22.03.2021 - 8 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 22.03.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.191.000,-- EUR im Finanzplan 2021 bei dem Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen" zu.
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2021 ergeben sich nicht.
Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
7230.00 | Erstattungen an Gemeinden | 1.191.000,-- EUR |
Deckungsvorschlag
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan."
