Beschlussvorlage - B/17/0948-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen der „Förderrichtlinie Initiative Energiewende von unten“ im Rahmen des InnovationCity roll outs in Osterfeld/Vondern.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/5618-02

Beschluss der Förderrichtlinie für den InnovationCity roll out im Projektgebiet Osterfeld Mitte / Vondern

 

Konsequenzen

 

Finanzielle

 

    keine  [ x ]

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 22.06.2021 unter der Drucksachen Nr. B/16/5618-02 die „Förderrichtlinie Initiative Energiewende von unten“ im Rahmen des InnovationCity roll outs in Osterfeld/Vondern beschlossen.

In der Förderrichtlinie werden geeignete Zuschussmöglichkeiten zur Aktivierung privater Eigentümer und zur Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen am privaten Gebäudebestand im Projektgebiet erarbeitet. Ziel ist es, den Erfolg des durch den Auftragnehmer InnovationCity Management GmbH erstellten ganzheitlichen energetischen Quartierkonzeptes maßgeblich zu fördern.

 

Über die von Bürger*innen im Stadtteilbüro Osterfeld eingereichten Förderantrage wird beim Fachbereich 2-2-30 / Klimaschutz entschieden und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Fördermittel ausgezahlt. Mit Stand Ende Juni 2021 wurden bereits 36 Antrage bewilligt und 32 Gebäude energetisch modernisiert. Die bewilligte Fördersumme beläuft sich auf 109.688 € und löste damit eine Gesamtinvestition in Höhe von 607.656 € aus. Damit löst 1 € Förderung eine Investition von 5,54 € aus. Die Modernisierungsquote der Zielgruppe im Quartier beläuft sich derzeit auf etwa 2,8 % pro Jahr und liegt damit deutlich über dem Durchschnitt in Deutschland von etwa 0,8 bis 1,2 % pro Jahr.

 

Wegen der Anzahl der Anträge soll die Höchstfördersumme von 10.000 € nicht pro Wohneinheit und Kalenderjahr, sondern pro Wohneinheit und Förderzeitraum (2020-2022) betragen. Dazu ist in der Förderrichtlinie darauf hinzuweisen, dass der Zeitraum der Fördermaßnahme bis zum 31.12.2022 befristet ist.

Zur besseren begrifflichen Abgrenzung ist das Wort „Hauseingangstür“ in „Haupteingangstür“ und „Wohnungseingangstür bei Wohnungseigentum“ zu ändern, da Nebentüren nicht gefördert werden.

Der Eigentümer hat ein Jahr Zeit die Maßnahme umzusetzen und abzuschließen. Damit die entsprechenden Haushaltsmittel in den Nachfolgejahren zur Verfügung stehen, soll innerhalb der Jahresfrist auch die Rechnung eingereicht werden.

Bei der Bonusförderung soll vermieden werden, dass eine kombinierte Einzelmaßnahme günstiger ist als die Bonusförderung.

Wegen der Umweltunverträglichkeit soll der Austausch von Kohle- und Ölheizungen bereits ab einem Alter von mindestens 10 Jahren gefördert werden.

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Anlagen

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