13.12.2021 - 20 Fortführung der Übernahme von Trägeranteilen zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die Drucksache B/17/1306-01 einstimmig zustimmend vorberaten wurde.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt, dass auf Antrag den freien Trägen von Kindertageseinrichtungen bis zu 60% der gesetzlich geregelten Trägeranteile für die Zeit vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2026 übernommen werden können. Ab einer beantragten Übernahme von mehr als 40 % ist zusätzlich ein Finanzplan einzureichen.

Alle bisher bestehenden Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen, bis auf die befristeten Platzausweitungen, werden hiermit aufgehoben.

Die Mehrbelastung für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.12.2022 in Höhe von 752.400,00 Euro wurde beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche", Auftrag 310006010101 „Betriebsführung", Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche" im Haushaltsjahr 2022 ff berücksichtigt. Die mit den erhöhten Zuschüssen an die freien Träger verbundene Mehrbelastung für die Stadt Oberhausen wurde aufgrund eines Antragsverfahrens mit einem Mittelwert berechnet."