Beschlussvorlage - B/17/0382-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.191.000,-- EUR im Finanzplan 2021 bei dem Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ zu.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2021 ergeben sich nicht.

 

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag

7230.00

Erstattungen an Gemeinden

1.191.000,-- EUR

 

Deckungsvorschlag

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Haushaltsjahr 2020 wurde aus dem Budget 2020 des Deckungsrings Hilfen zur Erziehung eine Rückstellung von 1.191.000,-- EUR für die kostenerstattungspflichtigen Leistungen anderer Gemeinden gebildet. Andere Gemeinden gehen z.B. in Vorleistung für Pflegekinder, bei denen eine Sonderzuständigkeit nach §86.6 SGB VIII greift und eine Kostenerstattungs­pflicht nach §89a SGB VIII für das Jugendamt Oberhausen entsteht (nach zwei Jahren geht die örtliche Zuständigkeit an das Jugendamt, in dessen Stadt das Kind lebt, die Kosten müssen aber von der vorher zuständigen Kommune übernommen werden). Diese Gemeinden können auch noch im Laufe des Haushaltsjahres 2021 Rechnungen für das Jahr 2020 begleichen lassen, für die oben genannte Rückstellung gebildet wurde.

 

Im Jahr 2021 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Rückstellung keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, gleichwohl aber auf die entsprechende Finanzrechnung, da zusätzliche liquide Mittel benötigt werden. Folglich wird der Ergebnisplan 2021 nicht belastet, es entstehen keine Mehraufwendungen.

 

Insgesamt sind im Rahmen des Finanzplans 2021 die Mittel zur Auszahlung der Rückstellung von 1.191.000,-- EUR bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan 2021.

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