Beschlussvorlage - B/17/1046-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge

 

 

  1. Beschaffungsentscheidungen:

 

a)      Die Entscheidungen über die Beschaffung einer semi-stationären Messanlage sowie zweier stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zieht der Rat in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung in diesem Einzelfall wieder an sich.

 

b)      Die Stadt beschafft eine semi-stationäre Messanlage mit jeweils zwei Kameras zur Überwachung beider Fahrtrichtungen zum Einsatz an besonders schutzwürdigen Bereichen (Schulen, Kindertagesstätten, etc.).

 

c)      Die Stadt beschafft und installiert je eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der Konrad-Adenauer-Allee Fahrtrichtung Nord und auf der Mülheimer Straße Fahrtrichtung Süd entsprechend der Empfehlung der Unfallkommission.

 

d)      Überplanmäßige Auszahlung anlässlich der Beschaffungen:

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 70.000 EUR bei Finanzstelle 460001110100000 – Geschwindigkeits-überwachungsanlagen, Finanzposition 783100 - Auszahlungen für Erwerb von bewegl. Sachanlagen > 410 EUR, zu.

 Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit; eine konkrete Deckung wird im Rahmen der Investitionskonferenzen unterjährig festgelegt.

 

  1. Stelleneinrichtungen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von vier unbefristeten Planstellen innerhalb des Bereichs 4-6/Recht (Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Heimaufsicht) mit den folgenden Stellenwerten:

 

1 Planstelle Entgeltgruppe 9a TVöD (vorbehaltlich BWK)

3 Planstellen Entgeltgruppe 9c TVöD (vorbehaltlich BWK)

 

Deckungsvorschlag:

Die zusätzlichen Personalkosten werden durch Mehreinnahmen bei den Bußgeldern in entsprechender Höhe refinanziert. Mittel für die Neueinrichtung der Planstellen stehen im Deckungsring Personal (D00000001) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt zum Haushalt 2022 zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. A/16/1501-01, Sitzung des Rates der Stadt vom 18.11.2019

Drucksache Nr. A/16/1502-01, Sitzung des Rates der Stadt vom 18.11.2019

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

Personalkosten lt. KGSt gesamt 355.880 EUR jährlich.

(Refinanzierung durch Mehreinnahmen)

 

Beschaffungskosten für eine zusätzliche semi-stationäre Messanlage zum Einsatz an schutzwürdigen Bereichen ca. 265.000 EUR.

 

Beschaffungskosten für die Installation je einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der Konrad-Adenauer-Allee Fahrtrichtung Nord und auf der Mülheimer Straße Fahrtrichtung Süd insgesamt ca. 265.000 EUR.

 

Für investive Auszahlungen stehen bei Finanzstelle 460001110100000 – Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, Finanzposition 783100 - Auszahlungen für Erwerb von bewegl. Sachanlagen > 410 Euro, für das Haushaltsjahr 2021 460.000 EUR zur Verfügung. Die Beschaffungsausgaben summieren sich auf ca. 530.000 EUR, von denen 460.000 EUR durch noch verfügbare Haushaltsmittel gedeckt sind. 70.000 EUR sind somit noch überplanmäßig bereitzustellen.

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

I. Struktur dieser Drucksache:

 

Mit dieser Vorlage werden dem Rat der Stadt vier Entscheidungsvorschläge unterbreitet, die in die Zuständigkeitsbereiche zweier unterschiedlicher Organisationseinheiten der Verwaltung fallen.

 

Die Entscheidungen über die Beschaffung von zwei zusätzlichen semi-stationären Messanlagen (Beschlussvorschläge zu 1. b) sowie die Entscheidung über die Beschaffung und Installation zweier stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen- (Beschlussvorschläge zu 1. c) und schließlich die Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung (Beschlussvorschlag zu 1. d) betreffen das Aufgabenspektrum des Fachbereichs 4-6-30/ Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Heimaufsicht.

 

Die Entscheidung über die Einrichtung von Planstellen (Beschlussvorschlag zu 2.) fällt in die Zuständigkeit des Bereichs 4-1/ Personal und Organisation.

