Beschlussvorlage - B/17/1192-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume für die Kanal- und Straßenbaumaßnahme Rohrweihenweg im Bereich des Bebauungsplans 393 – Vennstraße / Veenbach –
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- 2-2 Azubi 2-2
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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04.11.2021
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Sachverhalt
Begründung
- Anlass
Für die Durchführung der Kanalbaumaßnahme Rohrweihenweg und die anschließende Herstellung der Straßenverkehrsfläche müssen insgesamt 12 Bäume gefällt werden. Die Maßnahme war bereits Gegenstand der Beratungen in der Sitzung der Bezirksvertretung am 09.09.2021. Zunächst war davon ausgegangen worden, dass 11 Bäume, die vor allem im Bereich des geplanten Wendehammers stehen, von der Maßnahme betroffen sind. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass ein weiterer Laubbaum im Einmündungsbereich des Rohrweihenwegs beim Ausbau der Straße nicht zu halten sein wird.
In der Baumbereisung vom 27.08.2021 sprachen sich die Mitglieder der Baumkommission gegen die Fällung der zunächst 11 in Rede stehenden Bäume vorbehaltlich einer plausiblen Erläuterung durch die Fachverwaltung in der Bezirksvertretungssitzung am 09.09.2021 aus. Die mündliche Erläuterung der Verwaltung in der Sitzung war für die Mitglieder der Kommission und die weiteren Bezirksvertretungsmitglieder jedoch noch nicht hinreichend nachvollziehbar, so dass der Fällung der Bäume bisher nicht zugestimmt wurde.
Aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme wird im Folgenden der Sachverhalt erneut dargestellt.
- Hintergrund und Notwendigkeit der Baumfällungen
Grundlage für den Ausbau des Rohrweihenwegs ist der Bebauungsplan Nr. 393 – Vennstraße/ Veenbach -, der am 16.12.2002 in Kraft getreten ist. Der Bebauungsplan verfolgt unter anderem das Ziel, im nordöstlichen Teil des Plangebiets als arrondierende Wohnbebauung am Ortsrand von Holten ein neues reines Wohngebiet (WR) zu entwickeln und durch den Ausbau einer neuen Straße (Planstraße A) im Verlauf eines vorhandenen Anliegerwegs von der Vennstraße aus zu erschließen (siehe Abb. 1).
Abbildung 1
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 393 – Vennstraße / Veenbach –

Um die Erschließung des WR-Gebietes zu ermöglichen, war es erforderlich, ein Umlegungsverfahren durchzuführen und die Grundstücke neu zu ordnen. Die Umlegung wurde durch den Rat der Stadt am 04.07.2016 angeordnet. Der vom Umlegungsausschuss beschlossene Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Vennstraße“ ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.12.2019 rechtskräftig geworden. In dem Verfahren wurden der Stadt Oberhausen die gem. § 55 Abs. 2 Baugesetzbuch zugewiesenen Flächen zugeteilt; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Dadurch wurden die bisher privaten Grundstücksteile der als Planstraße A festgesetzten Verkehrsfläche städtisch. Bei den dort vorhandenen Bäumen handelt es sich somit nun um städtische Bäume.
Die Bezirksvertretung Sterkrade hat in der Sitzung am 22.04.2021 beschlossen, dass die im Bereich des Bebauungsplans Nr. 393 - Vennstraße / Veenbach - festgesetzte Planstraße A den Namen „Rohrweihenweg“ erhält (B/17/0531-01).
Angesichts der rechtskräftigen Regelungen mit den Eigentümern und der geleisteten Zahlungen ist es notwendig, die Baustraße und die versorgungstechnische Erschließung schnellstmöglich herzustellen. Darauf haben die Beteiligten des Umlegungsverfahrens einen Rechtsanspruch. Die Dringlichkeit der Umsetzung für die Erschließung wurde mehrfach betont und den Eigentümern und Anwohnern zugesichert. Daher wurde diese Straße im Kanalbauprogramm 2021 gelistet und soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Mit der Vermarktung auch der städtischen Wohnbauflächen kann mit Herstellung der Erschließung in absehbarer Zeit begonnen werden.
