20.09.2021 - 40 Durchführungsbeschluss von Kanal-/Straßenbaumaß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 40
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 20.09.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz geht auf die Frage aus der Sitzung des Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses vom 14.09.2021 ein und trägt vor, warum Inliner-Verfahren eine beitragsfähige Maßnahme sind, obwohl sie nur der Instandsetzung des Kanals dienen.
Stadtv. Real erinnert an seine Anmerkung im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses zu OB Schranz geht auf die Frage aus der Sitzung des Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses vom 14.09.2021 ein und erläutert, warum Inliner-Verfahren eine beitragsfähige Maßnahme sind, obwohl sie nur der Instandsetzung des Kanals dienen.
Stadtv. Real erinnert an seine Anmerkung im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses zu Zeile 36 der Verwaltungsvorlage. Nach seiner Auffassung muss nunmehr der Satz: „Bei den zu beschließenden Maßnahmen handelt es sich um geringfügige Straßenbaumaßnahmen“ gestrichen werden, da unter TOP 38.1 der Änderungsantrag mit der Drucksachen-Nr. A/17/1086-01 eine Mehrheit gefunden habe.
OB Schranz versichert, dass die Verwaltung den Hinweis im Nachgang prüfen werde. Auf die heutige Beschlussfassung habe das keinen Einfluss, denn betroffen sei ein Satz in der Begründung und nicht im Beschlussvorschlag.
Nachrichtlich wird auf folgende Feststellung und Anmerkung des Beig. Motschull im Nachgang zur Ratssitzung hingewiesen:
Die mit der Drucksache B/17/1018-01 beschlossenen Baumaßnahmen Hertastraße von Vestische Straße bis Hermannstadtstraße und Vogesenstraße von Birkenstraße bis Hartmannsweilerstraße erfüllen auch nach dem Beschluss des Änderungsantrags die Voraussetzung einer geringfügigen Straßenbaumaßnahme. Die von hier geschätzte Berechnungseinheit für die Hertastraße beträgt 0,8560247 EUR/qm, die für die Vogesenstraße geschätzte Berechnungseinheit 0,4494657.
Bei der Gustavstraße von Güterstraße bis Hansastraße wurde die Berechnungseinheit auf 7,1723324 EUR/qm geschätzt; bei der Helmholtzstraße von Stöckmannstraße bis Friedenstraße auf 6,6946537 EUR/qm. Für diese Baumaßnahmen hätten im Hinblick auf den Beschluss des Änderungsantrags verbindliche Anliegerversammlungen durchgeführt werden müssen.
Dennoch kann es bei den im Zusammenhang mit der Drucksache B/17/1018-01 beschlossenen Kanal-/Straßenbaumaßnahmen bleiben, weil die Auftragsvergaben sowohl bei der Gustavstraße von Güterstraße bis Hansastraße, als auch bei der Helmholtzstraße von Stöckmannstraße bis Friedenstraße bereits rechtlich und vertraglich eingeleitet worden und die Umsetzungen der Maßnahmen teilweise bereits fortgeschritten sind. Im Übrigen führt eine fehlende Anliegerversammlung nicht zur Unrechtmäßigkeit etwaiger zukünftiger Beitragsbescheide.
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat beschließt die Durchführung der folgenden Kanal- / Straßenbaumaßnahmen:
- Gustavstraße von Güterstraße bis Hansastraße,
- Helmholtzstraße von Stöckmannstraße bis Friedenstraße
- Hertastraße von Vestische Straße bis Hermannstadtstraße
- Vogesenstraße von Birkenstraße bis Hartmannsweilerstraße
Haushaltsmittel stehen unter der Finanzstelle 560011030100000 - Kanalbauprogramm - Finanzposition 785230 - AiB Tiefbaumaßnahmen WBO - zur Verfügung."
