Beschlussvorlage - B/17/1147-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über die Zustimmung der Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen und außerplanmäßigen Erträgen/ Einzahlungen zur finanziellen Abwicklung der Förderung von Angeboten der Träger der öffentlichen und freien Kinder– und Jugendhilfe im Rahmen des Aktionsprogrammes Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche im Haushaltsjahr 2021.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Charline Sikorski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.11.2021
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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24.11.2021
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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02.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S.3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 05.10.2021 gem. § 60 Abs. 1 S.2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben sowie Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 496.687,00 EUR wie folgt zu:


Nicht verwendete Mittel müssen an den Bund bzw. an das Land erstattet werden.
Konsequenzen
Deckungsvorschlag
Die Aufwendungen werden zu 100% durch Mehrerträge in einer Gesamthöhe von 496.687,00 EUR gedeckt; davon 50.513,00 EUR bei Auftrag 310006050104 – Netzwerke Frühe Hilfen/ Familien-Hebammen, Kostenart 414000 – Zuweisungen vom Bund bzw. 414050 - Zuweisungen vom Bund – Personalkosten und 25.800,00 EUR bei Auftrag 310006010194 – Sprach-Kitas, Kostenart 414000 - Zuweisungen vom Bund sowie 420.374,00 EUR bei Auftrag 310006050699 – Pandemie, Kostenart 414100 – Zuweisung vom Land.
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [x]
b) Sonstige
