Beschlussvorlage - B/17/1430-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel aus dem Pakt für den ÖGD die Einrichtung von 3,5 unbefristeten Planstellen innerhalb des Bereiches 3-4/Gesundheit zur Besetzung mit Ärzten*innen mit Wirkung vom 01.01.2022
  2. Der Rat beschließt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel aus dem Pakt für den ÖGD die Einrichtung von 4,5 befristeten Planstellen für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 innerhalb des Bereiches 3-4/Gesundheit für weiteres Fach- und Verwaltungspersonal
  3. Der Rat beschließt die Beantragung weiterer förderfähiger Maßnahmen soweit diese im Rahmen der 2. Tranche der Förderung des Personalaufwuchses im ÖGD durch Finanzhilfen des Bundes zu 100% refinanziert werden können.

 

 

Deckungsvorschlag:

Die zusätzlich entstehenden Personalkosten werden vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu 100% refinanziert.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Auf die Ratsvorlage B/17/1146-01 zur Einrichtung von 3,4 Planstellen im Rahmen der 1. Tranche des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wird Bezug genommen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Oberhausen mit Bescheid vom 08.11.2021 Finanzierungsmittel in Höhe von insgesamt 301.989,02 EUR (274.535,48 € + 27.453,54 €) für den Personalaufwuchs sowie für Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Durchführungszeitraum vom 01.02.2020 bis 31.12.2021 bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 11.11.2021 bittet die Bezirksregierung Düsseldorf die Kreise und kreisfreien Städte erste planerische Angaben für das Personalaufwuchskonzept der 2. Fördertranche (Förderzeitraum 2022/23) darzulegen. Hintergrund für die kurzfristig zu erstellende Planung ist, dass die Länder dem Bund ihre jeweiligen Personalaufwuchskonzepte und -zielsetzungen im Rahmen des Pakts für den ÖGD in einem Bericht bis zum 31.12.2021 vorlegen müssen.

 

Die voraussichtlich zu erreichende Mindestquote der im Zeitraum 2022/23 zu schaffenden Stellen wird von der Bezirksregierung Düsseldorf mit 7,93 Vollzeitäquivalenten beziffert. Dabei kann es sich sowohl um befristete als auch um unbefristete Stellen handeln. Die Höhe der Fördersumme ist noch nicht bekannt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde in Abstimmung mit dem Bereich 3-4/Gesundheit zunächst eine Aufteilung der zur Erreichung der Mindestquote ab 01.01.2022 einzurichtenden Stellen wie folgt vorgenommen:

 

        3,5 Planstellen für Ärzte*innen, davon voraussichtlich

        1 Stelle Facharzt*-ärztin für Infektiologie

        1 Stelle Facharzt*-ärztin für Sozialmedizin

        0,5 Stelle Facharzt*-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin

        0,5 Stelle Facharzt*-ärztin für Psychiatrie (Aufstockung einer vorhandenen 0,5 Stelle)

        0,5 Stelle Zahnarzt*-ärztin

 

        2,5 Planstellen für weiteres Fachpersonal, davon voraussichtlich

        1,5 Stellen für Medizinische Fachangestellte

        1 Stelle Sozialarbeiter*in im Sozialpsychiatrischen Dienst

 

        2 Planstellen Verwaltung, davon voraussichtlich

        1 Stelle für internes IT-Management, Nutzerverwaltung, Vordruckwesen

        1 Stelle gehobener Verwaltungsdienst (Rechtsangelegenheiten)

 

Der Schwerpunkt der Stelleneinrichtungen wurde auf den Zuwachs im Bereich des ärztlichen Personals gelegt. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die personelle Ausstattung mit qualifiziertem ärztlichem Personal insbesondere im Bereich des Infektionsschutzes und der sozialmedizinischen Betreuung nicht ausreichend ist. Insofern besteht der dringende Bedarf einen*eine speziell ausgebildete*n Arzt*Ärztin für das Fachgebiet „Hygiene- und Infektionsschutz“ zu beschäftigen. Weiterhin ist die Unterstützung des ärztlichen Gutachterdienstes in den genannten Fachgebieten dringend erforderlich. Der Zuwachs von Arztstellen bedingt ebenfalls eine Aufstockung von Stellen im Bereich der Medizinischen Fachangestellten zur Unterstützung der Ärzte*innen.

 

Ein weiteres personelles Defizit zeigt sich innerhalb des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Hier besteht ein Bedarf insbesondere im Bereich der psychiatrischen Nachsorge von Patienten*innen nach Krankenhausaufenthalten sowie im Bereich der Einsätze anlässlich von Meldungen im Rahmen von Polizeieinsätzen (demente oder verwahrloste Personen).

