Beschlussvorlage - B/17/1054-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration ‚kinderstark – NRW schafft Chancen‘, hier:Kenntnisnahme der Konzeptempfehlung des Vereins Familiengerechte Kommune zur Einrichtung eines „Haus der Familie“ als zentrale Anlaufstelle für Familien in Oberhausen und Beauftragung der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Stefanie Nitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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27.10.2021
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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03.11.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.11.2021
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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11.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen unterstützt die Empfehlung von Familiengerechte Kommune e.V. mit dem Ziel, ein ‚Haus der Familie‘ als zentrale Anlaufstelle für die Familien in Oberhausen zu initiieren. Der Rat beauftragt die Verwaltung einen Umsetzungsvorschlag anknüpfend an die Rahmenempfehlungen des Konzeptes ‚Haus der Familie‘ (vgl. Kapitel 6) zu erarbeiten.
Damit verbunden ist auch, die im Konzept empfohlene Personalressource zur Prozessgestaltung des Angebotes für Familien im Umfang einer Vollzeitstelle im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie zur Initiierung und Koordination des Prüfungsprozesses zu schaffen. D.h.:
- Einrichtung einer Vollzeitplanstelle (S 17 TVöD SuE) im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie.
- Der Der Rat der Stadt beschließt für die Konzeptionsphase ab 2022 die Leistung von Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von jeweils jährlich 92.600 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
Deckungsvorschlag: Einsparungen in der Produktgruppe 0605, Produkt 060506 Erzieherische Hilfen, Auftrag 310006050602 - Regionalteams
Konsequenzen
Sachverhalt
Begründung
Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“
Im Rahmen des Landesförderprogrammes ‚kinderstark – NRW schafft Chancen!‘ hat es die Möglichkeit gegeben, über einen der Förderbausteine eine Konzepterstellung für ein kommunales Familienbüro fördern zu lassen. Die Stadt Oberhausen hat dies entsprechend beantragt und genehmigt bekommen. So wurde im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Familienbüros in Oberhausen durchgeführt. Der projektleitende Bereich 0-4/Chancengleichheit wurde bei diesem Prozess durch den Verein Familiengerechte Kommune e.V. begleitet.
Im Projektzeitraum wurden zahlreiche Gespräche und Workshops unter Beteiligung nachfolgender Bereiche durchgeführt:
- Dezernat 0 Strategische Planung und Stadtentwicklung, Ralf Güldenzopf, Dezernent
- Bereich 5-1 Stadtplanung
- Bereich 0-4 Chancengleichheit
- Bereich 4-5 Statistik
- Dezernat 2 Soziales, Bauen, Wohnen und Recht, Frank Motschull, Beigeordneter
- Bereich 3-2 Soziales
- Dezernat 3 Familie, Schule, Integration und Sport, Jürgen Schmidt, Beigeordneter
- Bereich 3-1 Kinder, Jugend und Familie
- Bereich 3-3 Schule
Bildungsbüro
Koordinierungsstelle Übergang Schule-Beruf
- Bereich 2-6 Kommunales Integrationszentrum
- Bereich 2-5 Sport
- Dezernat 4 Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT
- Bereich 4-1 Personal und Organisation
- Bereich 4-4 IT
- Dezernat 5 Umwelt, Gesundheit und Mobilität, Frank Motschull, Beigeordneter (in Vertretung)
- Bereich 3-4 Gesundheit
Ziel war es, ein Konzept für ein operativ agierendes Familienbüro in Oberhausen zu schaffen.
Ausgangslage
In Oberhausen existiert bereits namentlich ein „Familienbüro“, das jedoch nicht im Sinne einer operativen Anlaufstelle für Familien arbeitet. Angesiedelt im Bereich 0-4 Chancengleichheit im Dezernat 0/ Strategische Planung und Stadtentwicklung ist es mit nur einer Vollzeitstelle für die strategische und konzeptionelle Ausrichtung der kommunalen Familienpolitik, d. h. für Konzeptentwicklungen, Netzwerkarbeit und themenübergreifendes Arbeiten, zuständig.
