03.05.2021 - 10.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion gem. §4 der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt einstimmig auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Ergänzung zur Drucksache B/17/0608-01:

 

"4. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die verbliebene Summe im Sofortprogramm Sonderförderung Corona durch Anpassung der Richtlinien zur Zweitförderung von Antragsstellern, die bereits einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten haben, zur Verfügung gestellt werden kann. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Rat in der kommenden Sitzung zum Beschluss vorzulegen."