 

Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die Anwendung und Nutzerverwaltung der verschiedenen IT-Programme und -Verfahren (ISGA, Demis, Online-Belehrungen) in hohem Maße Arbeitszeitkapazitäten von Mitarbeitenden anderer Fachrichtungen binden. Vor diesem Hintergrund soll im Fachbereich 3-4-10/ Verwaltung, Gesundheitsplanung, neben einer Verwaltungsstelle des gehobenen Dienstes, auch eine Planstelle für internes IT-Management angesiedelt werden.

 

Hinsichtlich der befristeten bzw. unbefristeten Ausweisung der Stellen wurde sich darauf verständigt, zunächst nur die zur Besetzung mit Ärzten*innen vorgesehenen Stellen unbefristet einzurichten, da eine Ausschreibung befristeter Stellen in der Berufsgruppe der Ärzte*innen kaum Aussicht auf Erfolg haben wird. Die übrigen Stellen sollen zunächst für die Gesamtlaufzeit der Fördermaßnahme bis zum 31.12.2026 befristet werden. Wie in der Ratsvorlage B/17/1146-01 dargestellt, sind zu der Frage der Förderung über das Jahr 2026 hinaus gesonderte Abstimmungen zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel des Abschlusses einer Anschluss-vereinbarung vorgesehen.

 

Finanzielle Auswirkungen für das Jahr 2022:

 

Förderfähig sind im Rahmen des Pakts für den ÖGD die Personal- und Sachkosten gemäß KGSt. Diese sind auf der Grundlage der ersten planerischen Einschätzung wie folgt zu berechnen:

 

3,5 Planstellen für Ärzte*innen, EG 15 TVöD

Personalkosten p.a.:      3,5 x 108.600 € = 380.100 €

Sachkosten für 4 Arbeitsplätze:    4,0 x     9.700 € =   38.800 €

 

1,5 Planstellen für medizinische Fachangestellte, EG 6 TVöD

Personalkosten p.a.:     1,5 x   54.900 € =  82.350 €

Sachkosten für 2 Arbeitsplätze:     2,0 x    9.700 € =  19.400 €

 

1,0 Planstelle Sozialarbeiter*in, S 14 SuE TVöD

Personalkosten p.a.               = 69.400 €

Sachkosten:                 =   9.700 €

 

2,0 Planstellen Verwaltung, EG 10 TVöD

Personalkosten p.a.:               = 75.000 €

Sachkosten für 2 Arbeitsplätze:         = 19.400 €

Gesamtkosten p.a.:    = 694.150 €

 

 

Mit der Schaffung von 8,0 Planstellen wird die vorgeschriebene Mindestquote von 7,93 Stellen erfüllt, so dass die Möglichkeit besteht, die volle Fördersumme, die für den Zeitraum 2022/2023 noch zugeteilt wird, in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass eine förderkonforme Verwendung der Mittel nachgewiesen werden kann. Im Rahmen der 1. Tranche konnte die volle Fördersumme aufgrund der Bedingung, dass nur die im Zeitraum vom 01.02.2020 bis 31.12.2021 unbefristet eingerichteten und haushaltswirksam besetzten Stellen zur Förderung angemeldet werden konnten, nicht ausgeschöpft werden.

 

Auch jetzt ist bereits abzusehen, dass für den Förderzeitraum ab 01.01.2022 die Besetzung der einzurichtenden Stellen, insbesondere der Arztstellen, erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann und die Mittel somit nicht für den vollen Förderzeitraum in Anspruch genommen werden können. Um dennoch eine möglichst hohe Ausschöpfung der zu erwartenden Fördersumme zu erreichen, wird daher in Betracht gezogen, weitere förderfähige Maßnahmen - über die Mindestquote der einzurichtenden Stellen hinaus - zu beantragen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört beispielsweise die Schaffung von Ausbildungsstellen für Personal der Gesundheitsbehörde, insbesondere für Hygienekontrolleure*innen. Unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, wird daher die zusätzliche Beantragung der Finanzierung von zwei Ausbildungsstellen für Hygienekontrolleure*innen vorgeschlagen.

 

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, ab dem 01.01.2022 neu eingerichtete Zeitstellen für Unterstützungskräfte im Rahmen der Corona-Pandemie zur Förderung anzumelden. Auch diese Maßnahme käme nur unter dem Vorbehalt der Zusage entsprechender Finanzierungsmittel in Betracht und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht weiter konkretisiert werden.

 

 

Kurzfassung:

 

Der Rat beschließt unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel aus dem Pakt für den ÖGD die Einrichtung von 8 Planstellen mit Wirkung vom 01.01.2022. Davon sollen 3,5 Stellen unbefristet und 4,5 Stellen befristet für die Zeit bis zum 31.12.2026 eingerichtet werden. Sofern darüber hinaus Fördermittel für weitere förderfähige Maßnahmen zur Verfügung stehen, sollen diese zur Finanzierung von 2 Ausbildungsstellen für Hygienekontrolleure*innen bzw. Schaffung von Zeitstellen für Unterstützungskräfte im Rahmen der Corona-Pandemie eingesetzt werden.

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