Beschlussvorlage - B/17/1002-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Einrichtung einer Teilzeitplanstelle (EG 9a TVöD tg. A 9s LBesG vorbeh. BWK) im Bereich 0-8/Kunst.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2021 die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von max. 2.515,38 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).

 

Deckungsvorschlag:

 

Einsparung beim Auftrag 880004030100 bei der Kostenart 542210 in entsprechender Höhe.

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Konsequenzen

Bezug

 

VV Beschluss vom 17.08.2021

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] Personalkosten

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren zunehmenden Aktivitäten der Galerie Schloss Oberhausen mit einer stetig wechselnden und ansteigenden Zahl an unterschiedlichen Kooperationspartnern sind die Anforderungen an die Stelle

 

Stellennummer 0-8-10-000-020

Funktion: S Verwaltung

Arbeitszeit: TZ 30,0 Stunden

Stellenwert: EG 8

Stelleninhaber/in: NN

 

sowohl quantitativ als auch qualitativ gestiegen. Dies begründet zum einen das Erfordernis einer Aufstockung der bisherigen Teilzeit- zu einer Vollzeitstelle als auch die Anhebung des Stellenwertes von z.Zt. EG 8 TVöD.

 

Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren veränderten Aufgabeninhalte wurde vom Bereich eine überarbeitete Arbeitsplatzbeschreibung eingereicht:

 

  • Rechnungswesen für den Bereich Kunst
  • Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
  • Projektbetreuungen
  • Statistik und Sonderaufgaben

 

Aufgrund der aufgeführten Aufgabeninhalte wird der Stellenwert mit A 9s LBesG tg EG 9a TVöD vorbehaltlich der BWK festgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 07/2020):

 

1 Stelle EG 9a TVöD tg A 9s LBesG:

Tarifbeschäftigte/r = 71.500 EUR (61.800 EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

Beamter/in = 82.500 EUR (72.800 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten).

 

Demgegenüber stehen die tatsächlichen Personalkosten:

 

0,5 Stelle (tatsächliche Arbeitszeit 30 Stunden) EG 8 TVöD:

 

42.615,38 EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten = 52.315,38 EUR

 

Für das Jahr 2021 fallen überplanmäßige Kosten i.H. v. max. rd. 2.515,38 EUR (angenommen wird eine Besetzung ab dem 01.12.2021) an, ab dem Jahr 2022 max. 30.184,62 € (abhängig von der Besetzung mit einem/r Beamten/in bzw. Angestellten/in)

 

Kompensation:

 

Die Eigentumsverhältnisse des Gebäudes Schloss Oberhausen haben sich durch die Gründung des Eigenbetriebes SBO Servicebetriebe Oberhausen verändert. Bisher war das Gebäude im Eigentum der OGM GmbH und die Stadt war Mieterin. In der Ratssitzung vom 28.06.2021 (Drucksachen-Nr. B/17/0732-01) wurde aufgrund der Rekommunalisierung der OGM GmbH zum 01.01.2021 beschlossen, das Eigentum am Schloss Oberhausen rückwirkend zum 01.01.2021 auf den Eigenbetrieb SBO zu übertragen. In der Folge geht der Mietvertrag zwischen OGM und Stadt durch Konfusion unter, da Vermieterin und Mieterin die gleiche juristische Person sind. Mietzahlungen entfallen. Dafür übernimmt der städtische Haushalt die Abschreibungen und Zinsen für das Objekt.

Eine differenzierte Betrachtung der finanziellen Konsequenzen wurde im Nachgang vorgenommen. Dafür wurden die exakten Positionen für den bisherigen Mietaufwand, für die bei der OGM veranschlagten Sonderposten und das zu berücksichtigende Abschreibungsvolumen betrachtet; alle Daten wurden von der SBO am 12. Februar zur Verfügung gestellt.

Um den Effekt für den städtischen Haushalt deutlich zu machen ist folgende Berechnung angestellt worden (Anlage 1):

Die bisherige Mietverpflichtung entfällt zukünftig; ihre Höhe stellt die zugrundeliegende Obergrenze des Kostenrahmens dar (kalkulatorischen Miete). Davon werden die zukünftigen Abschreibungen in Abzug gebracht (AfA I und AfA II). Die Auflösung der bei der OGM bisher geführten Sonderposten ist den Belastungen gegenzurechnen.

Demnach ergibt sich bereits für das HHJ 2021 eine Wenigerausgabe in Höhe von rd. 13.800 €. Lediglich im HHJ 2022 kommt es zu Mehrkosten im Vergleich zur Miete in Höhe von rd. 21.300 €, da die Höhe des aufzulösenden Sonderpostens niedriger ist. Ab 2023 ist dann aufgrund des Wegfalls der linearen Abschreibung ein Konsolidierungspotential von rd. 96.200 € zu erwarten, welches ab 2026 korrekterweise ins Verhältnis zu einer deutlich verringerten kalkulatorischen Miete gesetzt werden muss; immerhin können dann in der Gesamtbetrachtung im städtischen Haushalt immer noch rd. 39.000 € eingespart werden.

 

Die entsprechenden Sachkosten werden auf das Personalkosten Budget umgebucht.

 

 

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Einrichtung einer 0,5 Stelle mit dem Wert EG 9a TVöD tg A 9s LBesG (vorbehaltlich der BWK) im Bereich 0-8/Kunst zum 01.12.2021. Die Stelle wird vorab intern und bei erfolgloser Ausschreibung extern ausgeschrieben.

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Anlagen

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