Die Baustraße zur Erreichung der Baufelder muss in ausreichender Breite und Länge erstellt werden. Baustellenfahrzeuge benötigen ausreichend Bewegungsspielraum. Abstellflächen für Materialen und Werkzeuge müssen gegeben sein. Die Vorplanung für den endgültigen Ausbau der Straße ist bereits nach Vorgaben des Bebauungsplans als verkehrsberuhigter Bereich erstellt worden und dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt (in digitaler Form in Allris). Aufgrund der notwendigen Fläche für die Entsorgungsfahrten sowie auch Krankenwagen- und Feuerwehreinsätze kann die Verkehrsfläche nicht verkleinert werden. Nach Abschluss der Vermarktung und der Bautätigkeiten auf den Baufeldern wird die Straße endgültig hergestellt. Für die endgültige Straße ist eine Pflasterung der gesamten Straßenbreite mit Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs vorgesehen. Der zeitliche Rahmen für den Ausbau lässt sich, wie bei anderen Baustraßen auch, noch nicht abschätzen, da er abhängig ist von der Vermarktung der Grundstücke und der Fertigstellung der Häuser.
Vor diesem Hintergrund wird die Fällung der Bäume erforderlich.
- Umfang der Baumfällungen und Ersatzpflanzungen
In der Plandarstellung des Bebauungsplans (siehe Abb. 1) sind als Bestandsangabe 2 Bäume im Bereich des Wendehammers erkennbar, die überplant wurden. Weitere auf den Privatgrundstücken vorhandene Bäume, die ebenfalls innerhalb der Verkehrsfläche stehen, sind damals nicht eingemessen worden. Im Einmündungsbereich der Planstraße A in die Vennstraße sind 3 Bestandsbäume gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB zum Erhalt festgesetzt.
In dem langen Zeitraum zwischen dem Satzungsbeschluss im Jahr 2002 und dem Abschluss des Umlegungsverfahrens im Jahr 2019 hat sich der Baumbestand in dem in Rede stehenden Bereich naturgemäß weiterentwickelt (siehe Abb. 2). Faktisch sind nun von der erstmaligen Herstellung des Rohrweihenwegs insgesamt 12 Bäume betroffen, darunter auch einer der drei zum Erhalt festgesetzten Bäume.
Abbildung 2
Bestand im Bereich des geplanten Rohrweihenwegs

Auszug GIS-Portal – Flurkarte und Luftbild 2020 im Bereich Rohrweihenweg
Die in der (in der Anlage beigefügten) Vorplanung gekennzeichneten Bäume, die für die Kanal- und Straßenbaumaßnahme gefällt werden müssen, sind in der folgenden Abbildung nummeriert und im Anschluss aufgelistet und beschrieben.
Abbildung 3
Lageplan Vorplanung Rohrweihenweg mit Eintragung der zu fällenden Bäume

Bei den notwendigen Baumfällungen handelt es sich im Einzelnen um die folgenden Baumarten und –größen (Stammumfang in 1 m Höhe):
1. Weide, 5-stämmig, Gesamtumfang: 446 cm
2. Eiche, Umfang: 226 cm
3. Rauchzypresse, Umfang: 276 cm
4. Konifere, 2-stämmig, Gesamtumfang: 160 cm
5. Konifere, 2-stämmig, Gesamtumfang: 103 cm
6. Konifere, Umfang: 128 cm
7. Konifere, 4-stämmig, Gesamtumfang: 175 cm
8. Konifere, Umfang: 40 cm
9. Zierkirsche, Umfang: 72 cm
10. Eibe, Umfang: 47 cm
11. Hainbuche, Umfang: 257 cm
12. Hainbuche, Umfang: 226 cm
Unter Anwendung der Baumschutzsatzung, die sich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und den Geltungsbereich der Bebauungspläne erstreckt, sind als Ersatz für die zu fällenden Bäume insgesamt 32 Neupflanzungen erforderlich.
