Beschlussvorlage - B/17/0774-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Anbaus an der Astrid-Lindgren-Schule im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG II)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Nicole Chorowsky
- Verantwortung:
- A. Kußel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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16.06.2021
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.06.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung eines Anbaus an der Astrid-Lindgren-Schule mit einem förderfähigen Baukostenvolumen in Höhe von voraussichtlich rund 5.226.000,00 EUR im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFöG II) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf zzgl. der Honorarkosten für Planungen und Gutachten in Höhe von rund 1.000.000,00 EUR.
Finanzielle Mittel stehen hierfür in den Haushaltsjahren 2021 bis 2023 unter der Finanzstelle 330003010100501 (KIF II Astrid-Lindgren-Schule), Finanzposition 785100 (AiB Hochbaumaßnahmen), 785120 (AiB Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen) sowie Finanzposition 681003 (Investitionszuweisungen vom Bund – KIF) wie folgt zur Verfügung:
2021 2022 2023
1.150.000 EUR 4.370.000 EUR 1.012.500 EUR
Eine Anpassung gemäß der aktuellen Kostenberechnung erfolgt im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2022 ff.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/16/1642-01: „Bildungsplan 2016-2020“
Drucksache Nr. B/16/2698-01: „Durchführung des Finanzierungsprogrammes Gute Schule 2020; hier: geplante Maßnahmen“
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage
Nr. B/16/2698-01: „Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“
Drucksache-Nr. B/16/3976-01: „Umsetzung des Finanzierungsprogrammes ‚Gute Schule 2020‘; hier: Detailplanungen und Kosten an 5 Schulen des Beschlusspunktes ‚Umbau Mensen‘“
Drucksache-Nr.: B/16/4160-01: „Maßnahmenplanung Erweiterung Offene Ganztagsbereiche und Mensen an Schulen im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des „Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes in Nordrhein-Westfalen“ (KInvFöG II) und „Gute Schule 2020“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Ergänzung um Kapitel 2), und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2018, 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2 (KInvFöG NRW II). Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für Investitionsmaßnahmen rd. 22,845 Mio. EUR bis 30.06.2024 zur Verfügung.
Ausgangslage
Mit der Vorlage Drucksache-Nr. B/16/3976-01: „Umsetzung des Finanzierungsprogrammes ‚Gute Schule 2020‘; hier: Detailplanungen und Kosten an 5 Schulen des Beschlusspunktes ‚Umbau Mensen‘“ wurde in der Ratssitzung vom 24.09.2018 der aufgrund hygiene- und lebensmittelrechtlicher Anforderungen zwingend notwendige Umbau der Mensen an den Grundschulen dargestellt. Um den Offenen Ganztag weiterhin an allen Grundschulen sicherzustellen, ist ein Umbau der Mensen an allen Grundschulstandorten verpflichtend vorzunehmen.
Der Offene Ganztagsbereich der 4-zügigen Astrid-Lindgren-Schule (ALS) befindet sich in einem separaten Gebäude auf der Dieckerstraße - genannt Villa Wunderbar. Der Ganztagsbereich ist ca. 200 m von der Schule entfernt. Die Kinder verlassen somit das Schulgelände, überqueren die Dieckerstraße und gehen eigenständig zur Villa Wunderbar.
In der Begleitvorlage der Verwaltung zum Bildungsplan 2016 bis 2020 wurde herausgearbeitet, dass im Ganztagsbereich der Astrid-Lindgren-Schule ein dringender Handlungsbedarf besteht. Der Essraum ist zu klein, während die Anzahl der reinen Ganztagsräume die Anforderungen der Raumleitlinie übertrifft. Ungeprüft blieb hierbei die tatsächliche Größe der Räume.
Die Essensausgabe befindet sich zurzeit in einem 50 qm großen Raum inklusive Ausgabeküche und Speisebereich. Baulich ist die Erweiterung der Mensa im Bestand nicht umsetzbar. Ein Neu- bzw. Anbau ist unumgänglich.
In der Villa Wunderbar stehen dem Ganztagsbetrieb 8 Betreuungsräume, Tornisterräume im Keller, 1 Büro, 1 Küche und Toiletten zur Verfügung. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass nur ein Gruppenraum eine Größe von beinahe 50 qm erreicht, während die restlichen Betreuungsräume nur eine Größe zwischen 12 und 20 qm aufweisen. Dies entspricht einer Gesamtnutzfläche von rd. 170 qm.
Eine 4-zügige Schule benötigt laut Bildungsplan und Schulbauleitlinie je Zug einen Gruppenraum mit einer Größe von rund 72 qm, was einer Fläche von ca. 288 qm für Gruppenräume entspricht.
