Antragsvorlage - A/17/0646-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß §60 Absatz 2 Satz1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des  Rates der Stadt, die Oberhausener Freizeit- und Tourismuswirtschaft aus Restmitteln der Corona-Sonderförderung zu unterstützen und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der OWT GmbH folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

  1. Einführung eines City-Gutschein-Systems für Gastronomie, Kultur- und Freizeitanbieter in Oberhausen mit einer Förderung in Höhe von 500.000,- EUR
  2. Einführung eines neuen Online-Erlebnis und Buchungsportals mit einer Förderung in Höhe von 50.000,- EUR.
  3. Entwicklung und Durchführung einer Marketingkampagne zur Förderung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen mit einer noch zu bestimmenden Förderhöhe.
  4. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die verbliebene Summe im Sofortprogramm Sonderförderung Corona durch Anpassung der Richtlinien zur Zweitförderung von Antragsstellern, die bereits einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten haben, zur Verfügung gestellt werden kann. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Rat in der kommenden Sitzung zum Beschluss vorzulegen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen, aufgrund der Bildung einer Rückstellung, unter dem Auftrag 110001090102 - Sofortprogramm Sonderförderung Corona, Kostenart 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Corona-Pandemie belastet die Bürgerinnen und Bürger weiterhin und stellt alle nach wie vor täglich vor große Herausforderungen. Mit der „Sonderförderung Corona“ hat die Stadt bereits vielen besonders von der Krise betroffenen Menschen helfen können. Die anhaltende pandemische Lage und die weiterhin fehlenden Einnahmen machen allerdings für viele eine weitere Förderung in diesem Jahr notwendig. Im Rahmen des o.g. Förderprogramms ist eine erneute Förderung (Zweitförderung) nicht vorgesehen. Da die Pandemie allerdings fortdauert halten wir es für sinnvoll und konsequent, dass Folgeförderungen möglich gemacht werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Prüfung, unter welchen Voraussetzungen eine erneute Förderung möglich wäre.

Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

 

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