 

Zudem wird der Rat der Stadt gebeten, die Entscheidungen über die Beschaffung der semi-stationären Messanlage und der Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gemäß § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung („ZustO“) an sich zu ziehen und diese Entscheidung an Stelle des gemäß § 1 Abs. 4 ZustO zuständigen Haupt- und Finanzausschuss zu treffen (Beschlussvorschlag zu 1. a).

Dieser Vorgehensweise liegen die folgenden Erwägungen zu Grunde:

Üblicherweise werden in Bezug auf Angelegenheiten wie die Vorliegenden jeweils gesonderte Drucksachen gefertigt: Der Bereich 4-6/Recht würde demnach eine Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss gefertigt haben, mittels derer die Entscheidung über die Beschaffung der stationären kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeits-überwachungsanlagen erbeten würde; der Bereich 4-1/Personal und Organisation wiederum würde in einer gesonderten Vorlage den Rat der Stadt um die Beschlussfassung zur Stelleneinrichtung bitten.

Die Verwaltung hat sich in dieser Angelegenheit erneut zu einer alternativen Vorgehensweise entschlossen, welche durch die vorliegende Drucksache verkörpert wird. Aufgrund der bereits jetzt im Aufgabengebiet „Bußgeldstelle“ zu bearbeitenden Fallzahlen ist die Beschaffung von zwei semi-stationären Messanlagen sowie von zwei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ohne gleichzeitige Stelleneinrichtungen nicht sinnvoll. Mit dem vorhandenen Personal kann nicht sichergestellt werden, dass die auf Grund weiterer (im Sinne von „neuer“) Überwachungsmaßnahmen einzuleitenden Verfahren nach dem OWiG bearbeitet werden können.

Durch diese gemeinsame Drucksache der Bereiche 4-6/Recht und 4-1/Personal und Organisation soll einerseits dieser Umstand verdeutlicht werden; gleichzeitig ermöglicht dieses Format eine einheitliche Begründung, durch welche die Bezüge der einzelnen Beschlussvorschläge zueinander in einem Dokument dargestellt werden können. Andererseits soll hierdurch auch ausdrücklich eine einheitliche Beschlussfassung über alle Beschlussvorschläge erbeten werden; die Verwaltung geht insofern auch im Hinblick auf den Beschlussvorschlag zu 1. a) insbesondere vom Verständnis des Finanz- und Personalausschusses für diese Vorgehensweise aus.

II. Beschlussvorschläge zu 1. b) und 1. c) (Beschaffungsentscheidungen):

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 Prüfaufträge zur Erweiterung der kommunalen Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen beschlossen. Auf die Drucksachen A/16/5101-01 – „weiterer Blitzwagen“ zum Einsatz in schutzwürdigen Bereichen (Schulen, Kindertagesstätten etc.)  und A/16/5102-01 - kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen in drei Kreuzungs-/Einmündungsbereichen wird Bezug genommen.

 

 

1) Prüfauftrag gemäß der Drucksache Nr. A/16/5101-01 - „weiterer Blitzwagen“ zum Einsatz in schutzwürdigen Bereichen (Schulen, Kindertagesstätten etc.) -:

 

Im Zusammenhang mit dem o. g. Prüfauftrag ergibt sich der folgende Vorschlag der Verwaltung:

 

Als Ergebnis ihrer Prüfung schlägt die Verwaltung die Beschaffung einer weiteren (insgesamt dritten) semi-stationären Messanlage mit zwei Kameras zur Überwachung beider Fahrtrichtungen vor (Kosten ca. 265.000 EUR).

 

Im Vergleich zu einer alternativ ebenfalls möglichen Beschaffung eines mit entsprechender Messtechnik auszurüstenden PKW (sog. „Radarwagen“) bieten sich die folgenden Vorteile: Vor Schulen, Kindertagesstätten etc. werden zu schnelle Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen über eine längere Einsatzzeit erfasst. Einsätze mit einem Fahrzeug mit personeller Besetzung werden in der Regel etwa nach drei Stunden beendet und es entstehen zeitliche Unterbrechungen zu einem Folgeeinsatz. Eine semi-stationäre Messeinrichtung kann von Beginn der Schulzeit ab 07:15 Uhr bis zum Ende der Nutzung von Schulhöfen als Spielplatz in den frühen Abendstunden ohne Unterbrechung eingesetzt werden; Personaleinsatz in der Örtlichkeit ist während des Messbetriebs nicht erforderlich. Darüber hinaus kann an jedem Einsatzort zusätzlich geprüft werden, ob dort wegen ggf. anderer Gefahrenstellen auch eine 24-Stunden-Überwachung zulässig ist.

