Beschlussvorlage - B/17/0602-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Prüfbericht der GPA NRW, sowie die Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht der GPA NRW wurde
    am 24.11.2020 von der Bezirksvertretung Osterfeld,
    am 25.11.2020 von der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen,
    am 26.11.2020 von der Bezirksvertretung Sterkrade,
    am 30.11.2020 vom Umweltausschuss,
    am 02.12.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss,
    am 03.12.2020 vom Sportausschuss,
    am 08.12.2020 vom Sozialausschuss,
    am 09.12.2020 vom Planungsausschuss,
    am 09.12.2020 vom Jugendhilfeausschuss,
    am 10.12.2020 vom Schulausschuss und
    am 14.12.2020 vom Haupt- und Finanzausschuss auf der Grundlage der Delegierung anstelle des Rates zur Kenntnis genommen.
     
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen gem. § 105 Abs. 7 GO NRW.
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Konsequenzen

Bezug

 

M/17/0058-01, Haupt- und Finanzausschuss für den Rat der Stadt, 14.12.2020

Überörtliche Prüfung i. S. d. § 105 GO NRW der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] Kosten der Prüfung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß der Vorschrift des § 105 Gemeindeordnung NRW hat die GPA NRW von September 2018 bis Dezember 2019 ihre Pflichtprüfung in verschiedenen Aufgabenbereichen bei der Stadt Oberhausen durchgeführt.

 

Die geprüften Aufgabenbereiche, das Prüfergebnis der GPA NRW, sowie die Stellungnahme der Verwaltung wurden Ende des Jahres 2020 den im Beschlussvorschlag genannten Gremien und am 14.12.2020 dem Haupt- und Finanzausschuss anstelle des Rates auf Grundlage der Delegierung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Um die überörtliche Prüfung durch die GPA NRW endgültig abzuschließen, hat der Rat der Stadt gem. § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung innerhalb einer dafür bestimmten Frist Beschluss zu fassen.

 

Die unten aufgeführten Anlagen stehen ausschließlich digital im Allris zur Verfügung.

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Anlagen

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