Berichtsvorlage - M/17/1301-01

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Sachdarstellung

 

Rechtliche Grundlagen und aktueller Sachstand

 

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Stadt Oberhausen dazu verpflichtet, für die Bereiche, in denen nach der Lärmkartierung Lärmprobleme bestehen, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Bei der Umsetzung der staatlichen Pflichtaufgabe, die vom Land Nordrhein-Westfalen auf die Kommunen übertragen wurde, besteht eine von der EU vorgegebene Bindung an Fristen. So sind gem. § 47 c und d BImSchG die Lärmkartierungen seit 2007 und die darauf aufbauenden Lärmaktionspläne seit 2008 alle 5 Jahre zu erstellen.

 

Der aktuelle Oberhausener Lärmaktionsplan 2. Runde wurde am 27. März 2017 durch den Rat der Stadt beschlossen (B/16/2448-01). Dieser Lärmaktionsplan (LAP) beinhaltet insgesamt 63 Maßnahmenabschnitte, für die kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung bis Ende 2022) und langfristige Maßnahmen (Umsetzung nach 2022) formuliert wurden. Insgesamt wurden bis heute an den in der Verantwortung der Stadt Oberhausen liegenden Straßen 12 Maßnahmenabschnitte mit lärmminderndem Asphalt (Gesamtvolumen ca. 4 Mio. EUR) und 19 Abschnitte mit einer Geschwindigkeitsreduzierung versehen. Weitere Maßnahmen des LAP (u. a. Prüfaufträge) werden noch bis zum Ende des Jahres 2022 umgesetzt.

 

Durch die etwas verspätete Aufstellung des LAP 2. Runde und die bereits für 2024 anstehende Aufstellung des LAP 4. Runde (Lärmkartierung in 2022) wurde einer Fortschreibung bzw. Ergänzung des aktuellen LAP der Vorzug vor einer Neuaufstellung gegeben. Der Umsetzungsstand des aktuellen LAP wird in der Ergänzung dargestellt, und es werden nur vereinzelt neue Maßnahmenabschnitte aufgenommen. Eine flächendeckende Neubetrachtung soll zur 4. Runde auf der Grundlage eines, von der EU festgelegten, neuen Lärmberechnungsverfahren (CNOSSOS) durchgeführt werden.

 

 

Inhalte der Ergänzung des Lärmaktionsplans

 

Die Ergänzung des LAP wurde im September 2020 an ein externes Fachbüro vergeben. Zunächst wurde durch die Fachverwaltung in 2021 eine Aktualisierung der Lärmkartierung für den Straßenverkehrslärm vorgenommen. So konnte die Wirkung von allen Maßnahmen, die bis zum Mai 2021 im Rahmen der Lärmaktionsplanung umgesetzt wurden, einbezogen werden. Für den Schienenverkehr und die Straßenbahn wurde auf die Kartierung zur 3. Runde in Oberhausen aus dem Jahr 2019 zurückgegriffen, da sich hier seitdem keine Änderungen ergeben haben. Die Ergebnisse der Kartierung wurden durch das externe Ingenieurbüro ausgewertet und für die weitere Verwendung im LAP aufbereitet.

 

In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen bei der Stadt Oberhausen wurden zunächst die aktuellen Planungen bei der Stadt Oberhausen aufgenommen, bei denen sich Wechselwirkungen mit der Lärmaktionsplanung ergeben (z. B. Nahmobilitätskonzept, Radverkehrsförderung, Straßenneubaumaßnahmen, Luftreinhalteplan). Die Inhalte dieser Planungen wurden für die Ergänzung des LAP herausgearbeitet und die entsprechenden Wechselwirkungen beschrieben.

