Beschlussvorlage - B/17/0918-01
Grunddaten
- Betreff:
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Beauftragung der Servicebetriebe Oberhausen (SBO) mit der Beschaffung eines Gerätewagen-Hygiene (GW-Hygiene) für den Bereich 6-1/Feuerwehr
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Jendrian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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31.08.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.09.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt,
a) die überplanmäßige Bereitstellung eines Verpflichtungsermächtigungsbudgets in Höhe von 330.000,- € bei der Finanzstelle 610002150100000 - Gefahrenabwehr, Finanzposition 783100 – Auszahlung für Sachanlagen über 410,- €, zum Erwerb eines GW-Hygiene im Jahr 2021.
Deckungsvorschlag Reduzierung des Verpflichtungsermächtigungsbudgets über 330.000,- € bei der Finanzstelle 560212010108000 – Neubau der L215n, Finanzposition 785200 – Anlage im Bau Tiefbau.
b) Der Rat der Stadt zieht bezüglich der Beauftragung der SBO mit der Beschaffung eines GW-Hygiene gemäß § 1 Absatz 6 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen die Entscheidungszuständigkeit wieder an sich (Rückholrecht).
c) Der Rat der Stadt beschließt, den SBO den Auftrag zur Beschaffung eines GW-Hygiene für den Bereich 6-1/ Feuerwehr zum Gesamtwert in Höhe von ca. 330.000,- € zu erteilen (Finanzstelle 610002150100000 - Gefahrenabwehr, Finanzposition 783100 – Auszahlung für Sachanlagen über 410,- €).
Mittel stehen als Verpflichtungsermächtigungsbudget 2021 nach Gewährung der o.g. überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (kassenwirksam in 2022) bei o.g. Finanzstelle und Finanzposition zur Verfügung.
Eine kassenmäßige Abdeckung dieses Budgets wird durch Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2022 gewährleistet.
Sachverhalt
Begründung
Nach dem Regelwerk 8651 / C30/2019 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) „Sicherheit im Feuerwehrdienst“ ist bei einer Kontamination mit Rußpartikeln oder Brandrückständen im Rahmen eines Brandeinsatzes und bei Feuerwehreinsätzen im Bereich gefährlicher Güter und Stoffe (chemische, biologische oder radioaktive Stoffe) die Einsatzbekleidung direkt nach Einsatzende am Einsatzort zu wechseln, um eine Kontaminationsverschleppung zu vermeiden. Die Einsatzbekleidung muss anschließend, in Containern verlastet, in einem separaten Fahrzeug von der Einsatzstelle zur Feuerwache 1 transportiert werden.
Mitte des Jahres 2019 hat daher die Feuerwehr Oberhausen zunächst provisorisch einen alten Mannschaftstransportwagen als Gerätewagen-Einsatzhygiene umgebaut. Das Provisorium ist jedoch nicht dauerhaft nach den DGUV-Richtlinien nutzbar. Im Haushaltsplan des Jahres 2021 ist daher die Neubeschaffung eines Gerätewagen Hygiene (GW-Hygiene) vorgesehen.
Gemäß Kostenermittlung, nach vorgenommener Marktrecherche, des Fachbereiches 6-1-40/ Technik sollten die Beschaffungskosten für den GW-Hygiene maximal 180.000,- Euro betragen. Dieses war in der Vergangenheit ein marktüblicher Preis für ein vergleichbares Fahrzeug. Die zur Beschaffung des GW-Hygiene benötigten Haushaltsmittel i. H. von 180.000 € wurden durch den Stadtkämmerer zur Bewirtschaftung freigegeben (Finanzstelle 610002150100000, Finanzposition 783100). Die SBO wurde anschließend gebeten, den GW-Hygiene öffentlich auszuschreiben. Die Submission fand am 26.02.2021 statt. Insgesamt gaben 4 Bieter Angebote ab. Die Preisspanne umfasste Angebote in Höhe von 286.790,- Euro bis 353.430,- Euro. Diese Preise waren um Vorfeld nicht kalkulierbar und entsprechen auch nicht dem üblichen Marktniveau der Vorjahre.
Da dem Bereich 6-1 im Haushaltsjahr 2021 keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Auftragserteilung zur Verfügung stehen, wurde die Ausschreibung zwischenzeitlich durch die SBO aufgehoben.
Da das Fahrzeug weiterhin benötigt wird, ist eine Anpassung der Haushaltsmittel und eine Neuausschreibung des Fahrzeuges erforderlich. Für das Haushaltsjahr 2022 wurden daher für den Erwerb des Fahrzeuges Haushaltsmittel in Höhe von 330.000,- Euro bei den Haushaltsplanungen berücksichtigt (Finanzstelle 610002150100000, Finanzposition 783100). Damit ein Mittelabfluss im Jahr 2022 sichergestellt werden kann, ist jedoch bereits im Jahr 2021 ein Vergabeverfahren durchzuführen. Hierzu wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 330.000,- Euro (Finanzstelle 610002150100000, Finanzposition 783100) benötigt.
Deckungsvorschlag:
Die zusätzlich benötigte VE kann durch den Bereich 5-6 zu Lasten der Finanzstelle 560212010108000 - L215n, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbauarbeiten- zur Verfügung gestellt werden. Dieser Deckungsvorschlag wurde mit dem Bereich 5-6 abgestimmt. Die Umsetzung der Baumaßnahme „L215n“ wird dadurch nicht gefährdet.
Durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird jährlich eine pauschale Zuwendung für Ausgaben des Feuerschutzes gewährt, welche anteilmäßig für die Beschaffung des Fahrzeuges verwendet wird.
Da die Beschaffung durch die SBO im Namen und Rechnung der Stadt durchgeführt werden, erfolgt nach Auftragsabwicklung und Lieferung des Fahrzeuges die Abrechnung direkt zwischen dem Auftragnehmer und dem Bereich 6-1/Feuerwehr. Die investiven Ausstattungsgüter gehen in das Eigentum der Stadt Oberhausen über.
Die Vorlage wurde durch den Bereich 0-2/Rechnungsprüfung geprüft: Ja X
Nein
Der Auftragsvergabe wird durch den Bereich 0-2/Rechnungsprüfung zugestimmt
Ja X
Nein
zutreffendes ankreuzen
Bereich Rechnungsprüfung
geprüft am: 08.07.2021
Im Auftrag
gez. Januschewski
