Beschlussvorlage - B/17/0566-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt eine 7-monatige Anschubfinanzierung in Höhe einer 110-prozentigen Finanzierung des Trägeranteils der insgesamt 95 zusätzlich zu schaffenden Betreuungsplätze am Standort Hertastraße 35, 46117 Oberhausen durch die Stadt Oberhausen.

 

Es werden Mehraufwendungen in Höhe von ca. 52.000,-- EUR erwartet. Die im Haushalt 2021 angemeldeten Mitteln (Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“, Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“) sind ausreichend. Es ist keine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Ausgangslage

 

Mit Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.03.2021 (vgl. Drucksache-Nr. B/17/0374-01) wurden die Angebotsstrukturen in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) für das Kindergartenjahr (KJ) 2021/22 und die damit verbundenen Betriebsmittel beschlossen. Gleichzeitig wurde in der Berichtsvorlage M/17/0393-01 über den Sachstand zum weiteren Ausbau der Angebote in Kindertageseinrichtungen berichtet. Beide Vorlagen machen deutlich, dass Oberhausen einen anhaltenden Ausbaubedarf im Bereich der Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren zu verzeichnen hat.

 

Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist die Stadt Oberhausen dazu verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Platzangebot für die Betreuung von unter und über 3-Jährigen vorzuhalten. Im Zuge des KTE-Ausbaus gilt es die Trägervielfalt zu erhalten und allen anerkannten Trägern der Jugendhilfe die Möglichkeit zu geben, sich aktiv am Ausbau zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund werden die Bedarfe und die entsprechenden KTE-Neubauprojekte fortlaufend in der Facharbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege (KTE/KTP) thematisiert. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sind dazu angehalten, sich selbst am Ausbau zu beteiligen, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen.

 

Ausbaupläne der Lebenshilfe Oberhausen gGmbH

 

Vor diesem Hintergrund hat sich die Lebenshilfe Oberhausen gGmbH, die bereits eine Kindertageseinrichtung in Oberhausen betreibt, mit konkreten Ausbauplänen an die Fachverwaltung gewandt, um Bedarf und Umsetzung im Zuge der gesamtstädtischen Planung abzustimmen.

Nach intensiver Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfeplanung ist beabsichtigt, am Standort der ehemaligen Robert-Koch-Schule, Hertastraße 35 in 46117 Oberhausen eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung mit 25 Plätzen für unter 3-Jährige und 70 Plätzen für über 3-Jährige zu schaffen.

 

Als Voraussetzung zur Umsetzung der beschriebenen Ausbaupläne benennt die Lebenshilfe gGmbH, dass sie zur Finanzierung zum einen Mittel aus einem Investitionsförderprogramm in Anspruch nehmen muss und zum anderen eine 110-prozentige finanzielle Förderung des Trägeranteils für die zusätzlich entstehenden 95 Plätze durch die Stadt Oberhausen über die Dauer von sieben Monaten benötigt. Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, strebt die Lebenshilfe gGmbH an, die insgesamt 95 zusätzlichen Betreuungsplätze im Laufe des Kindergartenjahres 2021/22 vorzuhalten.

 

Vereinbarung zwischen der Stadt Oberhausen und der Lebenshilfe Oberhausen gGmbH

 

Das angestrebte Neubauprojekt befindet sich im Sozialraum 76 – Osterfeld im Planungsbereich Oberhausen Nord. Laut Bedarfskalkulation für das KJ 2021/22 beträgt der Ausbaubedarf im KJ 2021/2022 über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus im Planungsbereich Nord 200 Plätze, davon 145 Ü3-Plätze und 55 U3-Plätze. 95 dieser Plätze sollen nun durch die Lebenshilfe Oberhausen gGmbH in einem fünfgruppigen KTE-Neubau an der Hertastraße geschaffen werden. Als Investor tritt für dieses Bauprojekt Nagel Consult Immobilienverwaltung + Beteiligungen GmbH auf.

 

Angesichts des hohen Ausbaubedarfes begrüßt die Stadt Oberhausen die Pläne der Lebenshilfe Oberhausen gGmbH, dauerhaft zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Dies dient zum einen der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz im Oberhausener Stadtgebiet gemäß § 24 SGB VIII, zum anderen der Stärkung und Aufrechterhaltung der Trägervielfalt gemäß § 4 SGB VIII. Darüber hinaus können durch die Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze zunehmend temporäre Lösungen, wie Platzüberschreitungen gemäß § 28 Abs. 2 KiBiz abgebaut werden, die nach aktuellen Vereinbarungen zu 110 Prozent durch die Stadt Oberhausen finanziert werden (vgl. Drucksache-Nr. B/17/0374-01), um die freien Träger zu entlasten.  

 

Folgende Vereinbarungen werden zwischen der Stadt Oberhausen und der Lebenshilfe Oberhausen gGmbH getroffen:

 

-          Die zuständige Fachverwaltung der Stadt Oberhausen wird die Lebenshilfe Oberhausen gGmbH dabei unterstützen, die notwendigen Anträge für das aktuell laufende Investitionsförderprogramm beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) zu stellen.

-          Die Stadt Oberhausen übernimmt eine 7-monatige Anschubfinanzierung in Höhe der 110-prozentigen Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils gem. Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) der 95 neu zu schaffenden Betreuungsplätze am Standort Hertastraße 35, 46117 Oberhausen.

-          Die Anschubfinanzierung tritt in Kraft, wenn die zusätzlichen Betreuungsplätze in die Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sind und die ersten Belegungen in der Einrichtung vorgenommen werden. Sie wird die Dauer von sieben Monaten nicht überschreiten.

-          Die Lebenshilfe Oberhausen gGmbH verpflichtet sich, die durch Investitionsförderprogramme des Bundes bzw. Landes geschaffenen Plätze entsprechend der Zweckbindung vorzuhalten.

-          Die Lebenshilfe Oberhausen gGmbH verpflichtet sich, für die Dauer von fünf Jahren, ab dem Zeitpunkt der 7-Monatigen Anschubfinanzierung in Höhe von 110% des Trägeranteils, keine Betreuungsplätze in Ihren Kindertageseinrichtungen abzubauen. Dies betrifft nicht die jährlich gesondert vereinbarten Überbelegungsplätze.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Um zu berechnen, mit welchen Mehrkosten die Stadt Oberhausen bei einer 110-prozentigen Übernahme des Trägeranteils rechnen muss, wurden die Kindpauschalen für 95 Plätze anhand der mit der örtlichen Jugendhilfeplanung abgestimmten Belegung der neuen Einrichtung mit dem Finanzierungsanteil eines freien Trägers nach § 36 Abs. 2 Ziffer 2 KiBiz n.F. zu Grunde gelegt.

Die Mehrkosten der Plätze wurden für 7 Monate für das Kindergartenjahr 2021/2022 berechnet.

Es ergibt sich ein finanzieller Mehraufwand von rund 51.200,00 Euro für die 110-prozentige Übernahme des Trägeranteils. Es ist zu beachten, dass es sich hierbei lediglich um eine Orientierung handelt. Die konkrete Finanzierung richtet sich schlussendlich nach den tatsächlich abgeschlossenen Betreuungsverträgen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau definiert werden können. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt sind die zu erwartenden Kosten in der Haushaltsplanung entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

Kosten für 95 Plätze

Freier Trägeranteil 7,8 %

10 %-ige

Kosten für 12 Monate

Mehrkosten für die Stadt Oberhausen (7 Monate)

2021/2022

1.022.790 €

79.778 €

7.978 €

87.756 €

51.191 €

 

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