 

Eine Umsetzungsbilanz des LAP der 2. Runde ist ein weiterer Inhalt des LAP 3. Runde. Der Umsetzungsstand für die kurzfristigen Maßnahmen (Umsetzung bis 2022) wurde aufgenommen und dokumentiert. Für die Maßnahmen, die noch nicht umgesetzt wurden, sind die bestehenden Hemmnisse analysiert worden. Maßnahmen, die unabhängig vom LAP in Oberhausen in den letzten Jahren umgesetzt wurden oder für die nächsten fünf Jahre geplant sind, wurden erfasst.

 

Die Maßnahmenbereiche wurden aktualisiert und die Maßnahmenkonzepte wurden fortgeschrieben (Geschwindigkeitskonzept, Konzept Lkw-Nachtfahrverbote, Konzept straßenräumlich Maßnahmen, Konzept Fahrbahnsanierung). Bei den Maßnahmenbereichen handelt es sich um Straßenabschnitte, in denen aufgrund der Überschreitung entsprechender Auslösewerte Maßnahmen notwendig werden. Die Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung bleiben im Vergleich zu den beiden vorausgegangenen LAP unverändert bei 65 dB(A) für den 24-Stunden-Wert (Lden) und 55 dB(A) für den Nachtwert (Lnight). Grundlage für die Aktualisierung der Maßnahmenbereiche waren die Lärmkartierung zur dritten Runde aus dem Jahr 2019 und die aktualisierte Kartierung für den Straßenverkehr aus dem Jahr 2021. In den Kartierungen wurden der Umsetzungsstand der Maßnahmen des LAP 2. Runde und die Veränderung der Eingangsdaten seit der Kartierung 2016 (Grundlage für den aktuellen LAP 2. Runde) berücksichtigt (z. B. liegen inzwischen deutlich detailliertere Angaben des Landesbetriebs Straßen.NRW bzw. der Autobahn GmbH zu den Fahrbahnbelägen an den Bundesautobahnen vor).

 

Insgesamt 35 Maßnahmenbereiche an Straßen sind nach Auswertung der Lärmkartierung Teil des LAP 3. Runde (s. Anlage 1 und 2). Die Bereiche wurden analog zum zweiten LAP in drei Priorisierungsstufen eingeteilt. Wie bei den Auslösewerten bleiben auch die Kriterien für die Einteilung in die Priorisierungsstufen unverändert. Insgesamt wurden 27 Maßnahmenbereiche aus dem LAP der zweiten Runde übernommen, und für acht neue Bereiche mussten zusätzliche Maßnahmen entwickelt werden. 36 Maßnahmenbereiche aus dem LAP 2. Runde wurden durch die Umsetzung von Maßnahmen oder durch die Veränderung der Eingangsdaten für die Kartierung nicht weiter betrachtet bzw. mit geringerer Priorität weiterverfolgt.

 

Für jeden Maßnahmenbereich wurde im LAP 2017 ein Steckbrief erarbeitet, der den jeweiligen Straßenabschnitt mit seinen Besonderheiten beschreibt, Angaben zur Lärmbelastung und zur Zahl der Betroffenen enthält und vor allem die vorgeschlagenen Maßnahmen mit ihren Wirkungen beschreibt. Die Steckbriefe zu den Maßnahmenbereichen aus dem LAP 2017 wurden nun im Hinblick auf Veränderungen im jeweiligen Straßenabschnitt aktualisiert. Die durch den Rat damals beschlossenen Maßnahmen sind in diesen Maßnahmenbereichen nicht verändert worden. Für die acht zusätzlichen Maßnahmenbereiche wurden neue Steckbriefe mit neuen Maßnahmen erstellt (s. Anlage 3).

