Beschlussvorlage - B/17/1205-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat beschließt das als Anlage 1 beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2022 - 2026.

 

2. Der Rat beschließt das als Anlage 2 beigefügte Straßenbauprogramm 2022 der Stadt Oberhausen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4.970.000 EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.750.000 EUR unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2022 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2022ff.

 

2.1 Planungsleistungen für investive Straßenbaumaßnahmen 500.000 EUR

Finanzstelle 560012010101000 – Straßenbau Ing.

Finanzposition 785240 – AiB Tiefbau Ing. WBO

 

2.2. Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen

Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm 2.610.000 EUR

Gemeindestraßen

Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

Verpflichtungsermächtigungen 2022

Kassenwirksam 2023 1.500.000 EUR

Finanzstelle 560112010190000 –Straßenbauprogramm

Kreisstraßen  700.000 EUR

Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

Verpflichtungsermächtigungen 2022

Kassenwirksam 2023 250.000 EUR

 

Auszahlungen investiver Straßenbau gesamt  3.810.000 EUR

 

Verpflichtungsermächtigungen 2022 kassenwirksam 2023

gesamt  1.750.000 EUR

 

2.3 Planungsleistungen für konsumtive Straßenbau-

maßnahmen 150.000 EUR

Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.

öffentl. Verkehrsflächen

Kostenart 521145 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm

Ing. Leistungen

 

2.4. Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen

Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst. 707.000 EUR

öffentl. Verkehrsflächen

Auftrag 560112010104 – Kreisstraßen 202.000 EUR

Auftrag 560212010106 – Landesstraßen 101.000 EUR

Kostenart 521144 – Aufw. f. Straßenbauprogramm

 

Aufwendung konsumtiver Straßenbau gesamt 1.160.000 EUR

 

Gesamtbudget 2022 4.970.000 EUR

 

 

3. Der Rat beschließt das als Anlage 3 beigefügte Kanalbauprogramm 2022 der WBO mit einem Gesamtvolumen für das Jahr 2022 in Höhe von 11.995.290 EUR (10.075.290 EUR für Kanalbaumaßnahmen sowie 1.920.000 EUR für Emscherumbaumaßnahmen – Abdeckung der Verpflichtungsermächtigungen/Beauftragung aus 2021) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2022 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2022ff.

 

 

4. Der Rat beschließt die Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH.

 

4.1 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen inkl.

Planungsleistungen 4.990.000 EUR

Investitionsnummer 560011030100000

Kanalbauprogramm

Finanzposition 785230

AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

 

4.2 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen 4.700.000 EUR

aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) 2022

Kassenwirksam 2023

Investitionsnummer 560011030100000

Kanalbauprogramm

Finanzposition 785230

AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

4.3 Kanalbauprogramm konsumtiv  385.290 EUR

Auftrag 110011030100

Abwasserbeseitigung

Kostenart 521190                        262.600 EUR

Kostenart 521191                        122.690 EUR

 

 

Beauftragungsvolumen 2022 10.075.290 EUR

 

 

5. Der Rat beschließt das als Anlage 4 beigefügte Beleuchtungsprogramm 2022 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2.206.000 EUR (investiv 590.000 EUR und konsumtiv 1.616.000 EUR) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2022 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2022ff.

 

Finanzstelle 560012010120000 – Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen –  sowie Auftrag 560012010102 – Beleuchtung, Kostenart 522103 – Aufw. f. Unterhaltung Beleuchtung.

 

 

 

6. Der Rat beschließt die Durchführung der folgenden Straßenbaumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 530.000 EUR unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2022 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Fi­nanzplans 2022ff.

 

 - Weißensteinstraße K10 von Erlenstraße bis Kiebitzstraße

 - Falkensteinstraße K1 von Mülheimer Straße bis Liebknechtstraße

 

  Finanzstelle 560212010108600 – Lärmaktionsplan 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen.

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Konsequenzen

Bezug

 

B/17/0050-01

B/17/0949-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Den Bezirksvertretungen Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade, dem Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss und dem Rat der Stadt wird das Straßen- und Wegekonzept, in dem das Kanalbauprogramm, das Straßenbauprogramm, das Beleuchtungsprogramm sowie alle Förder- und Unterhaltungsmaßnahmen nunmehr integriert sind, zur Anhörung, zur Vorbera­tung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

In dem Straßen- und Wegekonzept sind die Stadtbezirke bezeichnet, in denen die Straßen liegen, in denen Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen.

