Antragsvorlage - A/17/0651-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Begrünungssatzung zu erstellen und dem Rat vorzulegen.

 

Grundlagen hierfür sollen sein:

 

- die Verpflichtungserklärung zur Umsetzung der „klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft“ von den 16 Emscherkommunen und der Emschergenossenschaft (B16/4910-01 vom 23.09.2019 im Rat der Stadt)

 

sowie der

 

- Beschluss zum Grünstrukturen_Entwicklungskonzept und erste Schritte zur Umsetzung für Alt-Oberhausen (B/16/4070-01 vom 17.12.2018 im Rat der Stadt)

 

Die zu erstellende Satzung erfüllt folgende Kriterien:

  1. Unbebaute Grundstücke werden soweit wie möglich begrünt und in vorhandene Grüngürtel eingebunden.
  2. Für bebaute Grundstücke wird festgelegt, welcher Anteil mindestens begrünt werden soll.
  3. Vorgärten sind grundsätzlich zu begrünen, Steingärten werden in der entsprechenden Satzung aus Gründen des Klimaschutzes verboten.
  4. Flachdächer ab 50 m2 werden grundsätzlich begrünt. Entsprechende Statikvorgaben sind in die Satzung aufzunehmen.
  5. Für Grünflächen, die für Bauprojekte versiegelt werden, werden entsprechende Ausgleichsflächen in Form von Entsiegelungen, Dach- oder Fassadenbegrünungen geschaffen.
  6. Sämtliche Vorgaben gelten auch für Industrie- und Gewerbegebiete.
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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Da sich die Klimakrise immer weiter zuspitzt und sich in dicht bebauten und voll versiegelten Stadtteilen häufig Hitzeinseln bilden, ist es dringend notwendig, mehr Pflanzen in der Stadt anzubauen. Diese kühlen im Sommer die Region, reinigen Luft und wandeln CO2 in Sauerstoff um.

 

Mit einer Begrünungssatzung kann sichergestellt werden, dass genügend Pflanzen im Stadtgebiet angepflanzt werden, sodass auch der Verkleinerung der Grünflächen vorgebeugt ist.

 

Gerade weil sich in jüngster Vergangenheit vermehrt Logistikzentren und andere Gewerbeanlagen in Oberhausen ansiedelten und es voraussichtlich noch werden, ist eine derartige Sattzung dringend notwendig. Der Bau des Edeka-Zentrallagers am Waldteichgelände zeigt deutlich, dass neue Gewerbestrukturen im schlimmsten Fall auf Kosten lokaler Ökosysteme entstehen. Solche Entwicklungen müssen in Zukunft durch verpflichtende Vorgaben für Mindestbegrünungen, Dachbepflanzungen oder die Bepflanzung von Ausgleichsflächen von der Stadt verhindert werden.

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