 

Bei der Fortschreibung der Maßnahmen wurden auch die Maßnahmen an Autobahnen und Schienenwegen in Oberhausen berücksichtigt, die von der Autobahn GmbH bzw. der Deutsche Bahn AG geplant sind und deren Umsetzung nicht in der Zuständigkeit der Stadt Oberhausen liegt. Die geplanten Maßnahmen der Autobahn GmbH im Rahmen des freiwilligen Programms zur Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes werden ebenso im LAP dargestellt, wie die geplanten Maßnahmen zur Lärmvorsorge z. B. im Bereich des Autobahnkreuzes Oberhausen. Auch für die Schienenwege werden die geplanten Maßnahmen aus dem Programm der freiwilligen Lärmsanierung an bestehenden Schienenstrecken des Bundes und im Rahmen der Lärmvorsorge entlang der „Betuwe-Strecke“ beschrieben (s. Anlage 4).

 

Das integrierte Gesamtkonzept wurde ebenfalls aktualisiert. Die Maßnahmen des LAP 3. Runde werden tabellarisch entsprechend ihres möglichen Umsetzungshorizontes dargestellt. Dazu findet, wie bereits im aktuellen LAP, eine Unterteilung in kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung in den nächsten fünf Jahren) und langfristige Maßnahmen statt.

 

Die „Ruhigen Gebiete“, die im 2. LAP von 2017 anhand der Gesamtlärmkarte entwickelt wurden, wurden auf der Grundlage der neuen Gesamtlärmkarte überprüft und angepasst. Bei den „Ruhigen Gebieten“ geht es um Gebiete, in denen die Zunahme von Umgebungslärm verhindert werden soll.

 

Die lärmmindernde Wirkung der im LAP 3. Runde benannten Maßnahmen wird im Rahmen der Wirkungsanalysen beschrieben. Dabei wird die Anzahl der belasteten Bürgerinnen und Bürger vor und nach der Umsetzung der gesamten Maßnahmen verglichen. Dazu ist nach der Festlegung der konkreten Maßnahmen eine weitere Kartierung durch die Fachverwaltung durchzuführen. In Verbindung mit der Schätzung der Umsetzungskosten wird die Wirksamkeits-Kosten-Analyse aktualisiert.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplans 3. Runde liegt in der Zeit vom 15. November 2021 bis zum 13. Dezember 2021 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Entwurf des LAP 3. Runde direkt beim Bereich Umwelt oder digital auf der Internetseite der Stadt Oberhausen einzusehen. Anregungen und Hinweise können direkt vor Ort, per Telefon, per E-Mail oder auf dem Postweg abgegeben werden. Die Ankündigung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte über die Presse, das Stadtmagazin „Oh!“, die Homepage der Stadt Oberhausen und die sozialen Medien (Facebook und Instagram). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet parallel dazu statt. Die eingehenden Stellungnahmen werden durch das Fachbüro in Verbindung mit der Fachverwaltung bewertet und in den LAP eingearbeitet.

 

Zeitplan

 

Nach der Übernahme der Stellungnahmen wird der finale Lärmaktionsplan 3. Runde bis zum Ende des Jahres 2021 durch das Fachbüro erstellt. Der Lärmaktionsplan soll dann in der ersten Sitzungsfolge des Jahres 2022 vorgestellt, von den politischen Gremien vorberaten und abschließend am 7. Februar 2022 vom Rat der Stadt beschlossen werden.

 

Kurzfassung

 

Für den Entwurf des Lärmaktionsplans 3. Runde für die Stadt Oberhausen findet die Öffentlichkeitsbeteiligung in einem Zeitraum von vier Wochen zwischen dem 15. November und dem 13 Dezember 2021 statt.  Der Entwurf beinhaltet die verwaltungsintern und mit der STOAG abgestimmte Maßnahmenplanung für die einzelnen belasteten Straßenabschnitte in Form von Steckbriefen. Beteiligt werden die Bürgerinnen und Bürger von Oberhausen und die Träger öffentlicher Belange. Nach Auswertung der Eingaben im Rahmen der Beteiligung soll der überarbeitete Lärmaktionsplan in der ersten Sitzungsfolge des Jahres 2022 vorgestellt, von den politischen Gremien vorberaten und durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossen werden.

 

 

 

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