Die weiteren Flächen, die im Bildungsplan als „sonstige Räume“ angegeben sind, finden hier aufgrund der örtlichen Trennung nur eingeschränkt Berücksichtigung. Unter „sonstige Räume“ sind die Räume aufgeführt, die eine Doppelfunktion sowohl für den Unterricht, als auch für den Ganztagsbetrieb ermöglichen (beispielsweise Bücherei, Kunst- und Mehrzweckräume).
Schulentwicklung
Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine vierzügige Grundschule, die aufgrund der steigenden Schüler*innenzahl durchgängig prognostiziert wird.
Die Statistiken zur Ganztagssituation an der Astrid-Lindgren-Schule zeigen einen zwischen den Schuljahren 2017/2018 und 2019/2020 stabilen Bedarf an Ganztagsplätzen in einer Größenordnung von ca. 220 bis 230 Plätzen. Laut einer Abfrage bei der Schule aus dem März 2020 wird für die kommenden Schuljahre von einem Bedarfsanstieg auf bis zu 260 Ganztagsplätze ausgegangen. Entsprechend ist für die kommenden Jahre bei Fortsetzung des Trends von erhöhten Ganztagsplatzbedarfen auszugehen. Die weitere reale Entwicklung der Platznachfrage ist fortlaufend zu beobachten.
Astrid-Lindgren-Schule | Schuljahr | Schuljahr | Schuljahr | Schuljahr | Schuljahr | Schuljahr |
Halbtagsunterricht | 146 | 131 | 155 | 157 | 135 | 122 |
Teilnahme am offenen Ganztag | 188 | 224 | 231 | 220 | 248 | 260 |
Summe SuS | 334 | 355 | 386 | 377 | 383 | 382 |
* Prognosewert für Summe SuS und Meldewert für die Ganztangsteilnahme | ||||||
** aus den Vorjahreswerten abgeleitete Prognosewerte | ||||||
Bei dem Ausbau der Küchen und der Mensa geht der Bereich Schule von einer 100 %-Teilnahme aller Schüler/Schülerinnen aus.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Bundesregierung beabsichtigt, ab dem Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf einen OGS Platz gesetzlich zu regeln.
Geprüfte Lösungsvarianten
Um die Ganztagssituation zu verbessern, sind in einem ersten Entwurf aus dem Jahr 2017 drei Möglichkeiten (vgl. Anlage 1) erarbeitet worden. Von 2019 bis 2021 sind die Planungen intensiviert und an den Raumbüchern entsprechend der vom Rat beschlossenen Schulbauleitlinie angepasst worden.
Die bisherigen Entwürfe beschrieben folgende Bauvarianten:
1) Eingeschossiger Anbau Villa
Auf der Fläche der derzeitigen Terrasse könnte ein ebenerdiger Anbau mit einer BGF von 240m2 erfolgen. Darüber hinaus ist ein größerer Anbau aus baurechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Durch diesen Anbau kann eine Mensa geschaffen werden. Allerdings würde der Zugang zur Außenanlage durch den Speiseraum erfolgen. Wegen des fehlenden Tageslichts müsste eine Umnutzung der Räume erfolgen.
Der Anbau würde zudem direkt vor den Fenstern eines Gruppenraumes von 16 qm, dem Büro und der Personaltoilette errichtet werden, was zu einer Umnutzung dieser Räume wegen fehlendem Tageslicht führt.
Die beauftragte Architektin nahm Kosten in Höhe von rund 865.000 EUR an.
Da die gültigen Raumleitlinien hierdurch nicht erfüllt werden, wurde diese Variante verworfen.
2) Unterkellerter Anbau Villa
Der Anbau an der Villa könnte erweitert werden, wenn dieser zusätzlich unterkellert wird.
Damit die Lüftung und Belichtung nutzungsgerecht ist, müsste am unterkellerten Anbau abgeböscht werden. Im Souterrain könnte eine Mensa errichtet werden, die den Anforderungen nicht in Gänze entspricht.
Neben einer Mensa könnten zusätzlich im Erdgeschoss zwei Gruppenräume und ein Büro errichtet werden.
Damit wären zumindest die Flächen-Anforderungen an Gruppenräumen erfüllt. Eine Doppelnutzung der „sonstigen Räume“ und damit auch eine Nutzung der Schule im Nachmittagsbereich für eine kreative und breit aufgestellte Betreuung ist weiterhin aufgrund der räumlichen Trennung von Schule und Ganztag nur eingeschränkt möglich.
