Beschlussvorlage - B/17/1388-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der sozialen Arbeit an Schulen unter Berücksichtigung der neuen Förderrichtlinien „Richtlinien über die Förderung der Schulsozialarbeit in NRW“ (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung -524-6.08.01-162765- vom 22.09.2021) befristet für die den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Juli 2023 und anschließende Weiterförderung für maximal ein Schuljahr

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Historie der Schulsozialarbeit

 

In den Jahren 2011 bis 2013 wurden in Oberhausen 26 Stellen Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes (BUT-Mittel) finanziert. Diese Stellen wurden bei den Trägern der freien Jugendhilfe verortet. Mit den Trägern wurden öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen. Die Abrechnung erfolgte über die Stadt Oberhausen. Der Bund ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2010 seit dem 1.Januar 2014 seiner Verantwortung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen von BUT nicht mehr nachgekommen. Im Jahr 2014 konnten 8,5 Stellen aus nicht verbrauchten BUT-Mitteln der Vorjahre finanziert werden. In den Jahren 2015-2017 wurden diese 8,5 Stellen durch Ratsbeschluss vom 10.03.2014 weiter finanziert.

 

Im Jahr 2015 hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW festgelegt Schulsozialarbeit zu finanzieren.

 

Für Oberhausen bedeutete dies unter Berücksichtigung der spezifischen Haushaltslage, dass insgesamt 1.139,972,88 Euro für Schulsozialarbeit eingesetzt werden konnten. Davon hatte Oberhausen einen Eigenanteil von 227,994,58 Euro (20%) pro Jahr zu leisten. Dieser Eigenanteil der Stadt konnte allerdings durch die aus kommunalen Mitteln finanzierte Schulsozialarbeit erbracht werden (Drucksache B/16/0958-01).

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 25.10.2018 wurden der Stadt Oberhausen 911.978,30 EUR zur Finanzierung von 14,5 Planstellen im Rahmen der Schulsozialarbeit zugesprochen. Die Träger erhielten pro Stelle 62.895,06 EUR.

 

Alle Träger verfügen über Stellen im Rahmen der Landesförderung. Diese sind befristet bis zum 31.12.2021.

 

Darüber hinaus werden bis 2021 noch 19,5 Planstellen aus dem kommunalen Haushalt finanziert. Hier wurden Personal- und Verwaltungskosten in Höhe von 77.000 EUR jährlich pro Stelle festgelegt (1.501.500 EUR jährlich). Insgesamt werden somit 34 Vollzeitstellen Schulsozialarbeit gefördert.

 

Nunmehr hat die Landesregierung beschlossen die Schulsozialarbeit dem Ministerium für Schule und Bildung anzugliedern und neue Förderrichtlinien zur Schulsozialarbeit (Landesstellen) veröffentlicht (siehe Anlage 1).

 

  1. Neue Förderrichtlinien ab dem 01.01.2022

 

Gem. dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung -524-6.08.01-162765-vom 22.09.2021 gewährt das Land NRW Zuwendungen für die Schulsozialarbeit einmalig für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.07.2023 und anschließend maximal ein Schuljahr.

 

Gefördert werden bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenanteil von den Kommunen zu erbringen.

 

70.000 EUR pro Jahr sind als Höchstbetrag bei den Personalausgaben pro Vollzeitstelle förderfähig. Bei den Sachausgaben ist ein Höchstbetrag in Höhe von 10,000 EUR pro Vollzeitstelle im Jahr förderfähig.

 

Nach den neuen Richtlinien stehen für die Stadt Oberhausen im Jahr 960.000 EUR an Fördermittel durch das Land zur Verfügung. Um diese Förderung beim Land abrufen zu können, müssen dem Land zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 1,2 Mio. nachgewiesen werden. Der geforderte Eigenanteil in Höhe von 240.000 EUR kann wie bisher durch die aus kommunalen Mitteln finanzierten Stellen dargestellt werden. Der Förderantrag gegenüber der Bezirksregierung wurde nach Einräumung einer Fristverlängerung gestellt.

 

Für die Landes- und Kommunalstellen entsteht ein Finanzbedarf von insgesamt 2,663 Mio. Euro. Die ungedeckten Restmittel von 161.380 Euro werden durch die Finanzierung aus dem Förderprogramm Aufholen nach Corona ausgeglichen.

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