Beschlussvorlage - B/17/1147-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S.3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 05.10.2021 gem. § 60 Abs. 1 S.2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben sowie Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 496.687,00 EUR wie folgt zu:

 

 

 

 

 

Nicht verwendete Mittel müssen an den Bund bzw. an das Land erstattet werden.

 

 

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Konsequenzen

Deckungsvorschlag

 

Die Aufwendungen werden zu 100% durch Mehrerträge in einer Gesamthöhe von 496.687,00 EUR gedeckt; davon 50.513,00 EUR bei Auftrag 310006050104 – Netzwerke Frühe Hilfen/ Familien-Hebammen, Kostenart 414000 – Zuweisungen vom Bund bzw. 414050 - Zuweisungen vom Bund – Personalkosten und 25.800,00 EUR bei Auftrag 310006010194 – Sprach-Kitas, Kostenart 414000 - Zuweisungen vom Bund sowie 420.374,00 EUR bei Auftrag 310006050699 – Pandemie, Kostenart 414100 – Zuweisung vom Land.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen ist für den 15.11.2021 terminiert, die des Haupt- und Finanzausschusses für den 08.11.2021. Da die Träger unmittelbar mit der Umsetzung der Projektarbeit beginnen möchten und auf die finanziellen Mittel angewiesen sind, wäre sowohl eine Vorlage für den Rat der Stadt Oberhausen als auch für den Haupt- und Finanzausschuss zu spät, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW erforderlich ist.

 

Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Begründung

 

Zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie bei Kindern und Jugendlichen hat die Bundesregierung am 5. Mai 2021 das Programm „Aufholen nach Corona“ mit insgesamt zwei Mrd. Euro Fördergelder für die Jahre 2021 und 2022 auf den Weg gebracht. Die inhaltliche und finanzielle Koordination werden vom Bund auf die Bundesländer und weiteren Körperschaften übertragen. Zur Umsetzung von Maßnahmen erhalten die Länder rund 1,29 Mrd. Euro. Des Weiteren werden rund 710 Mio. Euro für die Ausweitung bestehender Programme und direkte Unterstützungsleistungen für Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen zur Verfügung gestellt.

 

Das Aktionsprogramm der Bundesregierung umfasst folgende vier Fördersäulen (s. Abb. 1):

 

1.   Abbau von Lernrückständen

2.   Förderung der frühkindlichen Bildung

3.   Ferienfreizeiten und außerschulische Bildung

4.   Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche in Alltag und Schule begleiten und unterstützen

 

 

 

 

 

Im Haushaltsjahr 2021 ergeben sich durch „Aufholen nach Corona“ folgende finanzielle Veränderungen für die Stadt Oberhausen:

 

 

Bundesmittel:

Das Bundesprogramm „Netzwerk Frühe Hilfen“ (Auftrag 310006050104 - Netzwerke Frühe Hilfen/ Familien-Hebammen) wird um 50.513,- EUR aufgestockt. Die Gelder werden zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen, für längerfristige Unterstützung in den Familien sowie für die Schaffung neuer und Ergänzung bestehender Angebote an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme in den Frühen Hilfen verwendet. Ein entsprechender Maßnahmenplan wurde beim MKFFI im Juli 2021 eingereicht.

 

Für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas - Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ (Auftrag 310006010194 – Sprach Kitas) wurden für sechs städtische Sprach-Kitas 25.800,- EUR Aufhol- und Digitalisierungszuschuss beantragt (5.400,- EUR Digitalisierungszuschuss + 20.400,- EUR „Aufholzuschuss“). Die Sprach-Kitas werden hiervon I-Pads und pädagogisches Material bestellen.

 

 

Mittel vom Land NRW:

Die Stadt Oberhausen erhält für das Jahr 2021 einen Zuschuss zur Förderung der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ in Höhe von 420.373,00 EUR. Die Gelder werden bei Auftrag 310006050699 – Pandemie, Kostenart 414100 - Zuweisungen vom Land vereinnahmt. Der Anteil für den Bereich Schule 3-3 wird entsprechend umgebucht.

Die Gelder werden wie folgt verausgabt:

 

  • 307.413,00 EUR für FSJ/FÖJ in Schulen und in der Kinder- und Jugendhilfe/Schul-sozialarbeit, davon:
    • 46.613,- EUR Bereich 3-1 Kinder, Jugend und Familie 310006050699- Pandemie
    • 220.000,- EUR Bereich 3-3 Schule, 330003010907- Pandemie Allg. Schulangelegenheiten
    • 40.8000,- EUR Bereich 3-3- Schule, 330003010107- Pandemie Grundschulen

 

  • 112.961,00 EUR für Angebote der Kinder- und Jugendfreizeit. Das Jugendamt hat in einem Interessensbekundungsverfahren die Verwendung der Mittel in der Facharbeitsgruppe Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII mit den Oberhausener Trägern gemeinsam abgestimmt.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 werden die Bundes- und Landesmittel zum Programm „Aufholen nach Corona“ über die Veränderungsnachweisung 2022 eingeplant.

 

 

Kurzfassung

 

 

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