 

 

1. Straßen- und Wegekonzept

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalab­gabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Stra­ßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

 

Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindli­ches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungs­maßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kom­munalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Be­darf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Stra­ßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnah­men herzustellen.

 

Im Straßen- und Wegekonzept ist das Kanal- und das Straßenbauprogramm sowie das Be­leuchtungsprogramm integriert, des Weiteren enthält das Konzept auch alle Fördermaß­nahmen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) und anderen Förderrichtlinien sowie die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Oberhausen, die in den nächsten fünf Jahren geplant sind.

 

Wie dem Bezug zu entnehmen ist, wurde im Jahr 2021 erstmalig das Straßen- und Wege­konzept aufgestellt. Die sukzessive Abarbeitung und die Betrachtung neuer Maßnahmen führen zur jährlichen Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts.

 

 

2. Straßenbauprogramm 2022 der Stadt Oberhausen

 

Die im Straßen- und Wegekonzept unter der Rubrik „Straßenbauprogramm 2022 Stadt Oberhausen“ aufgeführten Maßnahmen wurden mit den Versorgungsträgern sowie den Kanalbaumaßnahmen der WBO abgestimmt.

 

Bei allen Mittelbindungen sowie freien, nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus dem Jahre 2021, die kassenmäßig nicht abgewickelt werden konnten, erfolgt eine Kompensation durch die Haushaltsansätze 2022ff.

 

Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms basieren auf einer Schadensermittlung der WBO in Abstimmung mit der Stadt Oberhausen. Auf dieser Grundlage erfolgt auch die Priorisierung der durchzuführenden Straßenbaumaßnahmen nach Abstimmung mit den Versorgern.

 

Das durch den Rat zu beschließende Straßenbauprogramm 2022 mit den geplanten Baumaßnahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage beigefügt.

 

 

3. Umsetzung des Kanalbauprogramms 2022 der WBO

4. Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH

 

Die Maßnahmen des Kanalbauprogramms ermöglichen die Erschließung von Bebauungs­plangebieten, die Erweiterung des Kanalnetzes, die Erneuerung von Kanälen einschließlich der Sanierung sowie die Beseitigung von Kanalschäden. Zudem werden gesetzliche Vorga­ben im Hinblick auf Kanalbaumaßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes realisiert. Die zusätzlich erforderlichen Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Emscherum­bau werden separat aufgeführt und monetär abgebildet.

 

Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bzw. der zeitnahen Umsetzung ist es erforderlich, das Kanalbauprogramm 2022 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 10.075.290 EUR, plus 1.920.000 EUR für den Emscherumbau, sowie die Beauftragung der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH dem Rat der Stadt Oberhausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Haushaltsjahr 2022 stehen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.700.000 EUR für Kanalbaumaßnahmen zur Verfügung, welche bei einer Inanspruchnahme im Jahr 2023 kassenwirksam werden.

 

Mit Ausnahme der Maßnahmen „Beseitigung von Wurzelschäden“ erfolgt eine Refinanzie­rung der reinen Kanalbaumaßnahmen durch die Veranschlagung von kalkulatorischen Ab­schreibungen und Verzinsungen über die Abwassergebühr bei entsprechender Berücksich­tigung des Stadtanteils für die öffentlichen Verkehrsflächen. Die Art der Beitragserhebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und KAG NRW für die anteiligen Straßenbaukosten ist in der Anlage ersichtlich.

 

Im Kanalbauprogramm 2022 ist im Gesamtvolumen ein Restobligo von 4.700.000 EUR (VE aus 2021) sowie 1.920.000 EUR (VE Emscherumbau aus 2021) enthalten, welches bereits im Vorjahr beauftragt wurde.

 

Das durch den Rat zu beschließende Kanalbauprogramm 2022 mit den geplanten Baumaß­nahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage beigefügt.

 

Das zu beauftragende Gesamtvolumen im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 10.075.290 EUR beinhaltet den investiven Anteil sowie die anteiligen investiven Planungsleistungen inkl. neuer Verpflichtungsermächtigungen als auch den gesamten konsumtiven Anteil in Höhe von 385.290 EUR beim Kanalbauprogramm.

