13.12.2021 - 21 Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass im Schulausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die Drucksache B/17/1388-01 einstimmig zustimmend vorberaten wurde.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der sozialen Arbeit an Schulen unter Berücksichtigung der neuen Förderrichtlinien „Richtlinien über die Förderung der Schulsozialarbeit in NRW" (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung -524-6.08.01-162765- vom 22.09.2021) befristet für die den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Juli 2023 und anschließende Weiterförderung für maximal ein Schuljahr."