Die beauftragte Architektin nimmt Kosten in Höhe von rund 2.440.000 EUR an. Dieser hohe Kostenaufwand ist bedingt durch die technisch anspruchsvolle Aufgabe, das Bestandsgebäude nach der Ausschachtung für den Anbau abzufangen. Zudem sind in Teilen die Brüstungshöhen der Villa Wunderbar zu ändern. Die Investitionshöhe spiegelt die erschaffenen Mehrwerte nicht wider und ist hiermit als unverhältnismäßig teuer einzustufen.
3) Anbau an der Schule
Um die Ganztagssituation zu verbessern und zur Erfüllung funktionaler und schulischer Anforderungen, kann der Ganztag von der Villa auf das Schulgelände verlagert werden. Dies führt dazu, dass eine Mensa, vier Gruppenräume, ein Tornisterlager und ein OGS-Leitungsbüro benötigt werden.
Da der Schulhof keine geeignete Fläche bietet, ist ein Anbau am Bestandsgebäude auf dem städtischen Bolzplatz unter Beibehaltung des restlichen Spielplatzes denkbar. Der Kinderspielplatz ist eine öffentliche Fläche, die durch die Schule in den Pausen als sog. Zweiter Schulhof stark frequentiert wird.
Gemäß der getroffenen verwaltungsinternen Festlegung sind im Zuge von Anbauten die Schulbauleitlinien insgesamt zu überprüfen. Diese Überprüfung erbrachte nachfolgendes Ergebnis:
Raum | Leitlinie | Bestand | Fehl-bedarf | Begründung |
Klassenraum (72qm) | 16 | 15 | 1 | Eine durchgängige Vierzügigkeit kann nur zu Lasten eines Mehrzweckraumes erfolgen. |
Differenzierung (30 – 36qm) | 288 qm | 30qm | 258 | Zumindest ein Differenzierungsraum (halbe Klassenraumgröße) je Jahrgang sollten vorgehalten werden. |
Mehrzweckraum (72qm) | 4 | 2 | 2 | Fachräume zur freien pädagogischen Verwendung in Klassenraumgröße benötigen die Schulen zur Unterstützung ihrer Konzepte. |
Aula | 1 | 0 | 1 |
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Bücherei (72qm) | 1 | 0 | 1 | Die Bücherei ist im Lehrerzimmer aufgrund der räumlichen Enge untergebracht. |
Besprechungs-/ Streitschlichter-raum | 2 | 0 | 2 |
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Bei der vorgenannten Überprüfung der Schule fiel zudem auf, dass der sog. Neubau (Baujahr 1995) auf dem Schulhofgelände mit fünf Klassenräumen nicht mehr den heutigen pädagogischen Anforderungen entspricht. Die Klassenräume haben nur eine Größe von rund 56m2. Allerdings entspricht die Gesamtfläche den Schulbauleitlinien für den Ganztagsbereich. In dieses Gebäude können die Gruppenräume und das OGS-Leitungsbüro verlagert werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die fünf Klassenräume in einem Anbau an der Schule ersetzt werden müssen.
Mittels eines Anbaus (vgl. Anlage) auf dem Bolzplatz kann ein Großteil des erheblichen Raumbedarfes geschaffen werden. Mit Blick auf das zur Verfügung stehende Baufeld und die bau- und planungsrechtlichen Vorgaben mussten die fehlende Aula und die Minderflächen bei den Differenzierungsräumen nachrangig beurteilt werden.
Unter diesen Voraussetzungen können im Erdgeschoss die Mensa, ein Klassenraum und Differenzierungs- oder Tornisterraum – je nach schulischer Organisation – errichtet werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass der Anbau an das Bestandsgebäude mit einem Übergang ausgestattet wird, um diesen im Schulkomplex zu integrieren.
Im ersten Obergeschoss sollen drei Klassenräume und zwei Differenzierungsräume entstehen. Auch hier gibt es einen Übergang zum Bestandsgebäude. Durch den ebenerdigen Zugang und dem integrierten Aufzug werden damit auch weitere Klassenräume und die Verwaltung der Astrid-Lindgren barrierefrei zugänglich.
Im Obergeschoss werden die fehlenden Klassenräume, ein Mehrzweckraum und eine Bücherei errichtet.
Die Planung wurde mit der Schul- und OGS-Leitung abgestimmt.
Die Planungen sind so weit fortgeschritten, dass eine Kostenberechnung vorliegt. Bei Kostenberechnungen sind Abweichungen von nur noch +/- 10% zu kalkulieren. Die Baukosten für den Umbau des Ganztagsgebäudes und der Erweiterung der Schule betragen rund 5.226.000 EUR. Hinzu kommen noch Honorarkosten von rund 1.000.000 EUR. Dem gegenüber steht eine 90%ige Förderung der Baukosten in Höhe von rund 4.700.000 EUR.
