Beschlussvorlage - B/17/0319-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Produktbereich 11 „Ver- und Entsorgung“ wie folgt zu:

 

 

Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR

(Finanzstelle)                          (Finanzposition)                               

 

110011030100 Abwasserbeseitigung 531300 Aufw. für Zuwendungen 427.580

(PN1103)   (7300.00) an Zweckverbände

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Erstattung der Ruhrkohle AG (RAG) in Höhe von 290.640 EUR, darüber hinaus Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

(Eine Kostenunterdeckung am Ende des Kalkulationszeitraumes 2020 soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden)

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

 

Konsequenzen

 

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

 

b) Sonstige

 

    -

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Im Haushaltspan 2020 sind beim Auftrag 110011030100 „Abwasserbeseitigung“ die Zuweisungen an Zweckverbände (Kostenart 531300), u.a. die Umlagen an die Emschergenossenschaft (EG) und an den Ruhrverband (RV), entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2020 für die Abwasserbeseitigung veranschlagt. Unter Berücksichtigung der endgültigen Beitragsbescheide für das Jahr 2020 ergeben sich folgende Abweichungen:

 

 

 

Somit ergibt sich ein Mehraufwand von insgesamt 427.580 EUR, der überplanmäßig bereitzustellen ist.

 

Bei der Umlage an den RV ist allerdings zu berücksichtigen, dass hier auch der Betriebskostenanteil der Ruhrkohle AG (RAG) an der Vorflutanlage MH-OB in Höhe von rd. 290.640 EUR enthalten ist, der aufgrund einer Entscheidung des RV ab dem Haushaltsjahr 2020 nicht mehr direkt von der RAG, sondern über die Stadt Oberhausen abzuführen ist. Die RAG erstattet daraufhin ihren Betriebskostenanteil an die Stadt Oberhausen. Der eigentliche Umlagebeitrag der Stadt Oberhausen reduziert sich damit rechnerisch auf rd. 3.792.730 EUR (4.083.370 EUR ./. 290.640 EUR).

 

Eine resultierende Kostenunterdeckung im Jahresabschluss des Gebührenhaushalts „Abwasserbeseitigung“ soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.

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