 

 

2) Prüfauftrag gemäß der Drucksache Nr. A/16/5102-01 – kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen in drei Kreuzungs-/ Einmündungsbereichen:

 

Gegenstand des Prüfauftrages ist die Prüfung der Beschaffung von kombinierten Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen für die folgenden Kreuzungsbereiche:

 

  • Duisburger-/ Concordia-/ Wilmsstraße
  • Essener-/ Mülheimer-/ Duisburger Str.
  • Dorstener-/ Elpenbachstr.

 

Voraussetzung für die rechtmäßige Installation von stationären Rotlichtüberwachungsanlagen ist die Feststellung einer "Unfallhäufungsstelle" und die Empfehlung der Errichtung von Überwachungsanlagen durch die Unfallkommission. Die Unfallkommission Oberhausen hat in ihrer Sitzung am 28.10.2020 für den Kreuzungsbereich Essener-/ Mülheimer-/ Duisburger Str. (sog. „Werksgasthauskreuzung“) die Empfehlung ausgesprochen, zunächst die Geschwindigkeit auf der Konrad-Adenauer-Allee und der Mülheimer Straße in Fahrtrichtung Süd und Nord zu überwachen. Hierbei solle berücksichtigt werden, dass die Möglichkeit bestünde, eine Rotlichtüberwachung nachzurüsten, falls die Unfallzahlen dies perspektivisch begründen würden.

 

Für die vorstehend genannten weiteren Kreuzungsbereiche liegen entsprechende Empfehlungen nicht vor.

 

Die Errichtung von Überwachungsanlagen kommt daher derzeit aus Rechtsgründen aufgrund der Feststellungen und der Empfehlung der Unfallkommission nur für die „Werksgasthauskreuzung“ in Betracht.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, entsprechend der Empfehlung der Unfallkommission zwei priorisierte Einfahrtsbereiche in die Werksgasthauskreuzung mit Geschwindigkeitsmessanlagen auszustatten, die –sofern und sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen- um die für eine Rotlichtüberwachung erforderliche Technik ergänzt werden können (Kosten: ca. 265.000 EUR einschließlich Erdarbeiten).

 

III. Beschlussvorschlag zu 2. (Stelleneinrichtungen):

1. Personelle Voraussetzungen:

 

Vor dem geschilderten Hintergrund in Zusammenhang mit der beabsichtigten Erweiterung der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung – hier zwei weitere semi-stationäre Messanlagen und die Errichtung zweier Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen – ist eine zusätzliche Einnahmesteigerung zu erwarten. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben lässt sich jedoch nur mit einer entsprechenden Personalausstattung und der damit einhergehenden Einrichtung weiterer Planstellen für den Bereich 4-6/ Recht sicherstellen. Eine Bearbeitung mit dem bereits vorhandenen Personal und den dazugehörigen Aufgaben lässt sich vor dem Hintergrund der Ausweitung des Verkehrssicherheitskonzeptes nicht sicherstellen. Sollte eine Stellenaufstockung nicht forciert werden, wird nicht zu vermeiden sein, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Verkehrsverstößen und deren Ahndung nicht im Rahmen der dreimonatigen Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet werden kann. Das wiederum würde zu einer negativen Signalwirkung an die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie zu nicht unerheblichen Einnahmeverlusten führen.

 

Die Besetzung der zusätzlichen Planstellen (drei Innendienststellen, eine Außendienststelle) kann im Rahmen einer internen Stellenausschreibung innerhalb der Kernverwaltung erfolgen.