Abwägung der Varianten
Ablehnung Variante 1
Die Variante 1 (eingeschossiger Anbau an der Villa) wurde verworfen, da die Raumleitlinie für den Ganztagsbereich entsprechend des Bildungsplanes nicht erfüllt wird.
Ablehnung Variante 2
Die Variante 2 (unterkellerter Anbau an der Villa) ist offensichtlich kostengünstiger, jedoch relativiert sich dieser erste große Kostenunterschied.
Wie bereits oben festgestellt kann bei diesem Anbau die Raumleitlinie der OGS-Betreuungsflächen eingehalten werden. Die Schule hingegen hat weiterhin einen erheblichen räumlichen Engpass, zumal ein zusätzlicher Klassenraum für die durchgängige Vierzügigkeit zwingend erforderlich ist. Dies bedeutet, dass kurz- bis mittelfristig ein weiterer Anbau an der Schule errichtet werden muss. Die ermittelten Bedarfe (Bücherei, Differenzierungsräume etc…) müssten dann ebenfalls entsprechend der Schulbauleitlinie erfüllt werden. Somit müssten zwei Baumaßnahmen sowohl an der Villa als auch an der Schule erfolgen. Diese Kosten wurden durch das Architekturbüro auf 3.600.000 EUR geschätzt.
Folglich ist mit einem Investitionsbudget von rund 6.000.000 EUR zu kalkulieren. Die Kostenersparnis liegt hiermit nur noch bei 226.000 EUR.
Weiterhin ist zu beachten, dass während der Bauphase an der Villa die Nutzung nur erheblich eingeschränkt bis gar nicht möglich sein wird. Eine Lösung ist zum jetzigen Zeitpunkt der Planung nicht erarbeitet worden. Weitere Kosten für eine Übergangslösung sind nicht ausgeschlossen.
Das Pendeln der Schüler*innen zwischen Ganztagsgebäude und Hauptstandort durch den Straßenverkehr würden erhalten bleiben ebenso wie die eingeschränkte Nutzung der „sonstigen Räume“ in der Schule.
Vorschlag Variante 3
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Variante 3 zur Erfüllung funktionaler und schulischer Anforderungen.
Durch den Anbau an der Schule werden die Schulbauleitlinien annähernd erfüllt mit Ausnahme der Aula. Als Ersatz kann allerdings die 110 m2 große Mensa genutzt werden. Der Standort ist durch die Aufwertung auch bei den prognostizierten steigenden Schüler*innenzahl zukunftsfähig. Da der Anbau den neuesten technischen Standard beinhalten wird, ist dieser Anbau auch energetisch und bei den laufenden Betriebskosten wirtschaftlicher als die Villa Wunderbar. Zudem ist ein Gründach vorgesehen. Die Installation einer Photovoltaikanlage kann zusätzlich geprüft werden.
Wie oben bereits dargestellt erfährt der gesamte Standort eine Aufwertung in der inklusiven Ausgestaltung. Bisher nicht erreichbare Räume werden ebenfalls barrierefrei nutzbar. Durch die Verlagerung des Ganztages müssen Erstklässler das Schulgelände nicht mehr verlassen, um zum Ganztagsbereich zu gelangen. Ebenso ist hierdurch eine Nutzung der „sonstigen Räume“ ermöglicht.
Durch den Freizug werden eine Nachfolgenutzung oder auch Vermarktung der Villa Wunderbar möglich. Diesbezüglich ist zu beachten, dass bauseitige Fördermittel für den Ankauf und Umbau zum Ganztag zweckgebunden gewährt wurden. Die Restmittel betragen rund 100.000 EUR. Eine anteilige Erstattung ist abhängig von der Nachfolgenutzung.
Thema Spiel- und Bolzplatz
Der Anbau soll auf dem heutigen Bolzplatz entstehen. Der restliche Spielplatz kann aber erhalten bleiben. Auf alternative Flächen für einen Bolzplatz kann die Stadt Oberhausen aktuell nicht zurückgreifen. Die Verwaltung bemüht sich aber, im Quartier nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen und soll bei städtebaulichen Maßnahmen den Bedarf berücksichtigen.
Ausblick und Sachstand KInvFöG II
Das Förderprogramm soll priorisiert für den Ausbau des Offenen Ganztags an Grundschulen genutzt werden. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass trotz der hohen Investitionssumme alle weiteren Grundschulen noch mit einer hygienegerechten Mensa ausgestattet werden können. Ein Sachstand ist in Anlage 2 dargestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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889,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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82,9 kB
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