Der Bebauungsplan Nr. 393 enthält in Bezug auf die Begrünung der Verkehrsfläche folgende textliche Festsetzung Nr. 7:
„Als Straßenbegleitgrün ist je 200 qm versiegelter Straßenverkehrsfläche mindestens ein Baum gemäß der Artenliste im Anhang zur Begründung zu pflanzen. Hierbei sind für den Wurzelraum jeden Baumes mindestens 4 qm von Befestigung freizuhalten und insbesondere gegenüber Verdichtung und Schadstoffeintrag zu schützen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten. (§9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)“
Nach Angaben der WBO beläuft sich die zur Verfügung stehende Gesamtfläche zur Herstellung der endgültigen Mischverkehrsfläche auf rund 1.100 m². Demzufolge sind gemäß textlicher Festsetzung Nr. 7 des Bebauungsplans Nr. 393 fünf bis sechs Baumpflanzungen vorzusehen.
Aufgrund der geringen Querschnittsbreite im Zufahrtsbereich der Stichstraße von z.T. lediglich 4,5 m ist die Anlage von Baumbeeten in diesem Bereich nach Angaben der WBO nicht möglich. Auch im Bereich der Wendeanlage lassen die begrenzten Platzverhältnisse die Anlage von Baumbeeten nicht zu. Im Bereich der neuen Baugrundstücke (Flurstücke 3815 und 3816) wäre die Anlage von Baumbeeten aufgrund der Querschnittsbreite zwar möglich, allerdings müssen Grundstückszufahrten ermöglicht werden, so dass auch hier keine Baumpflanzungen als Straßenbegleitgrün erfolgen können. Insofern ist die in der textlichen Festsetzung Nr. 7 vorgesehene Anzahl an Baumpflanzungen im Straßenbereich nicht umsetzbar.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die unter Anwendung der Baumschutzsatzung erforderlichen 32 Ersatzpflanzungen auf der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche östlich des Rohrweihenwegs umzusetzen. Im Umlegungsverfahren wurde auf der derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Fläche das Flurstück 3817 gebildet (siehe Abb. 4) und der Stadt Oberhausen gem. § 55 Abs. 2 BauGB als Grünfläche zugeteilt. Bei der Gestaltung der Grünfläche wird die Pflanzung von 32 Laubbäumen als Ersatz für die Fällung der oben genannten Bäume eingeplant und umgesetzt werden. Die Planung der Grünfläche wird der Bezirksvertretung vor Umsetzung vorgestellt.
Abbildung 4
Lage der Fläche für die Ersatzpflanzungen

Auszug GIS-Portal mit Kennzeichnung des Flurstücks 3817
Kurzfassung
Der Bebauungsplan 393 – Vennstraße / Veenbach – setzt zur Erschließung eines neuen reinen Wohngebiets die Planstraße A fest, die mit Beschluss der Bezirksvertretung Sterkrade den Namen „Rohrweihenweg“ erhalten hat. Um die Erschließung zu ermöglichen, war ein Umlegungsverfahren erforderlich, das Ende 2019 rechtskräftig geworden ist, so dass mit der Kanal- und Straßenbauplanung und der anschließenden Grundstücksvermarktung begonnen werden kann. Für die Baumaßnahme, die im Kanalbauprogramm 2021 enthalten ist, müssen 12 Bäume gefällt werden, welche auf ehemaligen Privatflächen stehen, die im Umlegungsverfahren der Stadt Oberhausen zugeteilt wurden. Die Bezirksvertretung wird gebeten, der Fällung dieser städtischen Bäume zuzustimmen. Da die Anlage von sechs bis sieben Baumpflanzungen als Straßenbegleitgrün – wie sie in der textlichen Festsetzung Nr. 7 des Bebauungsplans vorgesehen ist - aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse nicht möglich ist, soll die gem. Baumschutzsatzung notwendige Ersatzpflanzung von 32 Laubbäumen auf der im Bebauungsplan ausgewiesenen und der Stadt Oberhausen zugeteilten Grünfläche östlich des Rohrweihenwegs erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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