24.11.2021 - 2.3 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 24.11.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Charline Sikorski
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S.3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 05.10.2021 gem. § 60 Abs. 1 S.2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben sowie Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 496.687,00 EUR wie folgt zu:


Nicht verwendete Mittel müssen an den Bund bzw. an das Land erstattet werden.
