31.08.2021 - 4 Änderung der „Förderrichtlinie Initiative Energ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Aufgrund der in der Drucksache dargestellten positiven Resonanz der Förderrichtlinie und der damit einhergehenden hohen Anzahl von Anträgen im Stadtteilbüro Osterfeld hat die Verwaltung die Höchstfördersumme von 10.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr auf 10.000 € pro Wohneinheit und den Förderzeitraum 2020 bis 2022 begrenzt.

Dazu merkt Herr Rudi an, dass nicht die Begrenzung, sondern die Erhöhung des Fördervolumens die eigentliche Lösung darstellt.

Herr Bandel erklärt abschließend, dass es besser ist, vielen eine Förderung zukommen zu lassen, was durch die beabsichtigte Änderung der Förderrichtlinie erreicht wird.

 

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Beschluss

Der Umweltausschuss hat die Vorlage B/17/0948-01 bei zwei Enthaltungen mehrheitlich zustimmend vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage