Berichtsvorlage - M/17/0775-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 21.05.2021 den Haushaltssanierungsplan 2021 ff. in der vom Haupt- und Finanzausschuss auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 (2) Satz 1 GO NRW anstelle des Rates der Stadt am 08.02.2021 beschlossenen Fassung gemäß § 6 (2) und (3) Stärkungspaktgesetz genehmigt. Der genehmigte Haushaltssanierungsplan tritt gemäß § 6 (4) Stärkungspaktgesetz an die Stelle des Haushaltssicherungskonzepts nach § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021, zuletzt geändert durch Beitrittsbeschluss des Rates der Stadt vom 28.06.2021, darf somit gemäß § 80 (5) Satz 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden.

 

Eine Kreditgenehmigung, wie sie gemäß § 82 (2) Satz 2 GO NRW in der Situation der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich war, ist mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans und der nachfolgenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht mehr notwendig. Im Rahmen der Planung und Bewirtschaftung soll eine Neuverschuldung vermieden und eine kontinuierliche Entschuldung herbeigeführt werden.

 

Die genannten Anzeige- bzw. Berichtspflichten werden durch die Verwaltung wie bisher auch entsprechend umgesetzt.

 

Wie bereits in den voran gegangenen Jahren, hat die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Genehmigung einige aus ihrer Sicht bestehende Risikofelder des Haushaltssanierungsplans, wie zum Beispiel die Planung der Gewerbe- und Einkommensteuer aber auch der Personalaufwendungen, besonders hervorgehoben. Darüber hinaus stellt die anhaltende Corona-Krise die Stadt Oberhausen, wie viele andere Städte auch, vor neue und noch nicht in Gänze abschätzbare Herausforderungen.

 

Sollte es dazu kommen, dass die Prognosen bzw. die Annahmen der Wirkungen von Konsolidierungsmaßnahmen nicht realisierbar sind und die Erreichung des geplanten Jahresergebnisses so gefährdet wird, so sind von Seiten der Stadt Oberhausen notwendige Gegensteuerungs- und Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen. Dies wird durch das bestehende Risikomanagement sichergestellt.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...