Antragsvorlage - A/17/0372-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Verwaltung, den vorgesehenen Haushaltsansatz von 25.000,00 Euro auf 35.000,00 Euro anzuheben. Eine Kompensation kann durch Mehreinnahmen bei der Hundesteuer erfolgen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Verunreinigung von Wegen und Freiflächen durch Hundekot ist im Stadtgebiet durch das Aufstellen von Hundekotbeutelspendern merklich zurückgegangen, die Maßnahme hat sich als sinnvoll erwiesen, eine Ausweitung ist wünschenswert. Zum einen sind Parks und parkähnliche Anlage für die Bevölkerung gerade durch die Bewegungseinschränkungen in der Pandemiezeit von großer Wichtigkeit, so dass ein großes Augenmerk auf die Sauberkeit der Anlagen gelegt werden muss. Zum anderen ist nach bundesweiten Berichten in diversen Medien davon auszugehen, dass auch in Oberhausen die Zahl der Hundehalterinnen und -halter gestiegen ist, folglich einerseits auch die Notwendigkeit für mehr Hundekotbeutelspender, andererseits ist mit Mehreinnahmen bei der Hundesteuer zu rechnen.

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