Beschlussvorlage - B/17/1018-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Durchführung der folgenden Kanal- / Straßenbaumaßnahmen:

-       Gustavstraße von Güterstraße bis Hansastraße,

-       Helmholtzstraße von Stöckmannstraße bis Friedenstraße

-       Hertastraße von Vestische Straße bis Hermannstadtstraße

-       Vogesenstraße von Birkenstraße bis Hartmannsweilerstraße

 

Haushaltsmittel stehen unter der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm – Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

Kanalbauprogramm 2019: B/16/4224-01

Kanalbauprogramm 2020: B/16/5070-01

Straßen- und Wegekonzept 2021: B/17/0050-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 8a Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Gemeinde verpflichtet - soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind - frühzeitig eine Versammlung der von dem Vor­haben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerver­sammlung) durchzuführen.

 

Ihnen sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen. Über das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung ist die Vertretung der Gemeinde vor Be­schlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme zu informieren. Nach § 8a Abs. 4 KAG NRW kann ausnahmsweise von der Durchführung einer verbindlichen Anlie­gerversammlung nach Absatz 3 abgesehen werden, wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem Fall kann die verbindliche Anliegerversamm­lung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden. Die Rechtmäßigkeit des Bei­tragsbescheides bleibt von der Erfüllung der Pflicht zur Durchführung einer Anliegerversamm­lung nach Absatz 3 oder eines anderen Beteiligungsverfahrens unberührt.

 

Bei den zu beschließenden Maßnahmen handelt es sich um geringfügige Straßenausbaumaßnahmen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2021 bis 2025 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahmen beauftragt:

 

Gustavstraße von Güterstraße bis Hansastraße

(lfd. Nr. 224 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

In der Gustavstraße von Güterstraße bis Hansastraße sind der Kanal und die Fahrbahn zu erneuern. Die Erneuerung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2020 und die Erneuerung der Fahrbahn mit dem Straßen- und Wegekonzept der Stadt Oberhausen am 14.12.2020 be­schlossen. Der Ausbau soll im Jahr 2021 erfolgen.

 

Der heute vorhandene Kanal besteht aus Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1926 als Kreis­profil in der Nennweite DN 300 mit Sohltiefen zwischen ca. 3,20 m und ca. 3,70 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten einschließlich einer Beurteilung der anstehenden Böden und Wiederherstellung der Straße erstellt. Die kameratechnische Un­tersuchung des Kanals hat ergeben, dass aufgrund des Schadensbildes die Erneuerung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in den Nennweiten DN 400 und DN 500 mit dem Rohr­werkstoff Steinzeug erneuert. Durch den größeren Durchmesser des Kanals wird auch die hydraulische Leistungsfähigkeit verbessert. Im Fahrbahnbereich wird das Natursteinpflaster entfernt und durch eine zweischichtige Asphaltschicht ersetzt.

 

 

Helmholtzstraße von Stöckmannstraße bis Friedenstraße

(lfd. Nr. 225 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

In der Helmholtzstraße von Stöckmannstraße bis Friedenstraße sind der Kanal und die Fahrbahn zu erneuern. Die Erneuerung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2019 und die Erneuerung der Fahrbahn mit dem Straßen- und Wegekonzept der Stadt Oberhausen am 14.12.2020 beschlossen. Der Ausbau soll im Jahr 2021 erfolgen.

 

Der heute vorhandene Kanal besteht aus Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1911 als Kreisprofil in den Nennweiten DN 300 bis 350 mit Sohltiefen zwischen ca. 2,40 m und 3,80 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten einschließlich einer Beurteilung der anstehenden Böden und Wiederherstellung der Straße erstellt. Die kameratechnische Untersuchung des Kanals hat ergeben, dass aufgrund des Schadensbildes die Erneuerung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in den Nennweiten DN 300 und DN 400 mit dem Rohrwerkstoff Steinzeug erneuert. Durch teilweise Änderung der Entwässerungsrichtung - bei gleichzeitiger Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit - erfolgt die Erneuerung des Kanals in geänderter Tiefe von ca. 3,00 m bis 4,20 m. Im Vorfeld und Zuge der Baumaßnahme werden Versorgungsleitungen verlegt. Betroffen sind die Gasleitung sowie die Fernwärme- und Wasserleitung. Das Baugrundgutachten empfiehlt bezüglich des Straßenbaus die Erneuerung der kompletten Fahrbahn in Asphaltbauweise einschließlich der Erneuerung des mineralischen Oberbaus in einer Gesamtstärke von 60 cm. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurde nämlich festgestellt, dass unterhalb der bestehenden Schwarzdecke zwischen der Friedrich-Karl-Straße und der Friedenstraße Kopfsteinpflaster liegt. Das Kopfsteinpflaster wird ausgebaut und eine 2-schichtige Asphaltschicht hergestellt.

 

 

Hertastraße von Vestische Straße bis Hermannstadtstraße

(lfd. Nr. 53 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

Der Kanal in der Hertastraße von Vestische Straße bis Hermannstadtstraße ist im Inlinerverfahren zu erneuern. Die Erneuerung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2020 am 18.11.2019 sowie im Kanalbauprogramm 2021 und dem Straßen- und Wegekonzept der Stadt Oberhausen am 14.12.2020 beschlossen. Der Ausbau soll im Jahr 2021 erfolgen.

 

Der heute vorhandene Kanal besteht aus Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1954 als Kreisprofil in der Nennweite DN 450 mit Sohltiefen zwischen ca. 4,05 m und ca. 5,00 m verlegt. Die kameratechnische Untersuchung des Kanals hat ergeben, dass aufgrund des Schadensbildes die Erneuerung des Kanals erforderlich ist, das Einbringen eines Inliners hierzu jedoch ausreicht.

 

 

Vogesenstraße von Birkenstraße bis Hartmannsweilerstraße

(lfd. Nr. 132 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

Der Kanal in der Vogesenstraße von Birkenstraße bis Hartmannsweilerstraße ist im Inlinerverfahren zu erneuern. Die Erneuerung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2021 und dem Straßen- und Wegekonzept der Stadt Oberhausen am 14.12.2020 beschlossen. Der Ausbau erfolgt im Jahr 2021.

 

Der heute vorhandene Kanal besteht aus Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1958/1959 als Kreisprofil in den Nennweiten DN 300 bis DN 350 mit Sohltiefen zwischen ca. 3,30 m und ca. 4,00 m verlegt. Die kameratechnische Untersuchung des Kanals hat ergeben, dass aufgrund des Schadensbildes die Erneuerung des Kanals erforderlich ist, das Einbringen eines Inliners hierzu jedoch ausreicht.

 

Die Verwaltung hat die Grundstückseigentümerinnen und ‑eigentümer entsprechend § 8a Abs. 4 KAG NRW über die beabsichtigten Baumaßnahmen und die von ihnen zu erhebenden Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW unterrichtet. Schriftliche Stellungnahmen der Eigentümer*innen liegen nicht vor. Telefonische Anfragen zu den Möglichkeiten einer Zahlungserleichterung und einer evtl. Möglichkeit der Förderung der Straßenausbaubeiträge nach den Förderrichtlinien Straßenausbaubeiträge wurden durch die Verwaltung beantwortet. Fragen zum Ausbau selbst wurden nicht gestellt.

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