Die Besonderheit in Oberhausen im Aufgabenfeld „Familie“ stellt die Aufgabenverteilung zwischen dem Bereich 0-4 (übergreifende einzelne familienpolitische Ansätze) und dem Bereich 3-1 (Kinder, Jugend und Familie) dar.
Handlungsbedarf
In Oberhausen liegen ein aktueller Sozial- (2020) und Familienberichte (2017, nach 2006 und 2012 bereits der dritte Familienbericht) vor. Daneben gibt es weitere Berichts- und Befragungsformate, u. a. Bürger*innen- und Jugendbefragungen. In den verschiedenen Berichten finden sich Hinweise, die das Angebot einer zentralen Anlaufstelle für Familien sinnvoll machen.
Die Familienbefragung zeigt, dass Familien besser, d. h. niedrigschwellig, bedarfsorientiert und integriert, über Angebote und Leistungsansprüche informiert und bei der Antragstellung unterstützt werden wollen:
Rückmeldungen zu den Themenkomplexen des Familienberichtes haben deutlich gemacht, dass Hilfsangebote, Vergünstigungen oder spezielle Infrastrukturangebote oft nicht abgefragt werden, da diese bei der Zielgruppe nicht bekannt sind. Familien benötigen aufgrund ihrer Vielzahl an unterschiedlichen Bedarfen – Veränderungen an Lebenslagen, Wechsel der Familienformen oder neue Herausforderungen, die zu bewältigen sind – in besonders hohem Maße aktuelle passgenaue Informationsangebote (Familienbericht 2017, Stadt Oberhausen, S. 111).
Die in den Sozialräumen stattfindenden Expert*innendialoge 2020 hatten ebenso zum Ergebnis, dass es an Transparenz bestehender Angebote fehle und zentrale Anlaufstellen sowie eine Bündelung von Wissen sinnvoll seien (Sozialbericht 2020, Stadt Oberhausen, S. 133 f.).
Empfehlungen des Konzeptes
Im Rahmen der Konzepterstellung ist der Arbeitstitel ‚Haus der Familie‘ entstanden. Der Verein Familiengerechte Kommune e.V. hat abschließend eine schriftliche Konzeptempfehlung erstellt (s. Anhang), die folgende Aspekte enthält:
Allgemein
„Der Bedarf von Familien nach einer Informations- und Angebotsübersicht sowie der Unterstützung bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartner*innen ist hoch. Bestehende Angebote können über ein Haus der Familie besser bekannt gemacht und vermittelt werden. Unterstützungsleistungen kommen bei Familien an, insbesondere bei denen, die sie dringend benötigen. Das Haus der Familie bietet passgenaue Informationsangebote für jede Familie.
Das Haus der Familie stellt für die Stadt Oberhausen eine zusätzliche Chance dar, Familien eine niedrigschwellige, umfassende Informations- und Beratungsstelle anzubieten, die nicht an Zuständigkeitsbereichen oder Rechtskreisen haltmacht. Dadurch können Familien erreicht werden, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.“
Zielgruppe
Das Haus der Familie soll eine Anlaufstelle für alle Familienmitglieder (Eltern, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene) und Familientypen (alleinerziehend, Patchwork, Regenbogenfamilien usw.) sein, mit besonderer Berücksichtigung von:
- Familien mit Kindern bis einschließlich 26 Jahren:
- Kind ist dabei, wer noch nicht 14 Jahre alt ist,
- Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist,
- junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist,
- junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist
- werdenden Müttern und Vätern
- Alleinerziehenden
- Familien mit Migrationshintergrund
Die Altersgrenzen für Kinder ergeben sich aus denen des Kinder- und Jugendförderplans (bis 26 Jahre), des Jobcenters (bis 25 Jahre) und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch Sozialgesetzbuch § 7). Neben den definierten Zielgruppen steht das Haus der Familie grundsätzlich allen Bürger*innen in Familienfragen offen.
