Beschlussvorlage - B/17/1147-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S.3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 05.10.2021 gem. § 60 Abs. 1 S.2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben sowie Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 496.687,00 EUR wie folgt zu:

 

 

 

 

 

Nicht verwendete Mittel müssen an den Bund bzw. an das Land erstattet werden.

 

 

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Konsequenzen

Deckungsvorschlag

 

Die Aufwendungen werden zu 100% durch Mehrerträge in einer Gesamthöhe von 496.687,00 EUR gedeckt; davon 50.513,00 EUR bei Auftrag 310006050104 – Netzwerke Frühe Hilfen/ Familien-Hebammen, Kostenart 414000 – Zuweisungen vom Bund bzw. 414050 - Zuweisungen vom Bund – Personalkosten und 25.800,00 EUR bei Auftrag 310006010194 – Sprach-Kitas, Kostenart 414000 - Zuweisungen vom Bund sowie 420.374,00 EUR bei Auftrag 310006050699 – Pandemie, Kostenart 414100 – Zuweisung vom Land.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

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