Beschlussvorlage - B/17/0692-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, Förderaufruf 2018“ - Barrierefreiheit und Öffnung ins Quartier „Theater ohne Grenzen“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Theater Oberhausen
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Beckmann/Fiedler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.06.2021
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Geplant
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Umsetzung des Projekts des Theater Oberhausen „Theater ohne Grenzen“, Umsetzung Barrierefreiheit und Öffnung ins Quartier im Zusammenhang mit der Förderung von Investitionen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu.
Im Haushalt der Stadt Oberhausen werden Eigenmittel in Höhe von 500.000 EUR bei einer Bundesfördersumme von 3,3 Mio. EUR im Zeitraum 2021 bis 2025 zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich benötigte Haushaltsmittel werden seitens des Theaters regulär zum Haushalt 2022 ff. eingeplant.
Mit der baufachlichen Projektsteuerung für die Umsetzung des Förderprogramms wird die SBO beauftragt.
Sachverhalt
Begründung
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 9. September 2020 die Stadt Oberhausen mit dem Projekt „Sanierung des Theaters“ für eine Antragstellung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ aufgenommen. Die Umsetzung und Betreuung des Förderprogramms erfolgt durch den Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Das Antragsverfahren in dem Bundesprogramm gestaltet sich mehrstufig. Dem Projektaufruf 2018 war die Stadt Oberhausen gefolgt. Der Hauptausschuss hat in einer Dringlichkeitsentscheidung vom 17.09.2018 (B/16/3961-01) der Umsetzung des Projektes zugestimmt, unter der Voraussetzung einer zu erwartenden 90%-Förderung durch den Zuwendungsgeber. Der Finanzierungsbeitrag der Stadt Oberhausen wurde mit 340.000 EUR beschlossen. Der Rat der Stadt genehmigte die durch den Hauptausschuss getroffene Dringlichkeitsentscheidung am 24.09.2018 gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW mit einem Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Oberhausen (10%) in Höhe von 340.000 EUR.
Am 21.04.2021 fand das Koordinierungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber und der Kommune/Theater statt, bei dem das Vorhaben konkretisiert wurde. Auf der Grundlage des Koordinierungsgesprächs erstellt die Kommune/das Theater in Zusammenarbeit mit der SBO, die die baufachliche Projektsteuerung übernimmt, die Antragsunterlagen (Paket I) und Bauunterlagen (Paket II), die seitens des Zuwendungsgebers geprüft werden. Nach positiver Prüfung wird der Zuwendungsbescheid ausgestellt und das Vorhaben kann beginnen.
Vorgesehen ist grundsätzlich ein Förderzeitraum für die Jahre 2021 bis 2025. Die Förderung erfolgt in Form einer Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO. Als Finanzierungsart wird die Anteilsfinanzierung mit Obergrenze festgelegt. Diese wurde im Koordinierungsgespräch vom Zuwendungsgeber mündlich mit 3,3 Mio. EUR beziffert.
Das Gesamtvolumen wird sich auf rd. 3,8 Mio. EUR belaufen, mit 0,5 Mio. EUR als Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Oberhausen.
Eine Förderung bereits begonnener Maßnahmen oder begonnener Teilmaßnahmen vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides ist nicht möglich. Bis Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen kann bereits mit der Vergabe und Planung der Maßnahme einschließlich der Genehmigungsplanung begonnen werden.
Der Förderantrag (Paket I) soll planmäßig bis 30.06.2021 gestellt werden.
Inhalt des Projektes ist die Erweiterung Barrierefreiheit und Öffnung des Theaters ins Quartier mit dem Arbeitstitel „Theater ohne Grenzen“:
- Ertüchtigung und Erweiterung Barrierefreiheit bestehender Publikumsbereiche durch bauliche, technisch und system-organisatorische Maßnahmen (z.B. Unterstützungssysteme bei Schwerhörigkeit, Mehrsprachigkeit, WC-Bereiche, Treppenbereiche, Einlasssituation, Lage im Raum und Zugang von außen, etc.)
- Öffnung in den Stadtteil: Öffnung und Neugestaltung Kassenbereich, Foyer Großes Haus und Saal 2, Pool, Studio 99 und weiterer Räume im Bestand hin zu attraktiven Aufenthalts-, Begegnungs- und Diskussionsorten
- Hierzu sind architektonisch stimmige, bauliche Öffnungsmaßnahmen vorgesehen sowie die Schaffung bzw. Ertüchtigung von Tagungs- / Workshopräumen für niedrigschwelligen Zugang.
- Im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen sollen zugleich funktionale Optimierungen umgesetzt werden.
Darstellung der geplanten Gesamtfinanzierung:
• Zuwendungsrelevanten Gesamtausgaben: 3.800.000 €
• Eigenanteil der Kommune: 500.000 €
• Beantragte Bundesmittel SJK: 3.300.000 €
• Einbringung von beteiligten / unbeteiligten Drittmitteln: 0 €
• Stand der Sicherung der Eigenmittel im kommunalen Haushalt: ja
Ein Finanzierungsplan wird auf Basis der Protokollnotizen aus dem Koordinierungsgespräch erstellt und im Förderantrag (Paket I) ausgewiesen. Der Zeithorizont der Finanzierung umfasst die Jahre 2021 bis 2025. Gemäß vorläufigem Protokoll des Projektträgers ist nachfolgende Finanzierungsplanung vorgegeben:
2021: 33.000,00 € (1 %)
2022: 627.000,00 € (19 %)
2023: 660.000,00 € (20 %)
2024: 990.000,00 € (30 %)
2025: 990.000,00 € (30 %)
Die beigefügte Anlage skizziert die relevanten Bereiche, den Finanzierungsplan und den Organisationsplan für das Vorhaben.
Über den Status zum Förderantrag wird im Kulturausschuss berichtet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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