 

Um die zeitnahe und kontinuierliche Realisierung des Kanalbauprogramms sowie des Emscherumbaus 2022 bzw. den entsprechenden Mittelabfluss in diesem Jahr zu gewährleisten, wird die Beauftragung der WBO GmbH mit dem Volumen in Höhe von 10.075.290 EUR erforderlich.

 

 

5. Umsetzung des Beleuchtungsprogramms 2022

 

Das Beleuchtungsprogramm 2022 mit einem Budget von insgesamt 2.206.000 EUR bein­haltet alle geplanten investiven Baumaßnahmen für notwendige Verdichtungs- oder Um­baumaßnahmen für das Jahr 2022 in Höhe von 590.000 EUR (Finanzstelle 5600120101200000 – Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 –AiB Tiefbaumaßnah­men) und alle Unterhaltungsaufwendungen der Öffentlichen Beleuchtung (Entflechtungs­konzept Schalt- und Trennstellen, Erneuerung von Trennstellen, Kabelerneuerungen, Ver­setzen von Leuchten etc., vertragl. Pauschale an Energieversorger sowie Materialkosten zur Pauschale) in Höhe von 1.616.000 EUR (Auftrag 560012010102 – Beleuchtung, Kostenart 522103 Aufw. f. Unterhaltung Beleuchtung).

 

Grundsätzlich obliegt der Stadt Oberhausen eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht im Stadtgebiet. Sofern die Straßenbeleuchtung in Erfüllung dieser Verkehrssicherungspflicht angelegt wurde, hat die öffentliche Beleuchtung dem allgemeinen Stand der Technik (DIN EN 13201) zu entsprechen. Bei der Errichtung und Entwicklung der Beleuchtung ist aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt zu beachten und daher ist die Entwicklung des Handlungskonzeptes ‑ des Beleuchtungsprogramms – notwendig.

 

In einem stetigen laufenden Prozess werden die Straßenzüge innerhalb der Stadt Oberhau­sen auf eine normgerechte Ausleuchtung überprüft und kontrolliert. Im Zuge von gemeldeten Schäden oder Beschwerden werden diese Straßenzüge ebenfalls einer solchen Prüfung unterzogen. Wird auffällig, dass ein Straßenzug innerhalb dieser Prüfung nicht normgerecht ausgeleuchtet wird, wird diese neue Baumaßnahme in das Beleuchtungsprogramm für die Folgejahre aufgenommen.

 

 

6. Durchführung der folgenden Straßenbaumaßnahmen:

 

- Weißensteinstraße K10 von Erlenstraße bis Kiebitzstraße

 

Im Rahmen des Lärmaktionsplans der zweiten Stufe hat das Büro LK Argus im Auftrag des Fachbereiches 2-2-10/Ökologische Planung Straßen im Stadtgebiet aufgenommen.

 

Aus dieser Auswertung hat das Büro LK Argus und der Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung eine Prioritätenliste mit insgesamt 18 Straßen erstellt, die mit lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut werden sollen.

 

Wie dem in Anlage 1 aufgeführtem Straßen- und Wegekonzept zu entnehmen ist, soll die Straßenbaumaßnahme Weißensteinstraße K10 von Erlenstraße bis Kiebitzstraße voraussichtlich im Jahr 2022 umgesetzt werden.

 

- Falkensteinstraße K1 von Mülheimer Straße bis Liebknechtstraße

 

Im Rahmen des Lärmaktionsplans der zweiten Stufe hat das Büro LK Argus im Auftrag des Fachbereiches 2-2-10/Ökologische Planung Straßen im Stadtgebiet aufgenommen.

 

Aus dieser Auswertung hat das Büro LK Argus und der Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung eine Prioritätenliste mit insgesamt 18 Straßen erstellt, die mit lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut werden sollen.

 

Wie dem in Anlage 1 aufgeführtem Straßen- und Wegekonzept zu entnehmen ist, soll die Straßenbaumaßnahme Falkensteinstraße K1 von Mülheimer Straße bis Liebknechtstraße voraussichtlich im Jahr 2022 umgesetzt werden.

 

 

 

 

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Anlagen

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