20.09.2021 - 16 Beschaffung einer semi-stationären Messanlage s...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass die Vorlage im HFA mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Gruppe FDP im Rat zustimmend vorberaten wurde.

Zu den Wortbeiträgen von Stadtv. Hoff und BM Flore äußert sich Beig. Motschull.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe FDP im Rat und die Stimme des Stadtv. Horn folgende Beschlüsse:

 

"1. Beschaffungsentscheidungen:

 

a) Die Entscheidungen über die Beschaffung einer semi-stationären Messanlage sowie zweier stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zieht der Rat in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung in diesem Einzelfall wieder an sich.

 

b) Die Stadt beschafft eine semi-stationäre Messanlage mit jeweils zwei Kameras zur Überwachung beider Fahrtrichtungen zum Einsatz an besonders schutzwürdigen Bereichen (Schulen, Kindertagesstätten, etc.).

 

c) Die Stadt beschafft und installiert je eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der Konrad-Adenauer-Allee Fahrtrichtung Nord und auf der Mülheimer Straße Fahrtrichtung Süd entsprechend der Empfehlung der Unfallkommission.

 

d) Überplanmäßige Auszahlung anlässlich der Beschaffungen:

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 70.000 EUR bei Finanzstelle 460001110100000 - Geschwindigkeits-überwachungsanlagen, Finanzposition 783100 - Auszahlungen für Erwerb von bewegl. Sachanlagen > 410 EUR, zu.

 Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit; eine konkrete Deckung wird im Rahmen der Investitionskonferenzen unterjährig festgelegt.

 

2. Stelleneinrichtungen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von vier unbefristeten Planstellen innerhalb des Bereichs 4-6/Recht (Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Heimaufsicht) mit den folgenden Stellenwerten:

 

1 Planstelle Entgeltgruppe 9a TVöD (vorbehaltlich BWK)

3 Planstellen Entgeltgruppe 9c TVöD (vorbehaltlich BWK)

 

Deckungsvorschlag:

Die zusätzlichen Personalkosten werden durch Mehreinnahmen bei den Bußgeldern in entsprechender Höhe refinanziert. Mittel für die Neueinrichtung der Planstellen stehen im Deckungsring Personal (D00000001) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt zum Haushalt 2022 zur Verfügung."