Beschlussvorlage - B/17/0945-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die aus der Anlage 1 ersichtlichen Änderungen der Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit.

 

Abweichend von Ziffer 2.2 (neu) der Richtlinien beschließt der Rat, die Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2022 vorzunehmen.

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Konsequenzen

Bezug

 

B/17/0218-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] entsprechend der Planung des Haushalts

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses anstelle des Rates am 14.12.2020 wurde festgehalten, dass die „Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit", die ihren Ursprung bereits in den 1970er Jahren haben, überarbeitet und dem Rat der Stadt in einer aktualisierten Fassung zur Entscheidung vorgelegt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sind in Anlage 2 in Form einer Synopse ersichtlich.

 

Aktualisierung

Die Richtlinien wurden grundsätzlich hinsichtlich Haushaltsplanung, Währung und Begriffe auf den neusten Stand gebracht.

 

Regelung des Zuwendungsempfängers und Anerkennung der Förderfähigkeit (1.2 und 1.3)

Erstmals wird die Zuwendungsfähigkeit bzw. die Anerkennung einer Förderung geregelt. Zuwendungsempfänger sind örtliche Jugendorganisationen politischer Parteien oder Wählergemeinschaften, sofern sie dauerhaft in Oberhausen Jugendarbeit leisten und die Angebote offen für Mitglieder und Nichtmitglieder sind. Für die Anerkennung der Förderfähigkeit einer Jugendorganisation müssen dem Oberbürgermeister der Gründungsbeschluss, eine gültige Adresse, die Namen der Mitglieder des Vorstands, Kontaktdaten sowie Bankverbindung vorgelegt werden. Ferner ist in geeigneter Weise schlüssig darzustellen und nachzuweisen, dass die Mitglieder des Vorstands demokratisch von den Mitgliedern der Jugendorganisation gewählt werden.

 

Fördervoraussetzungen

Die Verpflichtung der verfassungsmäßigen Aktivitäten auf Grundlage des demokratischen Gedankengutes wird konkretisiert und orientiert sich an § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (1.4). Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.

 

Zeitpunkt der Antragsstellung und Auszahlung

Zukünftig sollen die Anträge auf Förderung im Folgejahr bis zum 1. Oktober eingereicht werden. Der Beschluss der Auszahlung erfolgt in der jeweiligen Haushaltssitzung am Ende des Jahres. Die Auszahlung selbst erfolgt am 2. Januar. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Jugendorganisationen die Zahlung direkt zu Anfang des Jahres erhalten.

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Anlagen

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