Beschlussvorlage - B/17/1000-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 2 beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oberhausen.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/15/2444-01 in der Beschlussfassung vom 17. Dezember 2012

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] siehe Anlage 2

 

b) Sonstige

 

-

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Sachverhalt

Begründung

 

 

  1. Die aktuelle Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Oberhausen vom 10. Dezember 2001 bedarf einer redaktionellen Änderung, da sie in § 1 Abs. 1 Bezug nimmt auf die nicht mehr existente Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Oberhausen. Die damit gemeinte Friedhofssatzung der Stadt Oberhausen wird ebenfalls neu gefasst; zur Vereinheitlichung werden daher der Name der zu beschließenden Gebührensatzung und der Verweis auf die Friedhofssatzung geändert.

 

  1. Der Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Oberhausen ist regelmäßig neu festzusetzen. Mit Übergang der Aufgaben das Friedhofswesen betreffend von der OGM GmbH zu den Servicebetrieben Oberhausen (SBO) am 01.01.2021 ist eine Gebührenkalkulation vorzunehmen. Die letzte Gebührenfestsetzung für die Friedhöfe der Stadt Oberhausen wurde durch den Rat der Stadt am 17.12.2012 mit Wirkung ab dem 01.01.2013 beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt sind die zu berücksichtigenden Kosten um 5,6 % gestiegen (Anlage 3). Damit bleibt die Kostensteigerung unterhalb des Anstiegs der Verbraucherpreise, die das Statistische Bundesamt alleine für die Zeit von 2013 bis 2020 mit 8,6 % ausweist.

 

 

1. Entwicklung

 

1.1 Kosten der Servicebetriebe Oberhausen (SBO)

 

Seit dem Geschäftsjahr 2021 (gem. Ratsbeschluss vom 22.06.2020) werden die Aufgaben auf den Friedhöfen durch die Servicebetriebe Oberhausen (SBO) wahrgenommen.

Der Gebührenbedarfsberechnung liegen Kalkulationen für die Entgeltberechnung der SBO zugrunde.

 

 


1.2 Öffentlichkeitsanteil

 

Die Rahmenbedingungen zum Gebührentarif 2013 sind unverändert. Der Öffentlichkeitsanteil verbleibt bei 42 %.

 

 

1.3 Gebührenstruktur

 

Die Konzipierung der Friedhofsgestaltung gem. Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2012 bleibt bestehen. Eine Neugewichtung der Grabarten wird nicht vorgenommen.

 

 

 

2. Gebührenvergleich

 

 

Gesamtgebühr

2013

Gesamtgebühr

2021

± EUR

 

± %

Reihengräber für Personen unter 5 Jahren

712

809

97

13,62

Reihengräber/Rasen-
reihengräber

1.252

1.441

189

15,10

Urnenreihengräber/
Rasenurnenreihen-
gräber

611

705

94

15,38

Urnengemeinschafts-
gräber

529 

619

 90

 17,01

Wahlgräber

2.410

2.746

336

13,94

Urnenwahlgräber

842

951

109

12,95

Urnenkammer in Stelen

1.500

        1.572

72

4,80

(Berechnung s. Anlage 1, Seite 3)

 

Die neuen Gebührensätze ergeben sich aus dem Friedhofsgebührentarif 2021

(siehe Anlage 2).

 

Einzelheiten zur Gebührenberechnung ergeben sich aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1).

 

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Anlagen

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