Antragsvorlage - A/17/0413-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen gemäß §2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Barrierefreier Wohnraum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Verantwortung:
- S. Bongers , E. Telli
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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22.03.2021
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Vorberatung
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25.02.2021
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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02.03.2021
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Vorberatung
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16.03.2021
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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16.03.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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22.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Verwaltung mit der Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes zum Thema „Wohnen im Alter“, um diesen Themenbereich in der Kommune zu stärken. Hierbei sollen die Möglichkeiten der Vernetzung mit Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbänden, privaten Immobilienanbietern und Anbietern haushaltsnaher Dienstleistungen, z.B. ambulanten Diensten geprüft werden.
Zum anderen soll eine Koordinierungsstelle „Wohnen im Alter“ als erste Kontaktstelle für die Wohnungswirtschaft zur Verfügung stehen, um hier Nachfrage und Angebot an seniorengerechtem Wohnraum in Oberhausen durch Beratung und Informationstransfer zu unterstützen.
Weiterhin wird die Umsetzung eines modellhaften bezahlbaren Wohnangebotes beschlossen, um neue Wohnformen auf dem Oberhausener Wohnungsmarkt zu entwickeln und zu etablieren. Das Konzept und der Modellversuch sollen dem Seniorenbeirat zur Kenntnisnahme, dem Sozialausschuss zur Vorberatung und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Sachverhalt
Begründung
Aus der örtlichen Planung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen 2020 – 2024 sind viele positive Entwicklungen zu vernehmen. Der Bericht liefert aber auch einige Hinweise, die es uns notwendig erscheinen lassen, die städtischen Planungen zu überdenken und neue Wege zu gehen. Die Schaffung von zukunftsorientierten Angeboten für das Wohnen im Alter erfordert eine verstärkte Vernetzung der unterschiedlichsten Akteure bei der Erarbeitung von neuen Angeboten und muss auf allen Ebenen forciert werden. Es ist nicht nur eine sehr wichtige sozialpolitische Forderung und Aufgabe einer Kommune, sondern auch unter fiskalischen Gesichtspunkten – im Durchschnitt zahlt die Stadt Oberhausen je Pflegebedürftigem in einer stationären Einrichtung eine Unterstützungsleistung von z. Zt. rund 1860 Euro pro Monat – sehr sinnvoll.
Teile dieser enormen finanziellen Aufwendung zukunftsorientiert bei der Schaffung von neuen Angeboten einzusetzen erscheint deshalb notwendig.
Durch die enge Vernetzung von Akteuren wie z.B. Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbänden, Anbieter ambulanter Dienstleistungen, aber auch städtischer Dienststellen, können neue Angebote entwickelt werden, die es den Menschen ermöglichen, möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld bzw. in ihren eigenen vier Wänden zu verbleiben. Barrierefreie Wohnungsangebote mit flankierenden Angeboten im Bereich der Pflege und weiterer Dienstleistungen sind heute in kürzester Zeit vermietet, die Nachfrage ist enorm.
Eine Kooperation der vorgenannten Akteure könnte dazu beitragen neue Ideen zu realisieren. So ist es für uns z. B. vorstellbar, eine Immobilie anzukaufen und diese unter den vorgenannten Gesichtspunkten an die vorhandenen Bedürfnisse und Notwendigkeiten zukünftiger Bewohnerinnen und Bewohner anzupassen und gleichzeitig langfristig eine Entlastung des städtischen Haushaltes bei den Unterstützungsleistungen zu erzielen. Über die geplanten Handlungsschritte sind die o.g. Gremien fortlaufend zeitnah zu informieren.
