13.12.2021 - 10 Änderung der Richtlinien über die Beantragung, ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass im Haupt- und Finanzausschuss die Drucksache ohne Votum vorberaten wurde.

 

Stadtv. Noldus formuliert zwei Änderungsanträge. Beim Richtlinienentwurf in Abschnitt 1.4 wird beantragt, das Wort „widerlegbar" ersatzlos zu streichen. Zudem wird in Abschnitt 2.1 beantragt, den mit „In Ausnahmefällen" beginnenden Satz vollständig zu streichen. Stadtv. Noldus begründet die Änderungsanträge für die AfD-Fraktion.

 

OB Schranz lässt zuerst über die Änderungsanträge von Stadtv. Noldus abstimmen.

 

Anschließend lässt OB Schranz über die Änderung der Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion, folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die aus der Anlage 1 ersichtlichen Änderungen der Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit.

 

Abweichend von Ziffer 2.2 (neu) der Richtlinien beschließt der Rat, die Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2022 vorzunehmen."

 

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Anlagen zur Vorlage