Funktionen und Aufgaben
Das Haus der Familie soll eine Anlaufstelle, in der Familien Vertrauen zum Team aufbauen, die barrierefrei ist und stets einen Besuch ohne Terminvereinbarung zulässt. Sie ist ein Begegnungsort mit Willkommenskultur!
Konkret bedeutet, dass:
- Bereitstellen von Informationen über alle familienrelevanten Angebote in Oberhausen
- Kita-Vermittlungsstelle und –beratung
- Sprechzeiten und Beratung im Haus der Familie von und zu
- Frühen Hilfen, u. a. mit Baby- und Hebammensprechstunden sowie Besuchen von Familien mit Neugeborenen
- Antragstellungen
- Integration
- Berufschancen
- Familienberatung und -bildung
- Netzwerkeinbindung und -arbeit
Leitende Ziele des Hauses der Familie sind dabei:
- Familienfreundlichkeit erhöhen
- Infrastruktur für Familien ausbauen
- Serviceorientierung
- Unterstützung in allen Lebenslagen und -phasen
- Prävention
- Zugang zu Angeboten erleichtern
- Transparenz über Angebote
- Netzwerkarbeit
- Angebote an Bedarfen orientieren
- Impulsgeber*in für neue Projekte und Maßnahmen
Organisation
Das Haus der Familie wird einen innovativen Ansatz für die Stadt Oberhausen darstellen. Bereichsübergreifend werden Personalanteilstellen an einem neuen Arbeitsort genutzt und somit kein neuer Bereich aufgebaut. Bereits vorhandene, verwaltungsinterne und -externe Ressourcen werden bedarfsorientiert im Haus der Familie für Leistungen und Angebote genutzt.
Es entsteht ein Mehrwert durch die Optimierung von Arbeitsprozessen und durch verbesserte Zugänge zu Familien.
Innerhalb der Verwaltung wurde im Prozess eine große Unterstützungsbereitschaft zugesagt.
Die Konzeptempfehlung führt darüber hinaus deutlich aus, dass zur weiteren Umsetzung, die Leitung des ‚Haus der Familie‘ dem Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie zugeordnet werden müsse, da die inhaltlichen Aufgabenschwerpunkte ebenfalls dort verortet sind. Eine zielorientierte Steuerung des Gesamtprozesses erfordert im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie die Einrichtung einer Stelle als Projektleitung, im Umfang einer Vollzeitstelle, bereits in der Vorplanungsphase (vgl. S. 24).
Stellenprofil Prozessgestaltung (1,0 Stelle, S 17 TVöD SuE)
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Erstellung eines konkreten Konzeptes zur Umsetzung des Projektes
- Planung und Entwicklung einer bedarfsorientierten, fachlich fundierten und interdisziplinären Angebotspalette im Haus der Familie.
- Kooperation mit planungsrelevanten Bereichen der Verwaltung und externen Akteuren (systemübergreifend)
- Bedarfsermittlung von Schwerpunktthemen im Bereich der Familie/ Beteiligungsorientierung
- Akquise von Fördermitteln/Sponsoring
Finanzielle Auswirkungen durch die Einrichtung der Stelle:
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten, den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGST) und ggfs. den Gemeinkosten (20% der Personalkosten gem. KGST).
Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGST (Bericht 07/2020):
Fazit / Zusammenfassung
Mit der Besetzung der Koordinierungsstelle können die Umsetzungs- und dezidierten Prüfungsarbeiten zur Realisierung eines Haus der Familie für Oberhausen starten. Die Empfehlungen von Familiengerechte Kommune e.V. gelten dahingehend als Grundlage, die aber durchaus in der konkreten Umsetzungsplanung abänderbar sind. Zu einer erfolgreichen Initiierung gehört es nunmehr auch, durch eine breite Partizipation von Verwaltung, Familien und externer Akteur*innen für das gemeinsame Gelingen zu werben.
Anlagen
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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