 

Kosten/ Refinanzierung:

 

Die jährlichen Personalkosten lt. KGST stellen sich wie nachfolgend aufgeführt dar:

 

Entgeltgruppe 9a TVöD = 61.800 EUR x  1 =   61.800 EUR

Entgeltgruppe 9c TVöD  = 67.200 EUR            x       3     =       201.600 EUR

Sachkosten =   9.700 EUR x 4 =  39.800 EUR

Gemeinkosten = 12.360 EUR x 1 =  12.360 EUR

Gemeinkosten = 13.440 EUR x 3 =  40.320 EUR

 

        = 355.880 EUR

 

Die angegebenen Stellenwerte verstehen sich vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung durch die paritätische Bewertungskommission.

 

Im Rahmen der Einrichtung von vier neuen Planstellen wurden bereits Effizienzvorteile berücksichtigt, die sich durch die Einführung der elektronischen Aktenübermittlung an Anwälte seit Frühjahr 2021 – später auch an die Justizbehörden – ergeben. Die Anzahl der Einrichtung der beabsichtigten Planstellen kann dadurch auf vier Planstellen (nach Einrichtung von fünf Planstellen im Jahr 2019 bei seinerzeit prognostiziertem geringerem Aufgabenzuwachs) begrenzt werden.

 

Vor dem Hintergrund der wahrzunehmenden Aufgaben sind drei Planstellen im gehobenem Verwaltungsdienst (EG 9c TVöD) vorgesehen. Hierbei sollen komplexe Sachverhalte im Rahmen der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mit schwierigen Sachverhalten bearbeitet werden. Die vierte Planstelle (EG 9a TVöD) soll mit Aufgaben, die in Zusammenhang mit Außendiensttätigkeiten stehen, in Verbindung gebracht werden.

 

Auf Grundlage der vorliegenden Prüfaufträge des Rates (A/16/5101-01 und A/16/5102-01) und der damit einhergehenden personellen Bedarfsermittlung bzw. Personalausweitung sind die entstehenden zusätzlichen Personalkosten zusammen mit der Anschaffungsentscheidung zur Ausweitung des Verkehrssicherheitskonzeptes zu beschließen.

 

Vor dem Hintergrund der – nach Beschlussfassung - noch notwendigen Personalbesetzung ist mit einem voraussichtlichen Start der beschriebenen Erweiterung des Verkehrssicherungskonzeptes in der 2. Jahreshälfte 2021 zu rechnen.

 

Unter Berücksichtigung des zu Grunde gelegten Zeitraumes ergeben sich Ausgaben für anteilige Personalkosten im Jahr 2021 in Höhe von 81.470 EUR (gerechnet für das vierte Quartal 2021). Die Neustelleneinrichtung wurde bereits im Jahr 2020 in der Personalkostenberechnung für das Jahr 2021 berücksichtigt, da die Umsetzung der o.g. Maßnahmen schon eher geplant war; im Personal-Deckungsring sind ausreichend finanzielle Mittel vorhanden.

 

Die entsprechende finanzielle Kompensation ergibt sich durch die zu erwartenden Einnahmesteigerungen bei der beabsichtigten Ausweitung der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung.

 

2. Raumbedarf:

 

Für das zu besetzende Personal müssen auch geeignete Büroräume und Büroausstattung zur Verfügung gestellt werden. Nach aktueller Mitteilung des SBO Immobilienmanagements können durch Umsetzungen von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern des Bereichs Finanzen im 3. Quartal 2021 drei Räume sowie ein Raum der Gruppe BOB in der 5. Etage des Rathauses bereitgestellt werden. Zusätzlich besteht die Option zur Nutzung der Räume der ehemaligen Schreinerei im Rathaus Oberhausen durch (teilweise auch im Innendienst tätige) Außendienstmitarbeiter des Fachbereichs Ordnungswidrigkeiten, soweit die Entwicklung der Pandemie die derzeitige anderweitige Nutzung nicht mehr erforderlich macht.

Die Beteiligungsverfahren werden parallel eingeleitet.

 

 

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt wird gebeten, der Beschaffung einer weiteren semi-stationären Messanlage sowie zweier stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen, einer hierzu erforderlichen Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 70.000 EUR und der gleichzeitigen Einrichtung von vier Stellen im Fachbereich 4-6-30/ Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Heimaufsicht (Aufgabengebiet „Bußgeldstelle“) im Rahmen einer einheitlichen Entscheidung zuzustimmen, da alle Entscheidungen in einem unmittelbaren Zusammenhang zueinander stehen.

 

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