung bzw. die Aufnahme der Kinder die Sozialstruktur (z.B. Herkunft, Einkommen, Alleinerziehende, etc.) des Einzugsbereiches der jeweiligen Einrichtung widerspiegelt. (Vergl. Interkulturelle Standards)
d) Die Träger stellen sicher, dass das örtliche onlinegestützte Vormerksystem nach § 5 KiBiz angewendet wird.
e) Die Träger vergeben vorzugsweise die Plätze an Oberhausener Kinder.
f) Die Träger halten gemäß des Leitfadens „Träger- und Fachdisziplinübergreifende Vereinbarung zur Übergangsgestaltung zwischen den verschiedenen Betreuungsformen und zur Ferienvertretung in Kindertagespflegestellen, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen der Stadt Oberhausen vom 05.03.2020“ ein verlässliches Vertretungssystem vor.
g) Nicht zweckmäßig verwandte Mittel sind zurückzuzahlen.
Die Zahlungen werden in zwei Raten zusammen mit den Betriebskosten im September für fünf Monate und im Februar für sieben Monate den Trägern ausgezahlt.
Im Jahr 2025 wird mit den beteiligten Trägern eine Evaluierung des Verfahrens angestrebt, da zu diesem Zeitpunkt mit Zahlen aus dem Verwendungsnachweis nach dem Kinderbildungsgesetz sowie Erfahrungswerten aus dem neuem Verfahren zur Übernahme von Trägeranteilen vorliegen.
Die Kosten für die Übernahme von Anteilen der gesetzlichen Trägeranteile für freie Träger belaufen sich für den Gesamtzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 auf insgesamt 1.464.000 EUR.
Mit Drucksache - Nr. B/16/5777-01 wurden bereits für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.07.2022 Mehraufwendungen von 711.600,00 Euro beschlossen. Für den Zeitraum 01.08.2022 – 31.12.2022 werden mit dieser Beschlussvorlage Mehraufwendungen in Höhe von 752.400,00 Euro beschlossen.
